Berliner S-Bahn im Visier der EU
Die andauernden Missstände im Berliner S-Bahn-Betrieb bei gleichzeitiger Überweisung hoher Gewinne an den Mutterkonzern Deutsche Bahn nimmt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, zum Anlass für eine Anfrage. In seiner Antwort kündigt Verkehrskommissar Tajani eine Überprüfung an.
Die andauernden Missstände im Berliner S-Bahn-Betrieb bei gleichzeitiger Überweisung hoher Gewinne an den Mutterkonzern Deutsche Bahn nimmt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, zum Anlass für eine Anfrage. In seiner Antwort kündigt Verkehrskommissar Tajani eine Überprüfung an.
"Sicherheit und Zuverlässigkeit auf Kosten der Fahrgäste zu vernachlässigen und zugleich jährlich hohe Millionengewinne an den Mutterkonzern zu überweisen – so sieht das in den letzten Jahren von der Berliner S-Bahn GmbH praktizierte Geschäftskonzept aus“, charakterisiert der Verkehrspolitiker der Grünen, Michael Cramer, den Grund für den aktuellen Notstand.
„Während täglich 1,4 Millionen Fahrgäste noch immer unter den Auswirkungen des S-Bahn-Chaos zu leiden haben und sich mit kürzeren Zügen und ausgedünnten Fahrplänen begnügen müssen, überweist der S-Bahn-Betreiber große Gewinne an die Deutsche Bahn AG zurück.“ Allein in diesem Jahr seien von den 232 Millionen Euro, die das Land Berlin jährlich für die Vertragserfüllung zahle, 87 Millionen Euro an den Konzern überwiesen worden. Für das nächste Jahr sei sogar eine Gewinnmarge von 125 Millionen Euro eingeplant.
„Diese Praxis widerspricht in meinen Augen in eklatanter Form den Grundsätzen des europäischen Vergaberechts, das besagt, dass staatliche Zuwendungen an ein Verkehrsunternehmen nur dessen Aufwendungen kompensieren dürfen“, so Cramer. „Millionengewinne zu Lasten der Kunden, der Sicherheit der Fahrgäste und der öffentlichen Hand sind darunter sicherlich nicht zu verstehen.“
Aus diesem Grund habe er am 17. September 2009 eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, die nun von Verkehrskommissar Antonio Tajani im Namen der Europäischen Kommission beantwortet wurde. Darin bekräftigt Tajani, dass staatliche Zuwendungen nur unter den in Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgelegten Bedingungen vertragskonform seien. Zudem sagt er zu, sich mit den deutschen Behörden in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen zu erhalten und die Zulässigkeit der Zuwendungen beurteilen zu können.
Cramer: „Ich hoffe, dass die Kommission den allein auf Rendite ausgerichteten Geschäftspraktiken bei der Berliner S-Bahn schnellstmöglich ein Ende setzt und so die Interessen der Kunden wieder in den Mittelpunkt rücken können."
Die schriftliche Anfrage an die Kommission
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4364/09 von Michael Cramer (Verts/ALE) vom 17. September 2009
Betrifft: EU-Beihilferecht im ÖPNV, hier Berliner S-Bahn
Das Europäische Beihilferecht verlangt, dass bei der ÖPNV-Finanzierung europäische Regelungen über Zahlungen aus öffentlichen Kassen an Unternehmen (Beihilfen) nicht verletzt werden. Demnach dürfen die Landeszuschüsse unter Berücksichtigung der erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns keine Überkompensation des unternehmensinternen Aufwands bewirken. Diese Verordnung wurde am 3. Dezember 2007 im EU-Amtsblatt unter der Nr. 1370/2007[1] veröffentlicht und tritt am 3. Dezember 2009 in Kraft.
Die jährlichen Zuwendungen des Berliner Senats an die S-Bahn betragen 232 Millionen Euro. Die Gewinnplanungen der Deutschen Bahn für die S-Bahn Berlin betrugen für das kommende Jahr 125 Millionen Euro. Während die Deutsche Bahn an den hohen Gewinnen bei der S-Bahn festhält, will der Senat auf Vertragsänderungen und Ausschreibung des S-Bahnverkehr verzichten.
Ist die Kommission der Meinung, dass der Überschuss von 125 Millionen Euro pro Jahr ein angemessener Gewinn ist oder eine deutliche Überkompensation, die gegen das EU-Beihilferecht verstößt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was unternimmt sie dagegen?
Die Antwort der EU-Kommission
E-4364/09DE – Antwort von Herrn Tajani im Namen der Kommission vom 27. Oktober 2009
Wie der Herr Abgeordnete zutreffend feststellt, wird die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und Nr. 1107/70[2] des Rates am 3. Dezember 2009 in Kraft treten.
Sofern die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und im Speziellen von Punkt 6 des Anhangs eingehalten werden, gelten Ausgleichsleistungen als vertragskonform und müssen der Kommission nicht mitgeteilt oder von ihr genehmigt werden.
Die Angaben des Herrn Abgeordneten erlauben keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Ausgleichs, die der Berliner S-Bahn für ihre gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu leisten ist.
Die Kommission wird sich mit den nationalen Behörden in Verbindung setzen, um nähere Informationen über dieses Thema zu erhalten.