Bevorzugung des EU-Markts: EU plant Inflation Reduction Act nachzuahmen

Einem Vorschlagsentwurf zufolge, den EURACTIV einsehen konnte, könnte der Net-Zero Industry Act der Europäischen Kommission Maßnahmen zur Abschreckung ausländischer Clean-Tech-Produkte enthalten. Dies ähnelt den Anforderungen an im Inland hergestellten Materialien im Rahmen des US Inflation Reduction Act (IRA).

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In dem Vorschlagsentwurf scheint die Kommission jedoch Klauseln einzuführen, die eine ähnliche Wirkung haben und möglicherweise die Verpflichtung der EU zur Einhaltung der WTO-Regeln in Frage stellen. [Sébastien Nogier (EPA-EFE)]

Ein neues EU-Gesetz zur Förderung der grünen Industrie könnte Maßnahmen zur Bevorzugung von europäischen Unternehmen enthalten. Die anvisierten Regelungen ähneln hierbei der Bevorzugung von US-Firmen im Inflation Reduction Act (IRA).

Das neue Gesetz, das sich Net-Zero Industry Act nennt, soll voraussichtlich am kommenden Dienstag (14. März) von der Kommission vorgelegt werden. Sein Ziel ist es, die europäischen Produktionskapazitäten für erneuerbare Energietechnologien als Antwort auf den amerikanischen IRA zu erhöhen, der die Produktion und den Verkauf von in den USA produzierten Elektrofahrzeugen und anderen Technologien subventioniert.

Die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben die USA wiederholt wegen der Bevorzugung ihrer Industrie kritisiert, da diese diskriminierend und daher nicht mit dem Handelsrecht der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sind.

In dem Entwurf, den EURACTIV bereits einsehen konnte, scheint die Kommission jedoch Klauseln einzuführen, die eine ähnliche Wirkung haben und möglicherweise die Verpflichtung der EU zur Einhaltung der WTO-Regeln in Frage stellen.

Getarnte ‚Buy European‘-Klauseln

Für das öffentliche Beschaffungswesen heißt es in dem Entwurf zum Beispiel, dass der „Beitrag eines Angebots zur Versorgungssicherheit“ berücksichtigt werden muss.

Dem Entwurf zufolge hängt die Versorgungssicherheit unter anderem davon ab, „wie hoch der Anteil der Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern ist.“

Das würde bedeuten, dass die Behörden berücksichtigen müssen, ob die von ihnen gekauften emissionsfreien Technologien in der EU hergestellt werden oder nicht, obwohl sie noch einen gewissen Spielraum bei der Festlegung haben, wie stark sie dieses Kriterium gewichten wollen.

„Diese Klausel sieht aus wie ein verworrener Weg, um eine domestic content requirement einzuführen“, sagte

Ignacio Arroniz, Forscher für Handel und Klima beim Klima-Thinktank E3G, sieht hierin einen „verworrenen Weg“ die Regelungen des Inflation Reduction Acts nachzuahmen.

WTO Vereinbarkeit

David Kleimann, Handelsexperte beim Brüsseler Wirtschaftsthinktank Bruegel, stimmt zu, dass „dies ein gefährlicher Vorstoß“ wäre.

„Obwohl die Bestimmung besagt, dass sie ‚in Übereinstimmung mit internationalem Recht‘ angewandt werden muss, schreibt sie eine europäische Inhaltsvorgabe vor, um EU-Lieferanten aus Gründen der Versorgungssicherheit zu bevorzugen.“

Und damit könnte der Vorschlag der Kommission in Konflikt mit dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen geraten. Während das Abkommen technische Spezifikationen für Umweltzwecke zulässt, ist der Begriff der ‚Versorgungssicherheit‘ laut Kleimann nicht durch das Abkommen geschützt.

„Die Einführung des Kriteriums ‚Versorgungssicherheit‘ in Ausschreibungsverfahren könnte zu einer diskriminierenden Auftragsvergabe führen“, so Kleimann gegenüber EURACTIV.

Protektionismus oder Diversifizierung der Lieferanten?

Laut Arroniz „lautet die politische Botschaft, dass unsere Energiewende nicht von Drittländern abhängen sollte.“

„Aber das geht am Thema vorbei“, fügte er hinzu. Eine Energiewende, die gegen externe Schocks gewappnet ist, sei nicht dasselbe wie die Unabhängigkeit von anderen.

„Im Gegenteil, die EU braucht mehr denn je verlässliche Partner“, sagte er.

Der Begriff der Versorgungssicherheit taucht nicht nur in den Artikeln des Entwurfs auf, die das öffentliche Auftragswesen und Auktionen betreffen, sondern auch in dem Artikel, der sich auf die Subventionsregelungen der Mitgliedstaaten bezieht.

Subventionsprogramme

Darin heißt es, dass die Mitgliedstaaten oder andere Behörden, wenn sie Subventionsregelungen einführen wollen, „die den Kauf von Net-Zero-Produkten vorschreiben“, die gleichen Bedingungen für die Versorgungssicherheit anstreben sollen wie bei öffentlichen Beschaffungen.

Dies kann als direkte Antwort auf das US-Programm zur Subventionierung von Elektrofahrzeugen, die in den USA hergestellt wurden, gesehen werden.

Kleimann von Bruegel merkt jedoch an, dass der Artikel „seht viele weiche juristische Formulierungen enthält“ und dass er „nicht zu einer durchsetzbaren rechtlichen Verpflichtung führen würde.“

„Ob durchsetzbar oder nicht, dies ist ein sehr besorgniserregender Vorschlag der Kommission – falls er Teil des endgültigen Vorschlags ist“, sagte er.

Ob die getarnten „Buy European“-Klauseln Teil des Vorschlags sein werden, wird sich am 14. März zeigen, wenn die Europäische Kommission ihn offiziell vorstellt.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]