Booking.com könnte 153 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben

Die Online-Buchungsplattform Booking.com steht im Verdacht, in Italien Steuern in Höhe von über 153 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das bestätigte die zuständige Finanzpolizeibehörde in Genua am Donnerstag.

EURACTIV.it
Los,Angeles,,California,,Usa,-,25,June,2019:,Illustrative,Editorial
Das in Holland ansässige Unternehmen habe "weder in Italien noch in den Niederlanden entsprechend gezahlt". [<a href="https://www.shutterstock.com/de/image-photo/los-angeles-california-usa-25-june-1450447361" target="_blank" rel="noopener">Shutterstock/II.studio</a>]

Die Online-Buchungsplattform Booking.com steht im Verdacht, in Italien Steuern in Höhe von über 153 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das bestätigte die zuständige Finanzpolizeibehörde in Genua am Donnerstag.

Laut den bereits 2018 eingeleiteten Ermittlungen hatte das Unternehmen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und dabei auf das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren innerhalb der EU verwiesen. Somit wären die Leistungsempfänger – also Hotels und Pensionen in Italien, denen Übernachtungsgäste über das in den Niederlanden ansässige Portal vermittelt werden – für die Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich gewesen. Allerdings wurde das Verfahren auch in Fällen angewandt, in denen die Unterkunft überhaupt keine Mehrwertsteuernummer hatte, was wiederum dazu führte, dass die eigentlich in Italien anfallenden Steuern nicht erklärt und abgeführt wurden.

Mit diesem Vorgehen verdiente Booking angeblich etwa 700 Millionen Euro bei fast 900.000 Transaktionen, für die es den Gegenwert von 153 Millionen an Mehrwertsteuer aber nicht abführte.

Das Unternehmen habe keinen eigenen Steuervertreter in Italien und daher die Gewinne nicht bei den dortigen Steuerbehörden deklariert, „wodurch eine absolute Steuerhinterziehung vorliegt, da weder in Italien noch in den Niederlanden entsprechend gezahlt wurde“, hieß es seitens der Ermittlungsbehörde.

Booking selbst teilte mit: „In Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer sind wir der Meinung, dass alle unsere Partnerstrukturen in der Europäischen Union, einschließlich der italienischen, für die Beurteilung der Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer und die entsprechende Zahlung an die jeweiligen Regierungen verantwortlich sind.“

Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen weiter: „Wir bestätigen, dass wir den jüngsten Feststellungsbericht der italienischen Behörden erhalten haben, der nun von der Steuerbehörde geprüft wird, und wir beabsichtigen, in voller Kooperation mit letzterer zu prüfen.“

Der Fall könnte derweil einer der ersten Steuerhinterziehungsfälle für die neu geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) werden. Diese hat sich bereits mit den italienischen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung gesetzt, um abzusprechen, wie nun weiter vorgegangen werden soll.