Brexit, Flextension und das ewige Warten

Die Botschafter der 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten haben sich am heutigen Montag darauf geeinigt, die Brexit-Prozesse um weitere drei Monate bis zum 31. Januar zu verlängern.

EURACTIV.com
British MPs debate on Brexit summit aftermath
Jetzt heißt es weiter warten. [Foto: UK Parliament/ Jessica Taylor]

Die Botschafter der 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten haben sich am heutigen Montag darauf geeinigt, die Brexit-Prozesse um weitere drei Monate bis zum 31. Januar zu verlängern. Dabei soll das Vereinigte Königreich sofort aussteigen können, sobald das von Boris Johnson ausgehandelte Austrittsabkommen ratifiziert wird.

Die Ankündigung kam nur wenige Tage vor dem 31. Oktober, dem bisherigen Brexit-Datum, und bevor das britische Unterhaus über den Vorschlag von Premierminister Boris Johnson abstimmen soll, im Dezember Neuwahlen abzuhalten. Johnson selbst versucht weiterhin, seinen Brexit-Deal vom Parlament genehmigen zu lassen.

Während die EU-Institutionen bereits Anfang Oktober deutlich machten, dass eine solche Verlängerung erforderlich sei, um einen „No Deal“ zu vermeiden, zeigte sich vor allem die französische Führung skeptisch und nicht gewillt, eine länger angelegte Verlängerung ohne konkretes Ziel zu genehmigen. Vor allem lehnte es Paris ab, eventuell erneut Änderungen am Austrittsabkommen vorzunehmen.

In der Erklärung der EU-27 heißt es dementsprechend deutlich, das einzige Ziel einer Verlängerung bestehe darin, den Ratifizierungsprozess sowohl in London als auch in Brüssel abzuschließen. Der Inhalt des Abkommens stehe nicht mehr zur Diskussion.

Das Vereinigte Königreich kann somit nach Abschluss einer Ratifizierung am ersten Tag des Folgemonats aus der EU austreten.

Zusammen mit den jüngsten Entwicklungen im Vereinigten Königreich – insbesondere der Unterstützung der Schottischen Nationalpartei und der Liberaldemokraten für eine Abstimmung im britischen Parlament, die Neuwahlen wahrscheinlicher macht – reichte diese Zusicherung offenbar aus, damit Frankreich eine erneute Brexit-Verzögerung doch unterstützen wollte, so Diplomaten.

„Am Ende war es ein diplomatischer Prozess und der Dialog hat sich gelohnt,“ kommentierte einer der Diplomaten.

Allerdings werden die EU-Mitgliedstaaten die getroffene Entschließung ihrerseits erst dann förmlich annehmen, wenn das Vereinigte Königreich die Verlängerung ebenfalls akzeptiert.

Die gewährte Verlängerung steht jedoch im Einklang mit dem Benn Act; daher dürfte auch die britische Regierung ihre Zustimmung zum dreimonatigen Aufschub erteilen.

Die Führung in London habe während des gesamten Prozesses in ständigem Kontakt mit den übrigen Mitgliedstaaten und den Institutionen gestanden, hieß es in Brüssel. Die EU-27 seien daher zuversichtlich, dass die britische Regierung in den nächsten Stunden grünes Licht für den Aufschub geben wird.

Britischer Kommissar benötigt

Wie bei anderen Gelegenheiten zuvor wird auch in der aktuellen Erklärung zur weiteren Verlängerung der Prozesse nach Artikels 50 betont, dass das Vereinigte Königreich, solange es ein EU-Mitgliedstaat ist, den gleichen Rechten und Pflichten unterliegt wie jedes andere Land.

Wenn also das Vereinigte Königreich am 1. Dezember, wenn die neue Kommission von Ursula von der Leyen die Arbeit aufnehmen soll, noch Teil des Blocks ist, muss daher auch ein oder eine britische Kommissarin ernannt werden. Wird das Austrittsabkommen von allen Seiten vorher ratifiziert, wäre dies hingegen nicht notwendig.

Die britische Regierung hat bisher keine Kandidaten vorgeschlagen, die das derzeitige britische Kommissionsmitglied Julian King ersetzen könnten.

Auf die Frage, ob es politisch nicht problematisch wäre, das Vereinigte Königreich zu „zwingen“, ein Kommissiosnmitglied für einen Zeitraum von zwei Monaten zu ernennen, erklärte ein Diplomat in Brüssel lediglich, „vor ein paar Monaten“ sei es auch noch „unmöglich erschienen“, überhaupt EU-Wahlen im Vereinigten Königreich abzuhalten.

Die Ernennung eines britischen Kommissionsmitglied wäre eine neue potenzielle Hürde für die gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, deren Amtsantritt bereits durch die Ablehnung von drei ihrer designierten Kommissionsmitglieder durch das Europäische Parlament verschoben werden musste.

Aktuell muss von der Leyen darüber hinaus Gespräche mit den von Frankreich (Thierry Breton) und Ungarn (Olivér Várhelyi) neu nominierten Kandidaten führen. Auch diese neuen Kandidaten sind alles andere als unumstritten.

Rumänien, das immer noch mit den Folgen des Regierungszusammenbruchs vor einigen Wochen zu kämpfen hat, hat darüber hinaus ebenfalls noch kein potenzielles Kommissionsmitglied benannt.

[Bearbeitet von und Tim Steins]