Brüssel drängt auf Umsetzung der EU-„Mirandarechte“

Polizisten in allen EU-Ländern würden eventuell kriminellen Tatverdächtigen in Gewahrsam eine Standarderklärung ihrer Grundrechte vorlegen müssen, bevor sie verhört werden. Dies ähnelt der so genannten „Mirandawarnung“ der USA, wie es aus einem Dokument der Kommission hervorging, in das EURACTIV Einblick erlangte.  

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Polizisten in allen EU-Ländern würden eventuell kriminellen Tatverdächtigen in Gewahrsam eine Standarderklärung ihrer Grundrechte vorlegen müssen, bevor sie verhört werden. Dies ähnelt der so genannten „Mirandawarnung“ der USA, wie es aus einem Dokument der Kommission hervorging, in das EURACTIV Einblick erlangte.

 

Wenn der Vorschlag, den die Kommission heute (20. Juli) vorstellt, von Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Parlament unterstützt wird, werden EU-weit nationale Polizisten wie US-Cops, die in vielen Hollywoodfilmen zu sehen sind, agieren, wenn sie verdächtige Kriminelle festnehmen.

„Sie haben das Recht, informiert zu werden, welcher Tat sie beschuldigt  sind, das Recht auf den Beistand eines Anwalts, auf einen Übersetzer und auf die Übersetzung von Dokumenten, und sie haben das Recht, zu wissen, für wie lange Sie in Gewahr bleiben können“. So lautet die Warnung, die verdächtige Verbrecher vor ihrer Befragung hören werden, um sie über ihre Rechte zu informieren, dem Entwurfsvorschlag zufolge, in den EURACTIV Einblick erlangte.

Der US-Weg

Die Erklärung ähnelt der so genannten „Mirandawarnung“, die US-Polizisten festgenommenen Personen vorlesen müssen.

US-Polizisten sind dazu verpflichtet, Leute, die sie festnehmen, über ihre Rechte zu informieren. Dies ergibt sich aus einem berühmten Beschluss des obersten Gerichthofes der Vereinigten Staaten, der sich 1966 auf den Fall Ernesto Arturo Miranda gegen den Staat Arizona bezog.

Das Gerichtsurteil führte Leitlinien für Polizisten, die mit festgenommenen Verdächtigen umgehen müssen, ein. Zum Beispiel besagt das Urteil, dass „die Person, die sich in Gewahr befindet, vor der Verhörung klar darüber informiert werden muss, dass sie das Recht hat, zu schweigen, und dass alles, was sie sagt, vor dem Gericht gegen sie verwendet werden kann“.

Zu einer „Reding-Warnung“ hin?

Innerhalb der EU wird wegen der Vielfalt der auf dem Kontinent gesprochenen Sprachen die Mitteilung ihrer Grundrechte an festgenommene Personen noch mehr Berücksichtigung benötigen. Eine mündliche Erklärung ihrer Grundrechte würde nicht sicherstellen, dass verdächtige Kriminelle ihre Rechte tatsächlich verstanden haben.

Nämlich wohnen Europäer zunehmend in anderen Mitgliedsstaaten. Im Sommer wird der Höhepunkt des Trends erreicht: Bis zu 47% der Deutschen und 34% der Briten fahren Zahlen der Europäischen Kommission zufolge ins Ausland in den Urlaub.

Das, was die „Reding-Warnung“ werden könnte, und nach der EU-Justizkommissarin, die den Vorschlag eingereicht hat, benannt ist, wäre eher eine Erklärung der Rechte, die jedem Verdächtigen zur Verfügung stünde und in alle Amtssprachen übersetzt wäre.

Die Kommissarin Viviane Reding wird ein in allen 27 EU-Ländern zu benutzendes Standardformat vorschlagen, aber die Mitgliedsstaaten werden über die genaue Formulierung des Dokumentes frei entscheiden können.

Zurzeit haben EU-Länder verschiedene Vorgangsweisen im Umgang mit verdächtigen Verbrechern und festgenommenen Personen. Alle machen mündliche Angaben, aber nur 12 Länder sprechen eine Erklärung der Rechte aus.

„Diese verschiedenen Standards und Vorgangsweisen können dazu führen, dass Verdächtige nicht oder nur kaum darüber informiert werden, was sie für ihre Verteidigung brauchen“, so das Kommissionsdokument.

Viele Fälle aus der Vergangenheit bestätigen ein solches Risiko. Zum Beispiel wurde eine Bürgerin eines Mitgliedsstaates im Ausland wegen Drogen festgenommen, angeklagtund inhaftiert, ohne dass sie entweder über ihre Rechte oder das, was ihr vorgeworfen wurde, Bescheid wusste. Sie benötigte vier Jahre, um freigesprochen zu werden, erklärt die Mitteilung der Kommission.

Das Risiko des Fehlverhaltens wird wahrscheinlich steigen, da die Zahl von EU-Bürgern, die in anderen Ländern wohnen, wächst, und Polizeikräfte den Europäischen Haftbefehl zunehmend benutzen.2008 wurden 14.000 Europäische Haftbefehle erlassen. 2005 waren es weniger als 7.000.