Brüssel will bis 2021 die Körperschaftssteuer harmonisieren

Die Europäische Kommission hat ihren jüngsten Plan zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer vorgestellt. Nach zwei Fehlversuchen, hofft sie nun, dass dem Projekt aufgrund der vielen Steuer-Skandale neues Leben eingehaucht werden kann. EURACTIV Frankreich berichtet.

EURACTIV.fr
euro-cash-money-notes-creditmarian-wayo-shutterstock
Immer mehr Menschen in Deutschland verdienen eine Million Euro und mehr. [<a href="http://www.shutterstock.com/pic-257167966/stock-photo-several-hundred-euro-banknotes-stacked-by-value-euro-money-concept.html?src=pp-same_artist-257167978-3&ws=1" target="_blank" rel="noopener">Marian Weyo/Shutterstock</a>]

Die Europäische Kommission hat ihren jüngsten Plan zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer vorgestellt. Nach zwei Fehlversuchen, hofft sie nun, dass dem Projekt aufgrund der vielen Steuer-Skandale neues Leben eingehaucht werden kann. EURACTIV Frankreich berichtet.

Die EU hat einen neuen Versuch gestartet, eine gemeinsame Konsolidierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu finden.

Im Jahr 2001 hatte sie erfolglos den ersten Versuch gestartet und ist in den Jahren 2007 und 2011erneut damit gescheitert, den steuerpflichtigen Gewinn in den Mitgliedsstaaten der EU zu harmonisieren. Ein weiteres und noch ehrgeizigeres Ziel ist die Schaffung eines Systems zur Umverteilung der Körperschaftsteuereinnahmen zwischen den EU-Ländern.

Brüssel beabsichtigt, den Plan der Harmonisierung bis 2021 umzusetzen und die Welle der Empörung zu nutzen, die in den letzten Jahren die EU durch Steuer-Skandale wie Luxleaks und die Panama-Papiere erschüttert haben.

Ein Skandal nach dem anderen

„Die fortlaufenden Skandale – Luxleaks, die Panama-Papiere und die Bahamas-Leaks – haben gezeigt, wie wichtig ein Umdenken notwendig war“, sagte Kommissar Pierre Moscovici, der am Mittwoch (26. Oktober) die neue Reform in Brüssel vorstellte. „Wir müssen unseren Kampf gegen die Steuervermeidung vorantreiben, der echte Veränderungen bewirken wird“, fügte er hinzu.

„Die Anwendung der gleichen Definition, was einen steuerpflichtigen Gewinn in der gesamten Europäischen Union ausmacht, ist kaum eine revolutionäre Idee, auch kein neues Ziel. Das Prinzip wurde vor fast 20 Jahren von allen Regierungen der EU, einschließlich der britischen, festgelegt“, so der französische Abgeordnete Alain Lamassoure (ECR) bei der Vorstellung des neuen Textes am Dienstag (25. Oktober) in Straßburg.

Es ist die Zurückhaltung der Mitgliedsstaaten, die die Umsetzung der Initiative verhindert.

Der neue Vorschlag entspricht in allen wesentlichen Teilen dem, der bereits 2011 auf dem Tisch lag. Zunächst plant die Kommission die Festlegung eines gemeinsamen Regelwerks, um die steuerpflichtigen Gewinne eines Unternehmens zu berechnen.

„Diese Aufgabe wurde weitgehend im Jahr 2011 erledigt und die Diskussionen darüber sollten nicht zu all lange dauern, um diesen Schritt abzuschließen“, sagte eine Quelle aus der Kommission.

Die gemeinsame Bemessungsgrundlage  soll für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € jährlich gelten und ist im Gegensatz zu vorherigen Vorschlägen obligatorisch.

Den Kuchen teilen

Der zweite Aspekt der Reform ist wesentlich heikler: Die GKKB-Einnahmen sollen gerecht zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden.

Die Kommission will die Einnahmen aus dieser Steuer entsprechend so verteilen, dass die Einnahmen dort verbleiben, wo die besteuerten Aktivitäten der multinationalen Unternehmen tatsächlich stattfinden. Dies wird, so hofft man, die Unternehmen davon abhalten, Gewinne in die Mitgliedsstaaten mit den lockersten Körperschaftssteuerregelungen zu verlagern.

Eien Einigung über diesen Punkt wird sicherlich schwerer zu erzielen sein, auch, weil dieser Vorschlag nicht Bestandteil der 2011er verhandlungen war. „Diese Diskussionen werden komplizierter, da sie bisher nicht stattgefunden haben“, so die EURACTIV-Quelle.

Etwas Neues

Viele NGOs begrüßten den Vorschlag der Kommission und halten ihn für einen Schritt in die richtige Richtung im Kampf gegen Steuerhinterziehung  und -betrug.

Dennoch gibt es bereits Kritik an einer Reihe von Punkten des neuen Vorschlags. Einer davon ist, dass die Umsatzgrenze von 750 Mio. Euro zu hoch ist und Unternehmen unterhalb dieser Grenze nicht an die neuen Regeln gebunden wären.

Aurore Chardonnet, Sprecherin von Oxfam, sagte, dass der Vorschlag „die Absenkung der Körperschaftssteuersätze nicht behebt, die dadurch sogar steigen könnte, wenn die beiden Fragen nicht gleichzeitig behandelt werden“.

Diese hochsensible Frage der Schaffung eines gemeinsamen Mindeststeuersatzes kam nicht zur Sprache – zur großen Enttäuschung vieler Politiker und Vertreter der Zivilgesellschaft. Steuer bleibt also nach wie vor eine Frage der nationalen Souveränität.

„Irgendwann muss die Frage eines Mindeststeuersatzes wieder auf den Tisch kommen“, so Pervenche Berès, französische Abgeordnete der sozialdemokratischen S & D-Fraktion.

Der Initiative der Kommission könnten durch den Widerstand aus bestimmten Ländern harte Zeiten bevorstehen. Jene Mitgliedsländer nämlich, die ihre niedrigen Körperschaftssteuersätze nutzen, um im Binnenmarkt einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Irland lehnte 2011 zum Beispiel die Initaive mit der Begründung ab, dass Brüssel indirekt den irischen Körperschaftssteuersatz angreifen würde, der mit 12,5% der niedrigste in der EU ist.

Obwohl Brüssel unterstreicht, dass es nicht beabsichtigt sei, das Recht der Mitgliedstaaten, eigene Steuersätze zu erlassen, zu beeinträchtigen,  könnten die GKKB und die Aufteilung der Steuereinnahmen zu solch einem Ergebnis führen.

Nicht nur, dass die Initiative zur GKKB genügend Hindernisse enthält, sie muss  auch noch  im Rat einstimmig angenommen werden. Scheitert dieses Vorhaben, bleibt der Abschluss  einer verstärkten Kooperationsvereinbarung zwischen den Ländern, die in dieser Sache vorankommen wollen, weiterhin eine mögliche Option.