Bundestag streitet über Speicherung von IP-Adressen wegen Kindesmissbrauch
Ein Antrag der konservativen Fraktion CDU/CSU mit der Forderung nach einer sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Debatte scheint aber noch nicht vorbei zu sein.
Ein Antrag der konservativen Fraktion CDU/CSU mit der Forderung nach einer sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Debatte ist aber noch lange nicht vorbei.
Mit dem Titel „Kinderschutz vor Datenschutz” hat der Antrag am Freitag (24. Juni) hitzige Diskussionen im Bundestag ausgelöst. Die anderen Fraktionen bemängelten, dass der Antrag keine anderen Vorschläge, wie beispielsweise Prävention oder Aufstockung der Ermittler:innen, zur Bekämpfung vorlegte und an der Massenüberwachung festhalte.
“Wir wollen die Schwächsten in unserer Gesellschaft tatsächlich und effektiv schützen (…) indem wir Telekommunikationsanbieter verpflichten zu einer sechsmonatigen Speicherung nur von IP-Adressen zum Zwecke ausschließlicher Bekämpfung schwerer Straftaten gegen Kinder”, so Günter Krings von der CDU/CSU in der Debatte.
Die CDU/CSU nutze den Aspekt der IP-Adressen-Speicherung “parteipolitisch aufs Übelste aus”, so Sebastian Fiedler von der SPD. “Und das werfe ich Ihnen hier vor. Sie stellen einen Zusammenhang her, der da bedeutet, nur durch die IP-Adressen sei das Thema zu lösen.”
Bundestagsabgeordnete der anderen Parteien nannten zahlreiche Beispiele, wie Kindesmissbrauch anderweitig bekämpft werden könne. Beispielsweise wurden die Stärkung von Jugendämtern, Aufklärung von Eltern und Lehrkräften, Onlinewachen oder Meldebuttons zur Sicherstellung von Beweisen oder erhöhte Kompetenzen und Ressourcen für Strafverfolgungsbehörden als Ansatzpunkte genannt.
Aber nichts davon forderte die CDU/CSU, sondern setze sich für “mehr Massenüberwachung statt Prävention” ein, so Anke Domscheit-Berg (Die Linke). Außerdem seien Algorithmen fehlerhaft, was zu zahlreichen Falschmeldungen führen könne.
Auch der europäische Vorschlag zur Verordnung zur Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauchf wurde in der Debatte zum Thema gemacht und insbesondere von der FDP dafür kritisiert, nicht genügend Maßnahmen für Prävention, nur Strafverfolgung mittels Chatkontrolle zu beinhalten.
Das Thema der IP-Adressen-Speicherung soll aber laut Fiedler weiter in der Ampelkoalition diskutiert werden. Zuvor hatte sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auch für die IP-Adressen-Speicherung ausgesprochen. FDP und Bündnis90/Grüne haben sich stark dagegen positioniert.
Antrag der CDU/CSU
Die temporäre Speicherung sei nötig und „das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln und im Zuge dessen auch andauernden sexuellen Kindesmissbrauch zu stoppen“, heißt es im Antrag.
Denn oft seien die IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz und ohne sie können zahlreiche Hinweise nicht aufgeklärt werden. Nur wenn Provider IP-Adressen speichern, könne geklärt werden, mit welchem Telefonanschluss die Internetverbindung hergestellt wurde und welche konkrete Person hinter diesem Telefonanschluss steht.
Strafverfolger sollen “nur in konkreten Einzelfällen schwerer Kriminalität und nur auf richterliche Anordnung bei den Providern die Herausgabe der Daten des Anschlussinhabers verlangen können”, so der Antrag.
Das Quick Freeze Verfahren, die rein anlassbezogene Speicherung von Daten, sei laut CDU/CSU nicht ausreichend, um Täter zu erwischen. Dem widerspricht Konstantin Kuhle von der FDP, denn die IP-Adressen können dadurch für mindestens sieben Tage gespeichert werden. Das Verfahren vom Hinweis zur Staatsanwaltschaft zur Beschlagnahmung müsse aber schneller werden.
Die CDU/CSU Fraktion argumentiert zudem damit, dass der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach entschieden habe, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität IP-Adressen befristet gespeichert werden können.
Angesichts steigender Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch wirft die Fraktion der Bundesregierung vor, zu “zögern und zaudern”. Im vergangenen Jahr sind solche Missbrauchsfälle laut polizeilicher Kriminalstatistik um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials hat sich 2021 mit 39.171 Fällen innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.
Aufruf zur Verhinderung der Chatkontrolle
Im Gegensatz dazu hatte FDP am 20. Juni einen an die EU-Kommission gerichteten Beschluss gegen die Chatkontrolle vorgelegt.
“Wir Freie Demokraten lehnen den Vorschlag der Europäischen Kommission ab und fordern die EU-Kommission auf, diesen zurückzuziehen und zu überarbeiten”, so die Kernaussage.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Kampf gegen den Kindesmissbrauch seien „nicht verhältnismäßig“ und die Bundesregierung solle sich im Rat gegen die Verordnung positionieren.
Denn die Überwachung aller Chats, Nachrichten und E-Mails würde alle Bürger unter ständigen Generalverdacht stellen. “Dies wäre ein gefährlicher Präzedenzfall, der den Rechtsstaat in den Grundfesten erschüttern würde.”
Private Unternehmen würden dazu gezwungen, ihre Kunden “auszuspionieren und beim Staat zu melden”.
Auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen hatten davor gewarnt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung “wahrscheinlich weit mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen” würde und sie nicht mit den Grundrechten vereinbar sei.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Viele Kritiker:innen gehen davon aus, dass es nicht möglich sein wird, den Vorschlag umzusetzen, ohne umfassende Inhaltsfilter einzuführen und Verschlüsselungstechnologien zu umgehen. Dies würde Anonymität verhindern.
Auch diesbezüglich hatte sich die Bundesregierung in ihrem Katalog mit 61 kritischen Fragen an die EU-Kommission gerichtet.
Denn laut Deutschlands Koalitionsvertrag sind das Kommunikationsgeheimnis, ein hohes Datenschutzniveau sowie eine flächendeckende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unerlässlich. Der Koalitionsvertrag spricht sich gegen generelle Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Durchleuchtung der privaten Kommunikation aus.
Unklar ist momentan, wie es mit der Verordnung weitergeht. Laut Informationen gibt es noch keinen Terminplan im Europäischen Parlament, wann das Thema diskutiert, abgeändert oder abgestimmt werden soll.