Bundesverfassungsgericht verhandelt Eilanträge gegen CETA

Die seit dem Jahr 2009 laufenden Verhandlungen zum Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) wurden Anfang August 2014 abgeschlossen.
Welche Auswege gibt es, wenn die Europäische Union ihre gemeinsame Handelspolitik zu Grabe trägt? [<a href="https://www.flickr.com/photos/eci_ttip/15571526259/in/photolist-pJ19fF-mkQ3Vo-mkQ413-mkQ47f-mkN66k-mkN5TX-mkQ4by-mkQ4g3-mkN5F2-XnTDo-o6bzKr-o6aS7h-ono3fr-ono1m6-XiDd2-Xo3LN-XnS17-XnYrs-Xo6TN-XnWXN-XiHnT-Xo7RW-Xit4R-Xo6d3-XiAQi-XiyNc-Xo1KE-XiCia-Xo2r3-XitFi-4LoKxH-4Lt239-4LoNpk-4LoMAp-pJ4Efc-9K4KT9-p4Dcv3-p4Dcu1-pJ19eP-q1yBPm-pJ78mf-p4Dcmf-pJ78ou-nqNW9L-nqPmor-nH7quC-nFfWCU-nqNZag-q4Udtw-q52j6F" target="_blank" rel="noopener">Foto: Stop TTIP (CC BY-SA 2.0) </a>]

Das Bundesverfassungsgericht will am 12. Oktober über das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) verhandeln.

Bereits am Folgetag soll voraussichtlich die Entscheidung dazu verkündet werden, wie sich
Deutschland in Bezug auf das Abkommen weiter zu verhalten hat, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit.

In einer medienwirksamen Aktion hatten Ende August die Organisationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie eine Massenklage mit nach eigenen Angaben 125.000 Unterzeichnern eingereicht. In einer privaten Initiative reichte die Lüdenscheider Musiklehrerin Marianne Grimmenstein weitere 68.000 Beschwerden ein. Inzwischen wurde ihre Petition nach Angaben auf ihrer Internetseite von 244.000 Menschen unterzeichnet.

Zudem wenden sich 63 der 64 Mitglieder der Linksfraktion im Bundestag gegen das Abkommen. Schließlich liegt dem Gericht noch eine Organklage der Fraktion selbst vor.

Alle Beschwerdeführer haben auch Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt. Darüber will das Bundesverfassungsgericht nun zunächst entscheiden. Folgt es den Anträgen, darf Deutschland das Abkommen jedenfalls bis zum abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht weiter unterstützen.

Inhaltlich fürchten die Beschwerdeführer, dass soziale, ökologische und kulturelle Schutzstandards als Handelshemmnisse eingestuft und deshalb beseitigt werden. Dabei verstoße das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. So sollten etwa europäisch-kanadische Ausschüsse so weitreichende Befugnisse erhalten, dass
sie den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und verändern können.

Weitere Kritik entzündet sich an den in dem Abkommen geplanten Investitionsgerichte. Diese liefen auf eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für Investoren hinaus, argumentieren die Kläger.