Bürgerbeauftragter fordert Überarbeitung der Sprachen-Wahl für EU-Ratspräsidentschaft [DE]
Der europäische Bürgerbeauftragte kritisierte, dass der Rat nicht dafür sorgt, dass die Internetseiten der luxemburgischen und niederländischen EU-Ratspräsidentschaft auf Deutsch verfügbar sind.
Der europäische Bürgerbeauftragte kritisierte, dass der Rat nicht dafür sorgt, dass die Internetseiten der luxemburgischen und niederländischen EU-Ratspräsidentschaft auf Deutsch verfügbar sind.
Auch wenn die EU-Ratspräsidentschaft funktionell zum Rat gehört, bedeutet dies nicht, dass der Rat einen Einfluss auf die Internetseiten der Präsidentschaft hat. Daher, so der Rat, kann er keinen Mitgliedstaat dazu auffordern seine Internetseite in einer bestimmten Art und Weise zu gestalten.
Der europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros kann dieser Begründung des Rates nicht zustimmen, insbesondere, wenn es um die Sprach-Wahl der Internetseiten geht.
Der Bürgerbeauftragte reagierte auf eine Beschwerde des Vereins zum Schutz der deutschen Sprache, welcher Beschwerde eingereicht hatte, nachdem er die niederländische und luxemburgische Regierung vergeblich darum gebeten hatte ihre Internetseiten zur EU-Ratspräsidentschaft nicht nur in Englisch und Französisch, sondern auch in Deutsch anzubieten.
Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass die Ratspräsidentschaft eindeutig ein Teil des Rates sei und dass die Internetseiten der Präsidentschaft nicht als „nationale“ Internetseiten außerhalb des EU-Rechts stehend betrachtet werden könnten. Die Weigerung des Rates die Beschwerde zur Sprach-Wahl zu berücksichtigen, sei ein eindeutiger Verwaltungsmisstand.
Die offiziellen Arbeitssprachen der EU sind Deutsch, Englisch und Französisch. Der Bürgerbeauftragte hat den Rat daher aufgefordert bis zum 30. Juni 2006 eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.