Deutschland begrüßt neue EU-Regeln für Wasserstoff, Aktivisten gespalten
Die EU-Kommission hat ein lang erwartetes Regelwerk veröffentlicht, in dem definiert wird, was als "erneuerbarer" Wasserstoff eingestuft werden kann. Dafür gibt es Lob von der Industrie und gemischte Reaktionen von Aktivisten.
Die EU-Kommission hat ein lang erwartetes Regelwerk veröffentlicht, in dem definiert wird, was als „erneuerbarer“ Wasserstoff eingestuft werden kann. Dafür gibt es Lob von der Industrie und gemischte Reaktionen von Aktivisten.
Die Herstellung von Wasserstoff ist ein energieintensiver Prozess, der erhebliche Mengen an Strom für den Betrieb der Wasserelektrolyseure benötigt, die den gasförmigen Brennstoff erzeugen.
Um zu verhindern, dass die Wasserstoffproduktion die knappen erneuerbaren Energieressourcen vereinnahmt, wurde die Kommission dazu beauftragt, ein Regelwerk zu entwerfen. Dieses soll vorschreiben, dass grüner Wasserstoff nur „zusätzliche“ Mengen an erneuerbarem Strom verbrauchen kann.
„Zusätzlichkeit stellt sicher, dass die Elektrolyseure die Preise für die Nutzer des Stromnetzes nicht erhöhen, da sie den Anstieg der Nachfrage mit einem Anstieg des Angebots an erneuerbaren Energien ausgleichen“, erklärt Wasserstoffanalyst Gniewomir Flis.
Nach jahrelanger Verzögerung durch intensive Lobbyarbeit seitens der Mitgliedstaaten und der Industrie wurden diese Regeln nun endlich verabschiedet und von der Europäischen Kommission am Montag (13. Februar) veröffentlicht.
Der wichtigste Grundsatz dabei ist, dass der Wasserstoffproduktion stündlich eine zusätzliche Produktion von erneuerbarer Energie gegenüberstehen muss. Dieses Kriterium wird jedoch erst ab 2030 gelten.
Bis dahin gilt die Korrelation auf monatlicher Basis. Damit soll der aufstrebenden Wasserstoffindustrie in Europa genügend Zeit gegeben werden, um sich zu entwickeln.
Frankreich und Schweden sind letztendlich die Gewinner, denn eine spezielle Ausnahmeregelung erlaubt es Ländern mit einem kohlenstoffarmen Strommix (in diesem Fall Atomkraft), vom Zusätzlichkeitsprinzip abzuweichen, sofern sie nachweisen können, dass eine gleichwertige Menge an erneuerbaren Energien über ein System von „Power Purchasing Agreements“ (PPA) genutzt wurde.
Diese kann aus bestehenden Anlagen für erneuerbare Energien stammen und muss nicht unbedingt aus zusätzlichen Anlagen kommen.
Deutschland begrüßt „wichtigen Schritt“ für Wasserstoffmarkt
Die EU-Vorschriften seien ein „wichtiger Schritt für die Markteinführung von grünem Wasserstoff“, kommentierten das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Erklärung am Montag.
„Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich für die zügige Umsetzung geeigneter einheitlicher europäischer Kriterien eingesetzt“, so die beiden Ministerien und fügten hinzu, dass Deutschland „die Tatsache begrüßt, dass die Europäische Kommission den Rechtsakt nun verabschiedet hat.“
Auch die Wasserstoffindustrie begrüßte die Veröffentlichung der neuen Regeln, auch wenn sie deren bürokratische Anforderungen kritisierte.
„Die längst überfälligen delegierten Rechtsakte sind das Schlüsselelement für die hohe Nachfrage an Wasserstoff und wasserstoffbasierten synthetischen Kraftstoffen“, sagte Ralf Diemer, Geschäftsführer der Lobbygruppe eFuel Alliance.
Wenn im Verkehr eingesetzt, werden eFuels wie Wasserstoff als erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biologic Origin, RFNBOs) bezeichnet, ein Begriff, der in der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien geprägt wurde.
Doch Diemer zufolge sind die Regeln zu „bürokratisch und oft unpraktisch“, was bedeutet, dass „die Produktion von RFNBOs nur in einigen wenigen europäischen Regionen möglich sein wird“.
Jorgo Chatzimarkakis, Generalsekretär der Industriegruppe Hydrogen Europe, begrüßte die Verabschiedung dennoch. „Eine bei weitem nicht perfekte Regelung ist besser als gar keine Regelung“, kommentierte er.
Beide betonen, die EU müsse schnell handeln, da sie sonst Gefahr laufe, von den Vereinigten Staaten überholt zu werden, wo der Inflation Reduction Act großzügige Steuergutschriften für Unternehmen bietet, die in die Wasserstoffindustrie investieren.
Um in Kraft zu treten, müssen die Regeln nun von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abgesegnet werden, die zwei Monate Zeit haben, den Vorschlag zu prüfen.
Die Gesetzgeber haben nur die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Regeln abzulehnen, nicht aber, sie zu ändern. Eine Mehrheit, die sich gegen den Vorschlag stellen könnte scheint unwahrscheinlich, sowohl im Parlament als auch im Ministerrat.
Aktivisten sind sich uneins
Aktivisten zeigten sich enttäuscht von den getroffenen Bestimmungen, welche die Tür für aus fossilen Brennstoffen hergestellten Wasserstoff bis 2030 offen lassen.
„Leider lässt der Text kurzfristig zu viel Raum für Greenwashing und birgt das Risiko erhöhter Emissionen durch die Wasserstoffproduktion“, kommentierte Marta Lovisolo von Bellona, einer norwegischen NGO.
Lovisolo begrüßte zwar den Starttermin 2030 für das Zusätzlichkeitsprinzip, sagte aber, dass „dies für unseren Geschmack nicht schnell genug kommen wird“ und kritisierte die besondere Ausnahmeregelung für französischen Atomstrom, der „als erneuerbar gelten kann“.
„Der Plan der Europäischen Kommission, sogenannten ‚grünen‘ Wasserstoff mit Strom aus fossilen Gas- oder Kohlekraftwerken herzustellen, ist sicherlich der Goldstandard des Greenwashings“, kommentierte Dominic Eagleton, Senior Gas Campaigner bei Global Witness.
Transport and Environment (T&E), eine Kampagnengruppe für nachhaltige Mobilität, äußerte sich hingegen positiver und forderte die Gesetzgeber auf, „diese delegierten Rechtsakte rasch zu verabschieden.“
Die neuen EU-Vorschriften werden „Investitionen in Wasserstoff und E-Treibstoffe ankurbeln, die für die Dekarbonisierung unserer Schiffe, Flugzeuge und der Schwerindustrie von entscheidender Bedeutung sind“, sagte Geert Decock, Strom- und Energiemanager bei T&E.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]