Deutschland darf Banken weiter stützen
Das Rettungspaket, mit dem Deutschland mit Milliarden-Hilfen deutsche Banken stützt, wurde von der Kommission um weitere sechs Monate verlängert.
Das Rettungspaket, mit dem Deutschland mit Milliarden-Hilfen deutsche Banken stützt, wurde von der Kommission um weitere sechs Monate verlängert.
Das Antragsvolumen auf Stabilisierungshilfen des staatlichen Sonderfonds, über den Deutschland die Finanzhilfen verwaltet, betrug zum Stand 9. Juni 2009 232 Milliarden Euro und hat sich damit gegenüber dem 9. April 2009 um 20 Milliarden Euro erhöht. 167,5 Milliarden Euro wurden vom Sonderfonds bereits bewilligt. davon entfallen 143 Milliarden Euro auf die Gewährung von Garantien und 24,5 Milliarden Euro auf die Vergabe von Eigenkapital. Dem Sonderfonds liegen darüber hinaus 18 Voranfragen vor. 22 Unternehmen haben bislang Anträge gestellt, teilte der staatliche Sonderfonds SoFFin am 10. Juni 2009 mit.
Das deutsche Banken-Rettungspaket wurde von der Kommission bereits am 28. Oktober 2008 genehmigt und umfasst folgende Elemente:
– eine Rekapitalisierungsregelung, auf deren Grundlage Finanzinstituten und Versicherungsgesellschaften im Gegenzug zur Übertragung von Anteilen neues Kapital zur Verfügung gestellt wird, damit sie ihre Bilanzen gegen mögliche Verluste absichern können;
– eine Garantieregelung, die die Übernahme von Garantien für neue kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten gegen eine marktgerechte Vergütung vorsieht. Dadurch sollen gesunde Finanzinstitute unterstützt werden, die keinen Zugang zu Interbankenkrediten haben und
– eine zeitlich befristete Übernahme von Risikopositionen mit der Auflage, dass diese Risikopositionen nach spätestens 36 Monaten zurückgekauft werden, ohne dass dem Staat Verluste entstehen.
Die Kommission hat das deutsche Rettungspaket anschließend weiter geprüft und eine Reihe von Änderungen durchgesetzt. Diese Änderungen wurden am 12. Dezember 2008 genehmigt und beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Aspekte von Rekapitalisierungsmaßnahmen:
– Eine Einstiegsvergütung im Falle grundsätzlich gesunder Banken, die der Mitteilung über Rekapitalisierungsmaßnahmen entspricht: Die Vergütung für derartige Maßnahmen richtet sich nach dem Risikoprofil der begünstigten Bank und dem gewählten Kapitalinstrument. Bei grundsätzlich gesunden Einrichtungen liegt die Basisvergütung zwischen 7 Prozent (bei nachrangigen Verbindlichkeiten) und 9,3 Prozent (bei stammaktienähnlichen Instrumenten), während notleidende Einrichtungen mindestens 10 Prozent bezahlen müssen. Diese Basissätze finden keine Anwendung, wenn sich private Investoren zu denselben Konditionen und in erheblichem Umfang an der Kapitalzuführung beteiligen. Insbesondere für Hybridkapital, das als "Core-Tier-I"-Kapital betrachtet wird, ist für grundsätzlich gesunde Banken eine Einstiegsvergütung von 9 Prozent vorgesehen.
– Zusätzliche Anforderungen: Um sicherzustellen, dass für die begünstigten Einrichtungen kräftige Anreize bestehen, das staatliche Kapital durch privates zu ersetzen, sobald es die Marktlage zulässt, hat Deutschland zwei miteinander verbundene Maßnahmen vorgeschlagen: Entweder akzeptieren die Banken ein Dividendenverbot oder sie erhöhen die Vergütung um 0,5 Prozent pro Jahr über die nächsten fünf Jahre. Die Anhebung des Zinssatzes kann geringer ausfallen, wenn das Dividendenverbot zumindest für mehrere Jahre aufrechterhalten oder eine Beschränkung der Dividendenausschüttung akzeptiert wird.
– Umstrukturierungsplan: Die Kommission hat im Prinzip akzeptiert, dass grundsätzlich gesunde Banken keinen Umstrukturierungsplan vorlegen müssen. Stattdessen legen sie in einem Bericht dar, wie sie ihre grundsätzlich gesunde Finanzlage beibehalten und das staatliche Kapital ersetzen werden.
– Andere Banken müssen nach wie vor grundsätzlich eine Vergütung von 10 Prozent entrichten und der Kommission nach sechs Monaten einen Umstrukturierungsplan vorlegen, anhand dessen diese prüft, ob Strukturmaßnahmen erforderlich sind.
– Weitere Änderungen betreffen die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen und bei begrenzten Beträgen, Bürgschaften auf bis zu fünf Jahre zu verlängern. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass bei Garantien für besicherte Verbindlichkeiten ein niedrigerer Vergütungssatz zugrunde gelegt werden kann.
Weitere Informationen:
SoFFin: Finanzmarktstabiliserungsergänzungsgesetz (April 2009)
Bundesregierung: Ergänzungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz (18. Februar 2009)
Kommission: Grünes Licht der Kommission für Änderungen des deutschen Rettungspakets (12. Dezember 2008)
Kommission: Leitlinien für die Rekapitalisierung von Banken, um den Kreditfluss in die Realwirtschaft anzukurbeln (8. Dezember 2008)
Kommission: Kommission genehmigt deutsche Regelung zur Unterstützung der Finanzinstitute (28. Oktober 2008)
Kommission: Kommission gibt Mitgliedstaaten Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise (13. Oktober 2008)