Deutschland sieht Reform des Wettbewerbsrechts als Vorbild für EU
Die vorgeschlagene Reform des deutschen Wettbewerbsrechts, welche die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert, könnte auch ein Modell für die EU-Ebene werden, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne).
Die vorgeschlagene Reform des deutschen Wettbewerbsrechts, welche die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert, könnte auch ein Modell für die EU-Ebene werden, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne).
Anfang dieser Woche haben sich die Unterhändler der Ampelkoalition auf die Reform des nationalen Wettbewerbsrechts geeinigt. Die Reform wird es dem Bundeskartellamt ermöglichen, bei unzureichendem Wettbewerb auf einem Markt nach einer Sektoruntersuchung, bei der ein Mangel an Wettbewerb festgestellt wurde, tätig zu werden.
Die möglichen Maßnahmen, welche die Behörde ergreifen kann, reichen von der Ermöglichung eines besseren Marktzugangs für Neueinsteiger bis hin zur Zerschlagung großer Unternehmen als letztes Mittel.
Anders als bisher können solche Maßnahmen auch dann ergriffen werden, wenn kein illegales Verhalten – wie etwa Preisabsprachen – nachgewiesen wurde. Dieser Ansatz hat bei einigen Unternehmen Empörung ausgelöst, da sie befürchten, schmerzhaften Markteingriffen ausgesetzt zu werden, ohne gegen ein Gesetz verstoßen zu haben.
Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold, der den Vorschlag mit ausgearbeitet hat, sieht die deutsche Reform jedoch als Vorbild für Europa.
„Die Eingriffsinstrumente stärken die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU [kleinen und mittleren Unternehmen]“, so Giegold in einer Stellungnahme. „Wie in Großbritannien bekommt das Bundeskartellamt hierfür nach einer gründlichen Sektoruntersuchung mehr Eingriffsbefugnisse.“
„Nun ist die EU-Kommission am Zuge, ihrerseits eine europäische Stärkung der Wettbewerbspolitik vorzuschlagen, wie sie international in vielen Staaten vorangetrieben wird“, fügte er hinzu.
Wirtschaftsvertreter widersprechen dem jedoch vehement und warnen, bereits die in Deutschland vorangetriebene Reform könnte gegen EU-Recht verstoßen.
Die vorgeschlagene Reform sei „kein Vorbild für die EU – und noch weniger für andere Mitgliedstaaten“, sagte Stephan Wernicke, Chefjustiziar der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gegenüber EURACTIV.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Wettbewerbsrechts sei Deutschland „leider nicht mehr Vorreiter ordnungspolitischer Klarheit und Rechtssicherheit im Interesse des Schutzes vor Vermachtung, sondern vielmehr Impulsgeber für die Instrumentalisierung und die Politisierung des Wettbewerbsrechts auch auf europäischer Ebene“, fügte er hinzu.
Wettbewerbspolitik als Instrument zur Bekämpfung hoher Preise
Die Debatte, die Wettbewerbspolitik zu reformieren, hat angesichts der Welle von Preiserhöhungen, insbesondere bei Energie und Lebensmitteln, an Dynamik gewonnen. Einige Politiker vermuten, dass die Preiserhöhungen auf einen unzureichenden Wettbewerb hindeuten.
Der deutsche Reformvorschlag kam, nachdem die Kraftstoffpreise an den Tankstellen hoch geblieben waren, selbst nachdem die Großhandelspreise für Öl wieder gesunken waren. Eine anschließende Marktuntersuchung ergab keine illegalen Preisabsprachen zwischen den Tankstellenbetreibern.
Auch auf EU-Ebene haben Abgeordnete eine schärfere Wettbewerbspolitik gefordert, um gegen hohe Preise vorzugehen. Sie sind der Meinung, dass ein unzureichender Wettbewerb, beispielsweise im Lebensmittelsektor, es den Unternehmen ermöglicht hat, Kostensteigerungen an die Verbraucher weiterzugeben und diese sogar noch zu erhöhen, um ihre Gewinnspanne zu vergrößern.
In Märkten, in denen es für die Verbraucher schwierig ist, auf ein anderes Produkt umzusteigen, oder in denen es nur wenige Akteure gibt, bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen „dann bei der Inflation, wo überall die Preise hochgehen, einfach noch einen Extraschlag oben drauf machen“, erklärte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi (S&D) im Juni gegenüber EURACTIV.
„Aufgrund dieser Marktstruktur gibt es eine inhärente Tendenz dazu, Mitnahmeeffekte zu produzieren“, fügte er hinzu.
Frühere Versuch eines EU-Instruments für Marktuntersuchungen scheiterte
Die Debatte weckt Erinnerungen an eine Diskussion im Jahr 2020, als die Europäische Kommission die Idee eines „New Competition Tools“ in Erwägung zog. Dieses hätte der EU-Kommission, ähnlich wie bei der deutschen Reform, die Möglichkeit gegeben, Marktuntersuchungen und anschließende „Abhilfemaßnahmen“ zur Verbesserung des Wettbewerbs durchzuführen.
Ähnlich der aktuellen Novelle des deutschen Wettbewerbsgesetzes, „war das New Competition Tool der EU-Kommission ein Versuch, staatliche Eingriffsmöglichkeiten unterhalb der Kriterien eines Wettbewerbsverstoßes zu schaffen: es sollte ein politisches Instrument in der Hand der EU werden“, so Wernicke.
Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage für ein solches Marktuntersuchungsinstrument wurde der Vorschlag in seinem Umfang reduziert und letzlich in die EU-Verordnung über digitale Märkte (DMA) integriert.
Die DMA ist ein EU-Gesetz mit einer Reihe von Vorabverpflichtungen für Technologieunternehmen, die auf einem digitalen Markt eine marktbeherrschende Stellung innehaben und damit die Rolle eines „Gatekeepers“ zwischen Unternehmen und Nutzern übernehmen.
Das nationale Gesetz zur Umsetzung der DMA in Deutschland ging bereits weiter als das EU-Gesetz, was die dem Bundeskartellamt übertragenen Ermittlungsbefugnisse und die Ausweitung der zivilrechtlichen Haftung auf DMA-Verstöße betrifft.
„‚New Competition Tool‘ – das war ja einfach nur eine Diskussion […], weil es sich nie realisiert hat“, sagte Heike Schweitzer, Rechtsprofessorin an der Humboldt-Universität Berlin, bei einer Anhörung im Bundestag im Juni.
„Die Entscheidung wurde dann ja getroffen zugunsten des DMA [Gesetz über digitale Märkte]“, welches „viel konkreter ist als regulatorisches Regime als dieses ‚New Competition Tool'“.
„Was nicht ausschließt, dass das ‚New Competition Tool‘ nochmal auf europäischer Ebene auf die Agenda kommt“, so Schweitzer weiter.
Während sowohl für die deutsche Reform als auch für das seinerzeit diskutierte ‚New Competition Tool‘ das Marktuntersuchungsinstrument der britischen Wettbewerbsbehörde als Vorbild genannt wurde, warnte Schweitzer vor dieser Idee. „Die englische Tradition ist eine komplett andere – und war es immer schon“.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]