Dienstleistungen: Gebhardt und Finnen streiten um Kompromiss [DE]
Der Berichtsentwurf für die zweite Lesung der Dienstleistungsrichtlinie wurde vom Rat und Abgeordneten aus dem konservativen Lager nicht so positiv aufgenommen, wie die parlamentarische Berichterstatterin Evelyne Gebhardt gehofft hatte.
Der Berichtsentwurf für die zweite Lesung der Dienstleistungsrichtlinie wurde vom Rat und Abgeordneten aus dem konservativen Lager nicht so positiv aufgenommen, wie die parlamentarische Berichterstatterin Evelyne Gebhardt gehofft hatte.
Gebhardt geht in ihrem Bericht nur auf elf der vom Parlament verabschiedeten Änderungsanträge ein. Sie wolle vor allem die Änderungen vorstellen, die durch ihre eher fachspezifische Natur für rechtliche Klarheit in Fragen wie dem Ausschluß des Arbeitsrechts und sozialer Dienstleistungen von der Richtlinie, Verbraucherschutz und administrativer Zusammenarbeit sorgen.
Die Vertreterin der finnischen Präsidentschaft zeigte sich mit dieser Auswahl nicht einverstanden. Einige Änderungsanträge beträfen die wichtigsten Punkte des zwischen dem gemeinsamen Standpunkt des Rates und den Institutionen gefundenen Kompromisses, so dass die Annahme dieser Anträge schlicht unmöglich sei. Der Vertreter der Kommission sagte zudem, einige der von der Berichterstatterin vorgestellten Änderungsanträge würden sogar die rechtliche Klarheit der Richtlinie verringern.
Auch konservative und liberale Abgeordnete reagierten skeptisch auf den Berichtsentwurf. Jede weitere Änderungen könne nur als Angriff auf die Richtlinie in ihrer Gesamtheit aufgefasst werden, da eine erfolglose zweite Lesung das Ende des Gesetzgebungsprozesses bedeuten würde, so die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei Malcom Harbour (Grossbritannien) und Andreas Schwab (Deutschland).
Der Rat hatte in seinem gemeinsamen Standpunkt nur die nicht-wirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vom Geltungssbereich der Richtlinie ausgenommen. Gebhardt hingegen spricht sich dafür aus, dass die Richtlinie generell auf alle Dienstleistungen von allgemeinem Interesse keine Anwendung finden solle, da solche Dienstleistungen grundlegend keinen wirtschaftlichen Hintergrund hätten. In der ersten Lesung hatte das Parlament die Frage, welche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind, den Mitgliedstaaten überlassen.
Konservative Abgeordnete kritisierten sowohl diese als auch andere von Gebhardt vorgestellte Änderungen. Harbour und Schwab erklärten, dass Änderungsanträge, die den gefundenen Kompromiss zum Ausschluss der sozialen Dienstleistungen und des Internationalen Privatrechts und die Bestimmung zum Screening und zur Nachprüfung angriffen, von der Europäischen Volkspartei nicht akzeptiert werden könnten.
Gebhardt betonte, dass sie den Kompromiss nicht aufs Spiel setzten wolle. Nur weil das Parlament zu 90% einen Sieg errungen hätte, hieße das nicht, dass es die übrigen 10% aufgeben müsse. Diese Auffassung wird von den Grünen/Europäische Freie Allianz und etwas zurückhaltender auch von der Vereinten Europäischen Linken unterstützt. Wie Gebhardt die Diskussion zusammenfasste, würden momentan weder die Berichterstatterin, noch der Rat oder die Kommission erklären, welche Änderungsanträge sie akzeptieren würden und welche nicht. Diese Entscheidung würde hinter geschlossenen Türen und nicht in der Öffentlichkeit getroffen. Außerdem würde Gebhardt weitere acht oder neun, mit den bereits vorgestellten zusammenhängende, Änderungsanträgen als Ergänzung einbringen.