EFSF: Ausschuss für geheimes Sondergremium

Wenn es um sensible Entscheidungen geht, soll ein geheim tagendes Sondergremium über die deutsche Beteiligung an künftigen Euro-Nothilfen entscheiden. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages geeinigt. Nur die Linke stimmte dagegen.

Die Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität (EFSF) wird auf 780 Milliarden Euro erhöht. In sensiblen Fällen soll ein geheim tagendes Sondergremium über die deutsche Beteiligung an den Nothilfen entscheiden. Foto: dpa
Die Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität (EFSF) wird auf 780 Milliarden Euro erhöht. In sensiblen Fällen soll ein geheim tagendes Sondergremium über die deutsche Beteiligung an den Nothilfen entscheiden. Foto: dpa

Wenn es um sensible Entscheidungen geht, soll ein geheim tagendes Sondergremium über die deutsche Beteiligung an künftigen Euro-Nothilfen entscheiden. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages geeinigt. Nur die Linke stimmte dagegen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich auf ein neues Verfahren zur Parlamentsbeteiligung an künftigen Beschlüssen des aufgestockten Euro-Rettungsschirms EFSF geeinigt.

Das sagten Sitzungsteilnehmer am Mittwochabend der Nachrichtenagentur Reuters in Berlin. In besonders sensiblen Fällen wie beim Kauf von Staatsanleihen von überschuldeten Euro-Ländern an den Börsen soll ein geheim tagendes Sondergremium über die deutsche Beteiligung an den Nothilfen entscheiden.

Teilnehmer sagten, die SPD habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Sondergremium angemeldet, am Ende dem Gesetzentwurf der Koalition aber zugestimmt. Auch die Grünen stimmten im Ausschuss mit Ja, die Linke lehnte den Entwurf ab. Damit ist der Weg frei für die finalen Abstimmungen im Bundestag am 29. September und am Tag danach im Bundesrat.

Die Euro-Regierungen hatten sich im Juli geeinigt, die Staatsgarantien für die Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität (EFSF) von 440 auf 780 Milliarden Euro zu erhöhen und dem Rettungsfonds neue Hilfsinstrumente in die Hand zu geben. So soll die EFSF Euro-Staaten auch vorsorglich Kreditlinien einräumen und Darlehen zur Bankenrekapitalisierung gewähren können. Zudem soll sie direkt bei den Regierungen (Primärmarkt) und in Ausnahmefällen auch an den Börsen (Sekundärmarkt) Anleihen kaufen können, um die Finanzmärkte zu beruhigen.

Bisher hatte es ausgereicht, dass sich die Bundesregierung bei einer Aktivierung der EFSF um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss bemüht. Die Aufstockung der EFSF und die neuen Instrumente hatten im Parlament Sorgen ausgelöst, das Budgetrecht des Bundestages würde ausgehöhlt. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Bundestages und seines Haushaltsausschusses in Fragen der Euro-Stabilisierung gestärkt.

Nach der jetzt gefundenen Regelung darf der deutsche Vertreter in der EFSF-Spitze Maßnahmen nur zustimmen oder sich enthalten, wenn der Bundestag – oder das Sondergremium – vorher zugestimmt hat. Die neu geschaffenen Maßnahmen gelten dabei in der Regel als eilbedürftig und vertraulich. In diesem Fall soll das Sondergremium entscheiden, dem Mitglieder aller Fraktionen im Haushaltsausschuss angehören sollen, die vom Bundestagsplenum bestimmt werden. Grundsätzlich selbst entscheiden soll das Plenum über einen neuen Hilfsantrag eines Euro-Landes oder über eine Änderung des EFSF-Rahmenvertrages.

EURACTIV/rtr

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