EP-Ausschuss: Verbraucher müssen sich für günstigere Auslandsgespräche "anmelden" [DE]

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat Änderungsanträge angenommen, die günstigeres Telefonieren mit dem Handy nur für neue Kunden oder für Kunden, die dies bei ihrem Betreiber anmelden, ermöglichen.

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat Änderungsanträge angenommen, die günstigeres Telefonieren mit dem Handy nur für neue Kunden oder für Kunden, die dies bei ihrem Betreiber anmelden, ermöglichen.

Während die Kommission eine Richtlinie befürwortet, die unmittelbare Anwendung auf Verbraucher findet, die ab Sommer 2007 ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen, hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Fraktionen EVP-ED (Mitte-Rechts) und ALDE (Liberal) mit einer Mehrheit von nur einer Stimme einen Änderungsantrag angenommen, der den Betreibern ermöglichen würde, die derzeitigen hohen Preise für bestehende Verträge aufrechtzuerhalten, es sei denn der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er an dem neuen System teilnehmen will.

Die Abgeordneten stimmten ebenfalls für einen Änderungsantrag der liberalen Fraktion, der eine Frist von drei Jahren vorsieht, nach der die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren würde.

Nachdem diese Anträge angenommen worden waren, stimmte selbst der Berichterstatter Joseph Muscat (SPE, Malta) gegen seinen eigenen Bericht, weil dieser in dessen Augen nicht mehr vertretbar war.