EU-Beschäftigungsförderung für Jugendliche: Mängel über Mängel
Die EU-Beschäftigungsgarantie für Jugendliche ist weit "hinter den Erwartungen
Die EU-Beschäftigungsgarantie für Jugendliche ist weit „hinter den Erwartungen
zurückgeblieben“, beklagt der Europäische Rechnungshof.
Die EU-Beschäftigungsgarantie für Jugendliche ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs „hinter den Erwartungen zurückgeblieben“. Nur 62 Prozent der unter dem Programm registrierten jungen Menschen hätten Ende 2015 eine Weiterbildung, ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz gefunden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht der Luxemburger Rechnungsprüfer. Demnach schaffte es keines der sieben untersuchten Länder, wie zugesagt allen betroffenen Jugendlichen innerhalb von vier Monaten eine Beschäftigung zu vermitteln.
Die sogenannte Jugendgarantie werde den Erwartungen „nicht gerecht“, heißt es in dem Bericht. Die Rechnungsprüfer hatten die Umsetzung des Programms in Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal sowie der Slowakei untersucht.
Sie kritisieren, dass für die Jugendgarantie bereitgestellte EU-Gelder nationale Förderprogramme lediglich zu ersetzen drohten, anstatt sie zu ergänzen. Die verfügbaren Mittel aus dem EU-Haushalt allein reichten zudem nicht aus, um alle jungen Menschen ohne Ausbildung oder Job zu erreichen. Darüber hinaus würden viele Jugendliche ohne Beschäftigung gar nicht von den Behörden erfasst.
Auch die zusätzlich geschaffene Jugendbeschäftigungsinitiative kommt im Urteil der Rechnungsprüfer schlecht weg. Sie habe „nur sehr begrenzt zum Erreichen der Ziele der Jugendgarantie beigetragen“, stellen die Experten fest.
Die Jugendbeschäftigungsinitiative soll besonders stark von Jugendarbeitslosigkeit betroffene Regionen zusätzlich unterstützen. Sie verfügt über ein Budget von 6,4 Milliarden Euro bis 2020. Die Fortschritte des Förderprogramms wurden in Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal geprüft.
Den Mitgliedstaaten empfehlen die Prüfer, die Öffentlichkeitsarbeit für betroffene Jugendliche zu verstärken, diese besser zu erfassen und einen Kostenplan für die Umsetzung entsprechender Förderung aufzustellen, um die Finanzierung sicherzustellen. Von der EU-Kommission verlangen die Prüfer die Schaffung von Kriterien zur Qualitätssicherung sowie eine entsprechende Überprüfung der Programme in den Mitgliedstaaten.
Die Jugendgarantie war 2013 geschaffen worden. Sie soll sicherstellen, dass junge Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos wurden, ein Angebot für eine Weiterbildung, ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle erhalten.
Die Wirtschaftskrise von 2008 hatte EU-weit die Zahl der Arbeitslosen nach oben getrieben. Besonders stark betroffen waren Jugendliche. Im Februar waren laut der EU-Statistikbehörde Eurostat noch 3,9 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren ohne Job. Die Arbeitslosenquote bei dieser Gruppe lag im Februar EU-weit bei 17,3 Prozent im Vergleich zu acht Prozent bei der gesamten Erwerbsbevölkerung.