EU-Datenschutzbeauftragter: Kein Widerspruch zwischen Datenschutz und Transparenz [DE]
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat einen Bericht vorgestellt, der darauf abzielt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Grundrecht des Zugangs zu Dokumenten und des Datenschutzes herzustellen. In einem exklusiven EURACTIV-Interview spricht Hustinx über den Bericht sowie auch über andere Datenschutzfragen.
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat einen Bericht vorgestellt, der darauf abzielt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Grundrecht des Zugangs zu Dokumenten und des Datenschutzes herzustellen. In einem exklusiven EURACTIV-Interview spricht Hustinx über den Bericht sowie auch über andere Datenschutzfragen.
Der Bericht, den Hustinx am 13. Juli 2005 dem EP-Ausschuss für Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgelegt hat, ist das erste Hintergrunddokument in einer Reihe von Berichten über das Thema Datenschutz in der EU. Der Bericht bietet Anleitungen für EU-Beamte, die in ihrer täglichen Arbeit mit Datenschutzfragen konfrontiert sind, ob im Umgang mit Anträgen und Ausschreibungen, der Organisation von Konferenzen und Anhörungen oder auch bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Der Bericht befürwortete einen ausgewogenen Ansatz, der darauf hinausläuft, dass weder sämtliche Namen von veröffentlichten Dokumenten gestrichen werden, noch Daten, die die Privatsphäre einzelner Personen betreffen, öffentlich zugänglich gemacht werden. In dem Bericht wird dieser Ansatz anhand einer Reihe von Beispielen illustriert, die auf konkrete Anfragen von EU-Beamten im Büro des Datenschutzbeauftragten beruhen.
Der Text befasst sich mit einem heiklen Thema. Als das Amt des Datenschutzbeauftragten ins Leben gerufen wurde, geschah dies vor allem vor dem Hintergrund der allgemeinen Auffassung, dass es einen Konflikt zwischen dem Interesse an der öffentlichen Zugänglichkeit sämtlicher EU-Dokumente – dem der Europäische Bürgerbeauftragte dient – und des Schutzes der Privatsphäre von Personen, die in diesen erwähnt werden, gibt. In Wirklichkeit, so Hustinx gegenüber EURACTIV, gebe es keinen Widerspruch zwischen den beiden Grundsätzen: „Wir haben in Bezug auf diesen Bericht in engem Kontakt mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten gestanden, und werden zusammenarbeiten“.
Das Hauptproblem bezüglich des Datenschutzes in den EU-Institutionen bestehe laut Hustinx darin, dass ihnen die Idee selbst relativ neu sei: „Sie müssen einiges nachholen, und wir überprüfen alle bestehenden Strukturen“. Im Hinblick auf neue Gesetze, die eine Bedrohung der Privatsphäre darstellen könnten, beklagt sich der Datenschutzbeauftragte insbesondere über den Rat: „Da gibt es ein Problem, denn einige der Vorschläge sehen nicht gut aus“. Er warnt vor der raschen Einführung solcher Gesetze als Reaktion auf Terroranschläge wie diejenigen am 7. Juli 2005 in London: „Wir sollten auch weiter nüchtern über die Fragen, die auf dem Spiel stehen, nachdenken, das heißt: Was ist notwendig? Wie können wir angemessene Maßnahmen anbieten? Wie können wir anschließend angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen? Ich denke, es ist eine Falle, Entscheidungsprozesse von Gefühlen bestimmen zu lassen“.
Das vollständige Interview [auf Englisch] ist
hier
verfügbar.