EU erweitert Schwarze Liste der Fluglinien

Die Schwarze EU-Liste unsicherer Fluglinien wurde erweitert. Unter anderem wurde das Verbot auf einige Flugzeugtypen von Iran Air ausgeweitet. EURACTIV.de veröffentlicht die komplette Liste von 250 unsicheren Gesellschaften.

Diese nordkoreanische Air Koryo fliegt nach Peking, Nach Europa darf sie nicht (Foto: Koryo)
Diese nordkoreanische Air Koryo fliegt nach Peking, Nach Europa darf sie nicht (Foto: Koryo)

Die Schwarze EU-Liste unsicherer Fluglinien wurde erweitert. Unter anderem wurde das Verbot auf einige Flugzeugtypen von Iran Air ausgeweitet. EURACTIV.de veröffentlicht die komplette Liste von 250 unsicheren Gesellschaften.

Somit darf die iranische Fluggesellschaft mit Airbus A-320, Boeing B-727 und Boeing B-747 in der EU nicht fliegen. Dies geht aus der aktualisierten Schwarzen Liste hervor, die die Europäische Kommission heute vorgestellt hat.

„Bei der Flugsicherheit können wir uns keine Kompromisse erlauben. Wenn wir Beweise haben, dass Fluggesellschaften nicht sicher operieren, müssen wir eingreifen, um für die europäischen Flugreisenden die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten", sagte dazu Kommissionsvizepräsident Siim Kallas, zuständig für Verkehr.

Keine Lande- und Betriebserlaubnis

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht die Kommission eine aktuelle Schwarze Liste von Fluglinien, die aufgrund von Sicherheitsmängeln in der EU keine Lande- und Betriebserlaubnis erhalten.

Im Falle von Iran Air waren zuvor Experten der Mitgliedsländer und der EASA bei ihrem Besuch in Iran zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sicherheitsprobleme noch nicht vollständig beseitigt sind.

Dagegen wurden zwei indonesische Fluglinien von der Liste gestrichen.

„Wir sind bereit, diejenigen Länder zu unterstützen, die ihre technischen und administrativen Kapazitäten ausbauen müssen und wollen, um die höchsten Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt zu garantieren. Die Kommission arbeitet eng mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen, um ihre Bemühungen um technische Hilfestellung zu verstärken“, so Kallas.

Mit dieser 14. Aktualisierung wird die Fluggesellschaft Blue Wing Airlines aus Suriname in die Schwarze Liste aufgenommen, nachdem ein Mitgliedsstaat infolge einer Reihe von Unfällen dieses Unternehmens und schwerer Mängel, die bei Vorfeldinspektionen seiner Flugzeuge festgestellt worden waren, Maßnahmen ergriffen hatte.

Nach einer Überprüfung in Iran sprach sich der Flugsicherheitsausschuss einstimmig für eine Ausweitung der Betriebsbeschränkungen für Iran Air aus. Damit wird dem Unternehmen der Flugbetrieb in die EU mit den Luftfahrzeugmustern Airbus A-320, Boeing B-727 und Boeing B-747 untersagt.

Mit der Aktualisierung erkannte die Kommission ferner die Fortschritte der zuständigen Behörden Indonesiens bei ihrer Aufsichtstätigkeit an. Aufgrund dieser Fortschritte konnte der Flugsicherheitsausschuss die Streichung zweier indonesischer Fluggesellschaften – Metro Batavia und Indonesia Air Asia – von der Schwarzen Liste befürworten.

Desgleichen begrüßt die Kommission die Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde von Gabun bei der Umsetzung des Plans zur Behebung der von der ICAO festgestellten Mängel. Sie beschloss, der Fluggesellschaft Afrijet – die mit Beschränkungen Flüge in die EU durchführen darf – zu gestatten, der hierfür eingesetzten Flotte ein weiteres Flugzeug hinzuzufügen.

Druck auf Albanien

Im Rahmen dieser Aktualisierung wird die Zivilluftfahrtbehörde Albaniens dringend aufgefordert, ihre Aufsicht über sämtliche Luftfahrtunternehmen zu intensivieren.

Die aktuelle gemeinschaftliche Liste enthält vier Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Union völlig untersagt ist:

° Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan

° Blue Wing Airlines aus Suriname

° Siem Reap Airways International aus Kambodscha und

° Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.

Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 17 Ländern, insgesamt 278 Unternehmen, abgesehen von einigen Ausnahmen mit einem Flugverbot belegt: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Luftfahrtunternehmen, für die sämtliche Beschränkungen aufgehoben wurden), Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

Für den Flugbetrieb von neun Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, TAAG Angola Airlines, Air Astana aus Kasachstan, Iran Air aus Iran, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines aus der Ukraine.

Iran hat bereits zwölf fatale Crashes im neuen Jahrhundert hinter sich. Die Situation ist durch das westliche Embargo bei Ersatzteillieferungen verschärft.

Insgesamt sind mehr als 250 Gesellschaften aus 17 Ländern betorffen, die nicht in den europäischen Luftraum dürfen.

Die komplette Liste sehen Sie hier.

red. mit Mitteilungen der EU-Kommission