EU geht in Berufung gegen WTO-Airbus-Urteil

Im Streit um Milliarden-Subventionen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing ficht die EU das jüngste Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) an. Die Kommission legte gegen einen Großteil des Abschlussberichts vom 30. Juni Berufung ein. Aus EU-Kreisen hieß es, das Gremium habe "rechtliche Fehler" gemacht sowie "Tatsachen falsch interpretiert".

EU-Handelskommissar Karel De Gucht (R) und Pascal Lamy, Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), im Juni in Brüssel. Die Kommission nutzt nun die Einspruchsmöglichkeit im WTO-Streitbeilegungsverfahren, um „rechtliche Irrtümer des Panels zu korri
EU-Handelskommissar Karel De Gucht (R) und Pascal Lamy, Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), im Juni in Brüssel. Die Kommission nutzt nun die Einspruchsmöglichkeit im WTO-Streitbeilegungsverfahren, um "rechtliche Irrtümer des Panels zu korri

Im Streit um Milliarden-Subventionen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing ficht die EU das jüngste Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) an. Die Kommission legte gegen einen Großteil des Abschlussberichts vom 30. Juni Berufung ein. Aus EU-Kreisen hieß es, das Gremium habe „rechtliche Fehler“ gemacht sowie „Tatsachen falsch interpretiert“.

Die Kommission will unter anderem nicht gelten lassen, dass Teile der rückzuzahlenden Anschubfinanzierung für den Großflieger A380 illegale Exportsubventionen gewesen sein sollen sowie die pauschale Schlussfolgerung, dass Hilfen für Airbus dem US-Erzrivalen Boeing geschadet haben sollen.

Ebenso wird die Klassifizierung als Subventionen von Infrastruktur-Maßnahmen seitens der EU-Mitgliedstaaten zurückgewiesen. Airbus zahle dafür Markt-übliche Miete. Dazu zählen die Verlängerung von Landbahnen oder die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs in Hamburg.

Berufungsinstanz hat nun 90 Tage Zeit

Die USA könnten nun in einigen Bereichen, die sie verloren haben, ebenfalls Berufung einlegen. Washington hat für Mittwoch eine Sitzung des WTO-Schiedsgerichts einberufen; bis dahin musste Europa seinen Einspruch in Genf vorlegen. Der WTO-Abschlussbericht kann nun nicht formell angenommen werden. Die Berufungsinstanz hat nun eigentlich 90 Tage Zeit für eine Entscheidung. Aus EU-Kreisen hieß es aber, die Frist werde vermutlich deutlich überschritten werden.

Beide Seiten werfen sich vor, Airbus und Boeing unfair zu subventionieren. In beiden Fällen laufen Prozesse bei der WTO. Ein bereits dreimal verschobener Zwischenbericht der WTO zu Boeing wird für Mitte September erwartet. "Wir haben klar gemacht, dass wir erwarten, dass dies der letzte Aufschub war", sagten EU-Mitarbeiter.

Rechtliche Fehlinterpretationen

"Das WTO-Streitbeilegungsverfahren sieht eine Einspruchsmöglichkeit vor, um rechtliche Irrtümer der Panels zu korrigieren", sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. "Diese Streitsache ist zu wichtig, um die rechtlichen Fehlinterpretationen des Panels auf sich beruhen zu lassen. Außerdem würde der Verzicht auf einen Einspruch alles andere als einen hilfreichen Präzedenzfall für die WTO-Mitglieder schaffen."

Der Dauer-Streit zwischen Europa und den USA um ihre Flugzeugbauer ist beispiellos in seiner faktischen und juristischen Komplexität. Er betrifft auch eine Reihe von Fragen, die in der WTO-Rechtsprechung noch nicht geregelt sind.

Die nächsten Schritte

Die USA hatten verlangt, dass am 21. Juli 2010 eine Sitzung des WTO-Streitbeilegungsgremiums stattfinden sollte, auf der der Bericht formal angenommen werden sollte.

Die EU teilte durch Einlegung ihres Einspruchs vor der entscheidenden Sitzung mit, dass sie gegen den Panel-Bericht Widerspruch erhebt und verhinderte damit die förmliche Annahme.

Die Frist für das Einspruchsverfahren (über das WTO-Berufungsgremium) ist zwar kürzer als die der Panels (d.h. in der Regel 90 Tage), aber es ist nicht ungewöhnlich, dass einzelne Verfahren bei komplexeren Streitsachen wie dieser mehr Zeit erfordern.

Der Zwischenbericht des WTO-Panels über das von der EU angestrengte Verfahren gegen Hilfen für Boeing soll Mitte September veröffentlicht werden.

Hintergrund

1992 schlossen die EU und die USA ein bilaterales Abkommen, das die staatlichen Beihilfen für zivile Großraumflugzeuge regelte. Die USA kündigten dieses Abkommen im Oktober 2004 einseitig und strengten ein WTO-Streitverfahren an. Der am 30. Juni 2010 veröffentlichte Abschlussbericht des WTO-Airbus-Panels, das seine Arbeit im Jahr 2006 aufnahm, stellt das Ende der ersten Phase des Streitverfahrens dar. Mit dem Einspruch der EU beginnt nun die zweite Phase dieses Streitverfahrens.

dto mit dpa

Links / Dokumente

WTO: Panel report on Airbus dispute (DS316) (30. Juni 2010)

EU-Kommission: Measures Affecting Trade in Large Civil Aircraft (WT/DS316) – Notification of an Appeal by the European Union (21. Juni 2010)

EU-Kommission: Background factsheet: EU/US large civil aircraft disputes