EU-Gerichtshof: Absage an Österreichs Gesetz zur Online-Kontrolle
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag (9. November) zugunsten der Tech-Giganten TikTok, Meta und Google geurteilt und sich gegen das österreichische Gesetz über Online-Inhalte ausgesprochen. Das Gesetz regelt, wie Plattformen mit schädlichen und illegalen Inhalten umgehen sollten.
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag (9. November) zugunsten der Tech-Giganten TikTok, Meta und Google geurteilt und sich gegen das österreichische Gesetz über Online-Inhalte ausgesprochen. Das Gesetz regelt, wie Plattformen mit schädlichen und illegalen Inhalten umgehen sollten.
Das oberste Gericht der EU entschied, dass Big-Tech-Unternehmen nicht den Meldesystemen für illegale Inhalte oder den Meldepflichten der EU-Mitgliedstaaten unterliegen, die über die Zuständigkeiten der Länder hinausgehen.
„Wir freuen uns über die heutige Entscheidung, die die Bedeutung des EU-Herkunftslandprinzips bekräftigt. Wir werden uns mit dem Urteil befassen und weiterhin in das Vertrauen und die Sicherheit unserer Nutzer auf unseren Plattformen investieren“, sagte ein Google-Sprecher gegenüber Reuters.
Mit dem Sieg umgingen die Tech-Giganten die österreichische Entscheidung, Hassreden zu löschen oder eine Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Euro zu zahlen.
Das Ergebnis kommt nicht überraschend, da der EU-Generalanwalt, dessen Rat die Richter des EU-Gerichtshofs oft folgen, in seinem Rechtsgutachten im Juni erklärte, dass das österreichische Gesetz als unzulässig betrachtet werden sollte.
Nach Ansicht des EU-Generalanwalts fehlte in dem Fall der erforderliche Einzelfallbezug, sodass das österreichische Gesetz die Dienstleistungsfreiheit der Plattformen unzulässig einschränke.
„In einer Zeit, in der europäische Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Plattformen täglich mit Hate Speech und Falschmeldungen konfrontiert werden, ist es zunächst einmal enttäuschend, dass die von Österreich vorgesehenen strengen Verpflichtungen für Kommunikationsplattformen vom Gerichtshof abgelehnt wurden“, sagte Anselm Küsters, Leiter des Bereichs Digitalisierung und neue Technologien beim Centrum für europäische Politik (cep), gegenüber Euractiv.
Im Oktober 2022 wurde das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verabschiedet, um harmonisierte Regeln für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festzulegen, in dem die Grundrechte geschützt sind.
Seit September gilt die EU-Verordnung über Online-Inhalte für die größten, ‚systemrelevanten‘ Plattformen. Ab Februar 2024 wird sie für alle Akteure im Online-Ökosystem gelten.
Der DSA baut auf der E-Commerce-Richtlinie auf, dem EU-Rechtsrahmen, der auf dem „Herkunftslandprinzip“ basiert. Das bedeutet, dass Online-Plattformdienste nur dem Recht und der Aufsicht des EU-Landes unterliegen, in dem sie ihren (EU-)Sitz haben.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung von 2018 und das Gesetz über digitale Dienste von 2022 haben diese Regelung bestätigt.
In wenigen Ausnahmefällen können andere Mitgliedsstaaten, in diesem Fall Österreich, zum Schutz wichtiger öffentlicher Interessen, wie etwa bei Minderjährigen, Maßnahmen gegen einen bestimmten Dienst ergreifen.
Mit diesem Urteil bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass ein nationales Gesetz, das einer allgemein definierten Kategorie bestimmter Dienste, wie etwa Kommunikationsplattformen, Verpflichtungen auferlegt, nicht unter diese Ausnahme fällt.
„Der Gerichtshof hatte sehr gute unionsrechtliche Gründe dafür, die Anwendbarkeit der österreichischen Maßnahmen auf Google, Meta und TikTok – die bekanntlich in Irland sitzen – zu verneinen, allen voran die Integrität des gemeinsamen Binnenmarktes, der nicht durch nationale Regelungen zersplittert werden darf“, so Küsters gegenüber Euractiv.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]