EU-Gerichtshof entscheidet für „Unisex-Versicherungen“
Von 2012 an dürfen Versicherungsanbieter nicht länger unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen kassieren, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass geschlechtsspezifische Kriterien zur Tariffestlegung nicht zulässig sind.
Von 2012 an dürfen Versicherungsanbieter nicht länger unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen kassieren, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass geschlechtsspezifische Kriterien zur Tariffestlegung nicht zulässig sind.