EU-Gerichtshof entscheidet für „Unisex-Versicherungen“

Von 2012 an dürfen Versicherungsanbieter nicht länger unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen kassieren, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass geschlechtsspezifische Kriterien zur Tariffestlegung nicht zulässig sind.

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Von 2012 an dürfen Versicherungsanbieter nicht länger unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen kassieren, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass geschlechtsspezifische Kriterien zur Tariffestlegung nicht zulässig sind.