EU-Gerichtshof: Wirtschaftliche Gründe nicht ausreichend für Wolfsjagd

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass wirtschaftliche Gründe allein, wie die Verhinderung von Viehverlusten, nicht ausreichen, um die Wolfsjagd zu erlauben. Zurzeit diskutieren die EU-Staaten über eine Herabsetzung des Schutzes für diese Tierart.

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Der Wolf ist in der EU durch die Habitat-Richtlinie und die Berner Konvention geschützt. Letztere erlaubt Ausnahmen vom Jagdverbot in besonders dringlichen Fällen. [Michal Ninger / Shutterstock]

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass wirtschaftliche Gründe allein, wie die Verhinderung von Viehverlusten, nicht ausreichen, um die Wolfsjagd zu erlauben. Zurzeit diskutieren die EU-Staaten über eine Herabsetzung des Schutzes für diese Tierart.

Der Wolf ist in der EU durch die Habitat-Richtlinie und die Berner Konvention geschützt. Letztere erlaubt Ausnahmen vom Jagdverbot in besonders dringlichen Fällen.

Das Urteil vom Donnerstag (11. Juni) geht auf einen Fall in Österreich zurück. Obwohl das EU-Recht die Jagd auf Wölfe verbietet, gewährte das Bundesland Tirol zwischen dem 29. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine befristete Ausnahme von diesem Verbot. Es erlaubte die Jagd auf einen bestimmten Wolf, der als 158MATK identifiziert wurde, um Verluste für die Viehzüchter zu vermeiden, da das Tier etwa 20 Schafe getötet hatte.

Nationale NGOs fochten die Entscheidung der lokalen Behörden vor Gericht an. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht forderte den Europäischen Gerichtshof auf, die Grenzen der Ausnahmeregelungen für das Jagdverbot zu klären.

Eine Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen kann nur erteilt werden, wenn sich die Wolfspopulation auf lokaler und nationaler Ebene in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dies „ist in Österreich nicht der Fall“, erklärte der Europäische Gerichtshof in seinem am Donnerstag (11. Juli) veröffentlichten Urteil.

„Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf haben mildere Maßnahmen wie der Herdenschutz Vorrang. Der Abschuss sollte nur das letzte Mittel sein“, kommentierte der WWF Österreich auf X am Donnerstag.

Das Urteil sei „eine gute Nachricht für die Erhaltung der Art“, teilte der Verband mit.

NGOs zufolge könnte diese Entscheidung einen Präzedenzfall für Staaten schaffen, die diese Art von Ausnahmeregelungen anwenden. Dazu zählt etwa Frankreich, das kürzlich Sondergenehmigungen erteilt hat, um den Abschuss zu erleichtern.

Voraussetzungen sind nicht erfüllt

Der Europäische Gerichtshof habe „keinen Faktor“ gefunden, „der die Gültigkeit des strengen Schutzes der Wölfe in Österreich beeinträchtigen könnte“, hieß es.

Nach Ansicht der EU-Richter seien einige der Voraussetzungen für den Erlass der Ausnahmeregelung nicht erfüllt. Hierzu gehöre etwa, dass ein großer Teil der Schäden allein dem Wolf zugeschrieben werden könne, da indirekte Schäden durch „die Aufgabe von landwirtschaftlichen Betrieben und die Verringerung der Gesamtzahl der Herden“ entstehen könnten.

Die Bejagung von Wölfen, so der Gerichtshof weiter, könne nur dann eine Option sein, wenn es „keine zufriedenstellende Alternative“ gebe, wie etwa die Errichtung von Zäunen.

Schließlich müssten alle Schutzmaßnahmen „mit dem allgemeinen Ziel abgewogen werden, einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation zu bewahren oder wiederherzustellen“, erklärte der Europäische Gerichtshof.

Rat der EU uneins

Angesichts der zunehmenden Zahl von Angriffen auf Almen schlug die Europäische Kommission 2023 vor, das Schutzniveau für das Raubtier von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Dies würde bedeuten, dass in der EU mehr Möglichkeiten für die Jagd auf Wölfe zur Verfügung stünden.

Doch die EU-Staaten ringen noch immer um eine Einigung in dieser Frage.

Beim Rat der Landwirtschaftsminister am 27. Mai forderte Österreich eine rasche Verabschiedung des Vorschlags. Rumänien, Schweden, die Slowakei, Finnland, Italien, die Tschechische Republik und Litauen forderten ebenfalls eine rasche Abstimmung über den Kommissionsvorschlag.

Diese Frage fällt jedoch auch in den Zuständigkeitsbereich der EU-Umweltminister.

In den bisherigen Diskussionen forderten Spanien, Portugal, Irland, Luxemburg und Deutschland mehr Daten über die Situation der Tierart, bevor sie die Arbeit im Rat fortsetzen wollen.

Die ungarische Ratspräsidentschaft möchte jedoch die Entscheidungsfindung beschleunigen.

„Ich kann bestätigen, dass die ungarische Ratspräsidentschaft beabsichtigt, mit diesem Dossier fortzufahren, um während unserer Präsidentschaft Fortschritte zu erzielen“, teilte János Bóka, Ungarns Minister für EU-Angelegenheiten, auf einer Pressekonferenz am Mittwoch (10. Juli) mit.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]