EU-Kartelle - Deutsche packen gerne aus
Wenn ein Kartell aufzufliegen droht, sollten die Beteiligten schnell handeln: Nur wer sich als erster selbst anzeigt, kann einem EU-Bußgeld entkommen. Wie hoch die Strafen werden können, zeigen die spektakulären Fälle der vergangenen Jahre. EURACTIV.de gibt eine Übersicht.
Wenn ein Kartell aufzufliegen droht, sollten die Beteiligten schnell handeln: Nur wer sich als erster selbst anzeigt, kann einem EU-Bußgeld entkommen. Wie hoch die Strafen werden können, zeigen die spektakulären Fälle der vergangenen Jahre. EURACTIV.de gibt eine Übersicht.
Deutsche Konzerne ‚verpfeifen‘ besonders oft die Kartelle, an denen sie selbst mitwirken. Die Folge: Sie profitierten in den vergangenen Jahren am meisten von Strafnachlässen in EU-Wettbewerbsverfahren. Indem sie als "Whistleblower" (Informanten) der EU-Kommission Hinweise auf illegale Absprachen gaben, ’sparten‘ deutsche Unternehmen zwischen 2006 und 2009 ‚Strafgelder in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Das berichtet das Handelsblatt mit Berufung auf eine Studie der Unternehmensberatung Alvarez & Marsal. Im selben Zeitraum wurden deutsche Konzerne mit 2,58 Milliarden Euro zur Kasse gebeten.
‚Gesetz des Schweigens‘ wird gebrochen
Nach der Kronzeugenregelung von 2006 kann dem ersten Unternehmen, das Beweismittel zur Verfügung stellt, die Geldbuße vollständig erlassen werden. "Dieser Vorteil bildet für Kartellmitglieder einen äußerst starken Anreiz, das ‚Gesetz des Schweigens‘ zu brechen", heißt es im EU-Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik 2008. Während der erste Informant straffrei davonkommt, können die weiteren Beteiligten nur noch hoffen, Bußgeld-Nachlässe von maximal 50 Prozent zu erhalten – sollten sie ebenfalls zur Aufklärung beitragen.
"Zuweilen reichen schon leiseste Gerüchte aus, um Kartellanten in die Arme der Wettbewerbshüter zu treiben", schreibt das Handelsblatt. Viele nationale Kartellbehörden bieten inzwischen ähnliche "Kronzeugen-Boni" wie die EU-Kommission.
Debatte um EU-Strafen
Seit ihrem Amtsantritt 2004 verhängte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes (Spitzname: "Stählerne Neelie") Bußgelder in Höhe von rund 12 Milliarden Euro – ein neuer Rekord (Siehe EURACTIV.de vom 16. August 2009).
Bestraft werden Unternehmen meist wegen Kartellrechtsverstößen oder der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Opfer der illegalen Praktiken sind oftmals die private Konsumenten. Allein in den Jahren 2005 bis 2007 soll der Schaden für den Verbraucher nach "vorsichtiger" Schätzung der Kommission 7,6 Milliarden Euro betragen haben.
Vorwürfe, zu viele und zu hohe Strafen verhängt zu haben, weist die scheidende Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes entschieden zurück. Von Seiten der Behörde heißt es: "Die vorbeugende Wirkung von Geldbußen geht über den Einzelfall hinaus. Durch ihre Geldbußenpolitik fördert die Kommission eine Kultur der Achtung des Wettbewerbsrechts (…)". Anders gesagt: In den meisten Fällen wird ein Exempel statuiert.
Die abschreckende Wirkung soll enorm sein. Einer Untersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde "Office of Fair Trading" (OFT) zufolge werden für jedes aufgedeckte Kartell fünf andere gar nicht erst gebildet oder aufgelöst. Die EU-Kommission rechnet entsprechend vor, dass ihre Kartellentscheidungen zwischen 2005 und 2007 möglicherweise Schäden für die Verbraucher in Höhe von 60 Milliarden Euro verhindert haben.
Im kommenden Jahr soll der Spanier Joaquín Almunia die Nachfolge von Neelie Kroes antreten, die ins Ressort "Digitalwirtschaft" wechselt. Aufatmen können Kartellsünder wohl dennoch nicht. "Wir gehen davon aus, dass die harte Linie beibehalten wird", so Günter Degits von Alvarez & Marsal gegenüber dem Handelsblatt.
Die Bußgeldrekorde: auch Eon ist betroffen
Die höchsten Strafen erhielten in den vergangen Jahren:
Ein Kartell der drei größten Autoglashersteller Europas (Asahi, Pilkington und Saint-Gobain). Die Unternehmen führten regelmäßige Gespräche, um die Aufträge der Automobilbauer untereinander aufzuteilen und die Marktanteile stabil zu halten, heißt es in einer Erklärung (12. November 2008) der EU-Kommission. Das Bußgeld: 1,38 Milliarden Euro.
Das deutsch-französische Erdgaskartell. Der deutsche Energiekonzern Eon und die französische GDF Suez sollen zwischen 1975 und 2005 ihre Märkte aufgeteilt haben, heißt es in einer Erklärung (8. Juli 2009) der Kommission (Siehe EURACTIV.de vom 8. Juli 2009). Das Bußgeld: 1,1 Milliarden Euro (552 Millionen Euro für jedes einzelne Unternehmen).
Der Chiphersteller Intel. Der US-Konzern soll sich mit unlauteren Methoden seine marktbeherrschende Stellung auf dem Chipmarkt verschafft haben (Siehe EURACTIV.de vom 22. September 2009). Die von der Kommission veröffentlichten Details (22. Dezember 2009) zeugen von einer verdeckten Rabattschlacht und einer aggressiven Schwächung der Konkurrenz. Das Bußgeld: 1,06 Milliarden Euro.
Alexander Wragge
Presse
Handelsblatt: Die Luft für Kartellsünder wird immer dünner (29. Dezember 2009)
Links / Download
EU-Kommission: Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik 2008. Presssemitteilung (19. August 2009)
EU-Kommission: Jahresbericht über die Wettbwerbspolitik 2008 (19. August 2009)
EU-Kommission: Erklärung zur Kartellstrafe gegen Autoglashersteller (12. November 2009)
EU-Kommission: Erklärung zur Strafe gegen das deutsch-französische Erdgas-Kartell (8. Juli 2009)
EU-Kommission: Übersicht zum Strafverfahren gegen den US-Chiphersteller Intel