EU-Kleinanleger-Strategie: Verbot von Verkaufsprovisionen vom Tisch
Entgegen ihres eigenen Gutachtens hat die Europäische Kommission davon abgesehen, in ihrer Strategie für Kleinanleger ein vollständiges Verbot von Verkaufsprovisionen für Finanzberatung vorzuschlagen. Stattdessen schlägt sie ein begrenztes Verbot von Anreizen für beratungsfreie Verkäufe und mehr Kostentransparenz vor.
Entgegen ihres eigenen Gutachtens hat die Europäische Kommission davon abgesehen, in ihrer Strategie für Kleinanleger ein vollständiges Verbot von Verkaufsprovisionen für Finanzberatung vorzuschlagen. Stattdessen schlägt sie ein begrenztes Verbot von Anreizen für beratungsfreie Verkäufe und mehr Kostentransparenz vor.
Am Mittwoch (24. Mai) schlug die EU-Kommission im Rahmen ihrer Kleinanlegen-Strategie (Retail Investment Strategy, RIS) neue Regeln vor, um Kleinanleger vor schlechter Finanzberatung zu schützen und es für sie attraktiver zu machen, in die Kapitalmärkte zu investieren.
Deutlich weniger Haushalte in Europa haben ihr Geld in Aktien und anderen Wertpapieren angelegt, verglichen etwa mit den USA, was die Kommission seit langem als Problem für die Entwicklung eines europäischen Kapitalmarktes betrachtet.
„Die Menschen bekommen nicht immer die besten Angebote oder ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis auf einer Pressekonferenz und argumentierte, dass dies die Beteiligung an den Kapitalmärkten behindere.
„Einige Anlageprodukte haben ungerechtfertigt hohe Kosten“, sagte er.
Das Problem liegt in der Art und Weise, wie viele Anlageprodukte in der EU vertrieben werden. Finanzberater, zum Beispiel Privatkundenbanken, werden oft nicht von den Kleinanlegern bezahlt, die sie vorgeblich beraten, sondern durch Verkaufsprovisionen, sogenannte Inducements, von den Anbietern der Finanzprodukte.
Dieses System führt dazu, dass Finanzberater eher die Produkte verkaufen, für die sie die höchsten Provisionen erhalten, anstatt die Produkte zu verkaufen, die für Kleinanleger am besten geeignet sind.
„Zu disruptiv“
Einige Länder, wie die Niederlande, haben solche Provisionen verboten, um die Interessen der Berater besser mit den Interessen der Kleinanleger in Einklang zu bringen. Diese Option wurde auch von der EU-Kommission in Erwägung gezogen, wie aus der Folgenabschätzung der Kommission hervorgeht, die ein Verbot von Provisionen als die beste Option ansah.
Am Ende wurde diese Option jedoch als „zu disruptiv“ für die Kommission verworfen.
„In diesem Stadium haben wir die Einschätzung sehr sorgfältig vorgenommen, dass ein Verbot über Nacht zu disruptiv wäre“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness.
„Wir verbieten jedoch Anreize für reine Ausführungsgeschäfte, die keine Beratung beinhalten“, fügte sie hinzu.
Darüber hinaus schlug die Kommission vor, strengere Anforderungen daran zu stellen, wann Anreize gezahlt werden dürfen und welche Art von Informationen Kleinanlegern zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem will die Kommission strengere Regeln für Personen, die Finanzberatung über soziale Medien anbieten, sogenannte Finfluencer.
Intensive Lobbyarbeit
Im Vorfeld dieses Vorschlags haben Banken und Versicherungsgesellschaften heftige Lobbyarbeit gegen das Verbot der Verkaufsanreize betrieben und argumentiert, dass es ihr Geschäftsmodell und das breite Netz regionaler Bankfilialen, das davon getragen wird, gefährden würde. Sie warnten auch vor einer „Beratungslücke“ für Kleinanleger, die sich eine Finanzberatung nicht leisten könnten.
Auch die Finanzminister Deutschlands und Österreichs hatten bei Kommissarin McGuinness interveniert, um sich gegen ein Verbot von Provisionen zu wenden.
Dombrovskis begründete die Entscheidung, trotz der eigenen Folgenabschätzung der Kommission von einem Verbot von Anreizelementen abzusehen, mit dem Ergebnis der öffentlichen Konsultation. „Wir müssen auf alle Interessengruppen hören, die auf unsere öffentliche Konsultation reagieren“, sagte er.
Verbrauchergruppen sind unterdessen unglücklich über das Ergebnis. Sie warnen davor, dass die Verbraucher durch voreingenommene Finanzberatung Tausende von Euro verloren haben, beispielsweise bei ihren Rentenplänen, weil die Anlageprodukte für Privatkunden zu schlecht abschnitten und zu teuer waren.
„Die Kommission stimmt mit unserer Diagnose überein, lässt den Patienten aber im Warteraum zurück, ohne ihm viel Hilfe zu bieten, weil die Industrie sehr starken Lobbydruck ausübt“, sagte Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, in einer Erklärung.
Das V-Wort bleibt auf dem Tisch
Die Europäische Bankenvereinigung (EBF) war aus einem anderen Grund unglücklich mit dem Ergebnis. Zwar begrüßte es die Entscheidung, kein vollständiges Verbot von Anreizen einzuführen, doch warnte ein Sprecher der EBF, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen „erhebliche Störungen für den europäischen Finanzsektor zur Folge haben könnten.“
Nach der Einschätzung und Wortwahl der Kommission zu urteilen, ist ein gewisses Maß an Störung jedoch das Ziel des Vorschlags.
„Es ist ganz klar, dass der Status quo nicht akzeptabel ist“, sagte Kommissarin McGuinness auf der Pressekonferenz und erklärte, dass die Branche keine „Freikarte“ erhalten werde.
Sie kündigte außerdem an, dass die Kommission den Fortschritt der Vorschriften genau verfolgen werde, um zu prüfen, ob sie die beabsichtigte Wirkung hätten. Dem Vorschlag zufolge sollen die Regeln drei Jahre nach ihrer Verabschiedung überprüft werden.
„Deshalb sollte die Branche jetzt mit der Arbeit beginnen“, sagte McGuinness.
Und dann „bleibt das V-Wort, das Verbot der Anreize, auf dem Tisch“, fügte sie hinzu.
In einem nächsten Schritt müssen sich sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat, der die Mitgliedsstaaten vertritt, eine Meinung zu den vorgeschlagenen Änderungen bilden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]