EU-Kommission legt neuen Ansatz zu Regulierung von Suchmaschinen vor
Die EU-Exekutive hat ein Non-Paper vorgelegt, das sich mit der Frage befasst, wie Suchmaschinen am besten in die Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) einbezogen werden können.
Die EU-Exekutive hat ein Non-Paper vorgelegt, das sich mit der Frage befasst, wie Suchmaschinen am besten in die Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) einbezogen werden können. Die EU-Kommission will damit vor allem Bedenken auszuräumen, dass sich große Tech-Unternehmen dem Anwendungsbereich der Verordnung entziehen könnten.
Das Non-Paper der Kommission zu Online-Suchmaschinen wurde am Dienstag (29. März) an EU-Diplomaten verteilt und enthält einen Kompromisstext mit einer Haftungsregelung und Sorgfaltspflichten speziell für Suchmaschinen.
Die Kommissionsdienststellen gehen nämlich davon aus, dass Online-Suchmaschinen spezifische Merkmale aufweisen, die keine der bisherigen Kategorien im DSA entsprechen. Daher sollte diese Sonderrolle in einem „separaten Artikel mit spezifischen Regeln berücksichtigt werden“, heißt es in dem Non-Paper, das EURACTIV vorliegt.
Das Dokument befasst sich vor allem mit den unterschiedlichen Positionen der EU-Institutionen. Insbesondere die Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird dort ausführlich erörtert, denn diese sieht, ähnlich dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission, vor, Suchmaschinen von Fall zu Fall zu überprüfen.
Im Verhandlungsmandat des Rates wurden Suchmaschinen als zusätzliche Kategorie aufgenommen, so dass für sie die gleichen Haftungsbestimmungen gelten wie für Caching-Dienste. Dies hätte zur Folge, dass Suchmaschinen keinen Anreiz hätten, illegale Inhalte zu entfernen, selbst wenn sie davon Kenntnis hätten.
Das Non-Paper enthält eine neue Definition für Suchmaschinen als „Dienst, der es den Empfängern des Dienstes ermöglicht, Abfragen einzugeben, um grundsätzlich alle Websites oder alle Websites in einer bestimmten Sprache auf der Grundlage einer Abfrage zu einem beliebigen Thema in Form eines Schlüsselworts, einer Sprachanfrage, eines Satzes oder einer anderen Eingabe zu durchsuchen, und der Ergebnisse in einem beliebigen Format liefert, in dem Informationen zu dem angeforderten Inhalt gefunden werden können“.
Ein neuer Artikel über Online-Suchmaschinen (Artikel 4a) würde sie von der Haftung für illegale Inhalte oder Aktivitäten befreien, es sei denn, sie wissen nichts davon und ergreifen sofortige Maßnahmen, um sie zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Ein neuer Artikel über sehr große Suchmaschinen (Art. 33a) unterwirft sie bei der Risikobewertung denselben Regeln wie sehr große Online-Plattformen, die über mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU verfügen.
Für die Kommission steht der vorgeschlagene Text „im Einklang mit der ähnlichen rechtlichen Behandlung wie in den Vereinigten Staaten (DMCA) und in einigen nationalen Gesetzen und der Rechtsprechung. Dies würde bestehende Praktiken anerkennen und die Rechtsunsicherheit und Fragmentierung in der EU verringern“.
Insbesondere Frankreich äußerte während der Verhandlungen im EU-Rat Bedenken, dass der Vorschlag geändert werden müsse, um sicherzustellen, dass Suchmaschinen nicht durch das Netz der neuen EU-Regeln für die Internetwirtschaft schlüpfen würden, und drängte darauf, sie als vierte Kategorie zu behandeln.
Ein EU-Diplomat erklärte gegenüber EURACTIV, Frankreich wolle sicherstellen, dass Google in den Anwendungsbereich falle. Das Non-Paper sei so nah an der französischen Position, dass es nicht verwunderlich wäre, wenn der Vorschlag in Paris entworfen worden wäre.
Ein zweiter Diplomat betonte, dass nicht alle davon überzeugt sind, dass dieser Zusatz zum Text notwendig ist und mehr rechtliche Verwirrung als Klarheit schaffen könnte.
Suchmaschinen wurden nicht in den Antrag der französischen Ratspräsidentschaft auf ein aktualisiertes Mandat für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament aufgenommen. Eine dritte diplomatische Quelle erklärte jedoch gegenüber EURACTIV, dass dies für ein Land wie Spanien eine rote Linie darstellen könnte.
[Edited by Nathalie Weatherald]