EU-Kommission präsentiert neue Regeln für Airbnb und Co.

Die EU-Kommission hat Vorschläge dafür vorgelegt, wie die Weitergabe von Daten durch Kurzzeitvermietungsplattformen wie Booking.com, Airbnb und Expedia an zuständige Behörden vereinfacht werden soll.

/ Euractiv.com
Los,Angeles,,California,,Usa,-,25,June,2019:,Illustrative,Editorial
Die neue Verordnung verspricht ein einheitliches Verfahren für die Registrierung, bei dem Gastgebern und Unterkünften eine einheitliche Registrierungsnummer zugeteilt wird. Dies solle für mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit sorgen. [II.studio/Shutterstock]

Die EU-Kommission hat Vorschläge dafür vorgelegt, wie die Weitergabe von Daten durch Kurzzeitvermietungsplattformen wie Booking.com, Airbnb und Expedia an zuständige Behörden vereinfacht werden soll.

Online-Reiseplattformen haben im EU-Tourismussektor in den letzten Jahren stark zugenommen und machen mittlerweile etwa ein Viertel aller Buchungen von Unterkünften aus.

Die neue EU-Verordnung für Kurzzeitvermietung stützt sich auf den vor kurzem verabschiedeten Digital Services Act (DSA), der weitreichende Pflichten für alle Internet-Konzerne vorsieht.

Ähnlich wie der DSA soll die neue Verordnung von Koordinator:innen für digitale Dienste umgesetzt werden.

Mangel an Transparenz

Der Boom von Kurzzeitvermietungen in EU-Städten hat aus Sicht der Kommission eine Reihe von Problemen aufgeworfen.

Vor gibt es einen „Mangel an zuverlässigen Informationen über die Identität des Gastgebers, den Ort, an dem diese Dienstleistungen angeboten werden, und ihre Dauer, was es den Behörden erschwert, die Auswirkungen [von Kurzzeitvermietungen] zu bewerten“, heißt es in dem Vorschlag.

Die Bemühungen der Behörden, Daten von Anbietern anzufordern, waren laut einem hochrangigen EU-Beamten jedoch „fragmentiert, aufwändig und oft ineffektiv.“ Diese Bemühungen dienten in der Regel der Beschaffung von Informationen, beispielsweise über die Dauer der Vermietung, zur Durchsetzung der bestehenden Vorschriften.

Andererseits war die Weitergabe von Daten vonseiten der Plattformen aufgrund technischer und rechtlicher Beschränkungen meist begrenzt – insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten, die nur im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU weitergegeben werden können.

Daher zielt der Gesetzesvorschlag der Kommission darauf ab, einen harmonisierten Rahmen für den Austausch von Informationen über den Kurzzeitvermietungsmarkt einzuführen, der Verpflichtungen für Gastgeber:innen, Plattformen und lokale Behörden vorsieht.

Ziel des Entwurfs sei es, die Transparenz zu erhöhen, während die EU-Länder die vollständige Kontrolle über die Regulierung des Kurzzeitvermietungssektors behalten sollen, einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Wohnungspolitik, Sicherheit und Steuerfragen.

Registrierungsverfahren

Die neue Verordnung verspricht ein einheitliches Verfahren für die Registrierung, bei dem Gastgeber:innen und Unterkünften eine einheitliche Registrierungsnummer zugeteilt wird. Dies soll laut der Kommission für mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit sorgen.

Insbesondere sollen die Mitgliedstaaten nur dann Daten von Plattformen erhalten, wenn sie ein Registrierungssystem für Gastgeber:innen eingerichtet haben. Bestehende Systeme könnten demnach weitergeführt und zusätzliche Informationen abgefragt werden, sofern dies verhältnismäßig und notwendig ist.

Die Registrierung würde über eine zentrale Website erfolgen, auf der eine spezifische Registrierungsnummer vergeben würde, da die Genauigkeit der Mietdaten derzeit durch das Angebot auf mehreren Plattformen infrage gestellt wird.

Gastgeber:innen müssten regelmäßig Informationen zur Verfügung stellen, darunter die Adresse der aufgelisteten Unterkunft, die Art und Größe der Einheit sowie die Namen der Gastgeber, ihre Kontaktdaten und die Handelsregisternummer, falls es sich bei dem Gastgeber um ein Unternehmen handelt.

Die Behörden könnten die übermittelten Informationen jederzeit überprüfen und, wenn nötig, aktualisierte Angaben von den Anbietern verlangen. Wenn die Gastgeber:innen ihre Angaben nicht aktualisieren, könnten die nationalen Behörden ihre Registrierungsnummer aussetzen und die Online-Plattformen auffordern, die zugehörigen Einheiten von der Liste zu nehmen.

Das Aussetzen oder die Löschung der Daten des Registers muss von den zuständigen Behörden begründet werden, während die Gastgeber:innen das Recht haben, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben.

Die Online-Plattformen müssen nach den neuen Rechtsvorschriften auch sicherstellen, dass eine gültige Registrierungsnummer vorhanden ist, bevor eine Einheit in Betrieb genommen und zur Vermietung freigegeben werden kann. Die Oberfläche der Website soll so angepasst werden, dass die Registrierungsnummer deutlich sichtbar ist.

Von den Online-Plattformen wird außerdem erwartet, dass sie „angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Angaben ihrer Gastgeber:innen stichprobenartig zu überprüfen.“

Weitergabe von Daten

Tech-Plattformen wie Airbnb und Booking sollen im Gegenzug jeden Monat die Daten automatisch an eine nationale zentrale Meldestelle übermitteln.

Für Kleinstplattformen mit weniger als 2.500 aktiven Gastgeber:innen im vorangegangenen Quartal soll die Datenübermittlung quartalsweise erfolgen.

Das neue digitale Gateway wird es den Plattformen ermöglichen, Informationen über die Einheiten automatisch auszutauschen und gleichzeitig die Kontrollen durch die Plattformen zu erleichtern und illegale Vermietungen zu verhindern. EU-Mitgliedstaaten müssten über eine nationale Website eine zentrale Anlaufstelle für Informationen einrichten.

Darüber hinaus könnten die Daten in aggregierter – und somit anonymisierter – Form an politische Entscheidungsträger:innen, Verwaltungsbehörden und Forscher:innen weitergegeben werden, um so die Grundlage für einen künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus zu schaffen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]