EU-Kommission schlägt Lockerung von Gentechnik-Regeln vor
Die Europäische Kommission hat offiziell vorgeschlagen, die Vorschriften für bestimmte neue Gentechniken (NGT) zu lockern. Wird der Vorschlag angenommen, könnten in der EU bald gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen.
Die Europäische Kommission hat offiziell vorgeschlagen, die Vorschriften für bestimmte neue Gentechniken (NGT) zu lockern. Wird der Vorschlag angenommen, könnten in der EU bald gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen.
Der umstrittene Vorschlag zu neuen Gentechniken (NGT) wurde am Mittwoch (5. Juli) als Teil eines Pakets von mehreren Gesetzesinitiativen mit dem Titel „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ vorgelegt.
Neue Gentechniken beschreiben eine Reihe neuer wissenschaftlicher Methoden zur Veränderung von Genomen mit dem Ziel, bestimmte Eigenschaften in Pflanzen gezielt zu verändern. So könnten Pflanzen beispielsweise resistenter gegenüber Schädlingen gemacht werden, wovon sich Forschende erhoffen, den Einsatz von Pestiziden verringern zu können.
„Landwirte und Züchter brauchen Zugang zu Innovationen auf dem neuesten Stand der Technik“, heißt es in einer Presseerklärung der Kommission. Neue Gentechniken seien „innovative Instrumente, die dazu beitragen, die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit unseres Lebensmittelsystems zu verbessern.“
Aus Sicht von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans ist die Genom-Editierung ein wichtiger Baustein für die Bemühungen der EU, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sicherzustellen.
„Ich möchte klarstellen, dass es keine Rosinenpickerei geben darf, wenn wir unseren Planeten ernsthaft für künftige Generationen bewahren wollen, wenn wir gute Vorfahren sein wollen“, sagte er.
Was heißt der Vorschlag in der Praxis?
Konkret will die Kommission Pflanzen, die mithilfe neuer Gentechniken gezüchtet wurden, in zwei Gruppen einteilen: einerseits solche, die als vergleichbar mit natürlich vorkommenden oder konventionellen Pflanzen angesehen werden, andererseits solche mit „komplexeren Veränderungen.“
Die beiden Kategorien sollen unterschiedlichen Anforderungen unterliegen, um auf den Markt zu gelangen. Dabei werden die „unterschiedlichen Eigenschaften und Risikoprofile“ berücksichtigt, so die Kommission.
In der Praxis bedeutet dies, dass Pflanzen der ersten Kategorie zwar weiterhin registriert werden müssen, ansonsten aber wie ihre konventionellen Gegenstücke behandelt werden.
Pflanzen der Kategorie 2 hingegen unterliegen strengeren Anforderungen gemäß der EU-Richtlinie über genetisch veränderte Organismen (GVO) aus dem Jahr 1999.
Für alle gentechnisch veränderten Pflanzen beider Kategorien gilt jedoch eine Kennzeichnungspflicht.
„Das Saatgut muss klar gekennzeichnet sein, damit unsere Landwirte frei wählen können“, sagte Timmermans am Mittwoch auf einer Pressekonferenz.
Zankapfel Herbizidtoleranz
Im Vorfeld der Präsentation galt die Herbizidtoleranz als einer der umstrittensten Aspekte, die bei der Gestaltung des Rechtsrahmens zu berücksichtigen sind.
Bei diesem Aspekt geht es um Pflanzen, die gentechnisch so verändert wurden, dass sie gegen chemische Herbizide resistent sind. Dies führt häufig zu einem erhöhten Einsatz von Pestiziden – während die EU eigentlich versucht, die Nutzung von Pestiziden zu reduzieren.
In einem zuvor geleakten Entwurf des Gesetzes wurde das Merkmal der Herbizidtoleranz automatisch in die strengere Kategorie 2 eingeordnet. Dieser Hinweis wurde jedoch in der endgültigen Fassung gestrichen.
Auf Nachfrage erklärte ein Kommissionsbeamter, dass das Merkmal nach Ansicht der EU-Kommission „an sich keine schlechte Sache“ sei, da es auch zu einer reduzierten Bodenbearbeitung führen und somit zur Bodengesundheit beitragen könne.
Außerdem wurde entschieden, dass die Herbizidresistenz „nicht nur ein Thema für die neuen genomischen Techniken“ sei, sondern auch für konventionell gezüchtete Pflanzen.
Daher wurde die Angelegenheit in einem separaten Vorschlag für Saatgut behandelt, der zusätzliche Bedingungen enthält. Dazu gehören beispielsweise Verpflichtungen zur Fruchtfolge, um das Thema „umfassend“ zu behandeln.
Rechtliche Grundlage unverändert
Trotz des neuen Vorschlags bleibt der übergeordnete juristische Hintergrund – die GVO-Richtlinie der EU von 1999, die die Gentechnik regelt – unverändert.
„Wir behalten dieselbe Rechtsgrundlage bei, die wir heute für die GVO-Gesetzgebung verwenden“, hieß es aus Kommissionskreisen. Gleichzeitig hieß es, dass es sich bei den mithilfe neuer Gentechniken gewonnenen Produkten um GVO handelt.
„Sie fallen unter die Definition von GVO, das ändern wir nicht“, hieß es. Die Verordnung sei eine „maßgeschneiderte Grundlage“ für diese Produkte, welche „weitgehend auf der derzeitigen Struktur der GVO-Regelung beruht.“
Stattdessen erlaube der Vorschlag der Kommission „kleine Anpassungen.“ Auf diese Weise baue der Vorschlag auf der bestehenden GVO-Gesetzgebung auf.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]