EU-Kommission stellt neue Vorschriften für politische Werbung vor
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Regulierung der politischen Werbung vorgelegt, der Transparenzverpflichtungen für Vermarkter:innen und strenge Beschränkungen für die Verwendung sensibler persönlicher Daten vorsieht.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Regulierung der politischen Werbung vorgelegt, der Transparenzverpflichtungen für Vermarkter:innen und strenge Beschränkungen für die Verwendung sensibler persönlicher Daten vorsieht.
Der Vorschlag wurde am Donnerstag (25. November) veröffentlicht, um den Wahlprozess und die demokratische Debatte vor Manipulation und Einmischung zu schützen. Er soll bis zum Frühjahr 2023, also ein Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, in Kraft treten.
„Neue Technologien sollten ein Mittel zur Emanzipation sein, nicht zur Manipulation. Dieser ehrgeizige Vorschlag wird ein beispielloses Maß an Transparenz in die politische Kampagnenarbeit bringen und die undurchsichtigen Techniken der Zielgruppenansprache einschränken“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová.
Seit dem Cambridge-Analytica-Skandal im Jahr 2018 wird die politische Online-Werbung immer genauer unter die Lupe genommen. Die Enthüllungen werfen ein Licht auf die Praktiken des Datensammelns während der US-Präsidentschaftswahlen 2016, die angeblich durch Microtargeting-Techniken entscheidende Stimmen zugunsten von Donald Trump beeinflusst haben.
Die EU-Exekutive versucht, solche Techniken einzuschränken, die ihrer Ansicht nach im Zusammenhang mit politischen Kampagnen die Meinungs- und Informationsfreiheit – Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts – negativ beeinflussen können.
Vier europäische Verbände, die die Rundfunkindustrie vertreten, begrüßten den Vorschlag und wiesen darauf hin, dass die strenge Regulierung, der sie im Bereich der politischen Werbung unterliegen, auch für die Online-Werbung gelten sollte.
„Diese regulatorische Asymmetrie ist nicht nur schädlich für den demokratischen Prozess, sondern trägt auch zu einem wachsenden Ungleichgewicht zwischen Online-Vermittlern und Mediendiensten bei“, heißt es in der Erklärung.
Transparenz und Berichtswesen
Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst von politischen Akteuren gesponserte Inhalte und jede themenspezifische Werbung, die darauf abzielt, ein Gesetzgebungsverfahren oder eine Abstimmung zu beeinflussen.
In einer öffentlichen Erklärung kritisierte die Kampagnengruppe European Partnership for Democracy die Unbestimmtheit der Definition. Sie sagt, dass dies dazu führen könnte, dass Plattformen eine Liste von Kriterien aufstellen, die eine Anzeige automatisch als politisch einstufen würden.
Dies könnte dazu führen, dass die Fundraising-Aktivitäten von NGOs, die in den Bereichen Migration, Klima oder LGBTQ+ tätig sind, eingeschränkt werden, während ausländische Einmischungskampagnen nicht berücksichtigt werden, heißt es in der Erklärung.
Auf der Grundlage der neuen Regeln würden Online-Plattformen wie Google und Facebook den Namen eines Sponsors an prominenter Stelle anzeigen. In einem Transparenzhinweis soll auch erklärt werden, warum jemand eine Anzeige sieht, wer sie bezahlt hat, wie viel sie gekostet hat und welchen Zweck sie verfolgt.
Die Plattformen müssen es den Nutzern ermöglichen, Verstöße über leicht zugängliche und benutzerfreundliche Tools zu melden. Der Online-Dienst müsste dann die betreffenden Nutzer:innen über die ergriffenen Maßnahmen und das Ergebnis informieren.
Auf Anfrage müssen die Werbetreibenden Informationen über politische Werbung an die zuständigen Behörden oder andere „interessierte Parteien“ weitergeben, darunter Forscher:innen, Journalist:innen, NGOs, nach nationalem Recht autorisierte politische Organe und internationale Beobachter:innen.
Die Werbetreibenden müssen außerdem die durch politische Werbung erzielten Einnahmen in ihren Jahresabschlüssen aufführen.
Die Kommission kann zu einem späteren Zeitpunkt mittels delegierter Rechtsakte Elemente zu den Transparenzverpflichtungen hinzufügen, ändern oder streichen.
Sensible Informationen
Der Gesetzesvorschlag sieht ein allgemeines Verbot der Verwendung sensibler Daten für die gezielte Platzierung politischer Werbung vor, es sei denn, die Nutzer:innen haben dem ausdrücklich zugestimmt. Diese Einschränkungen betreffen Daten über Rasse, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand und Gewerkschaftszugehörigkeit.
Das Verbot gilt nicht für Gewerkschaften oder Organisationen mit spezifischer religiöser oder politischer Ausrichtung, die weiterhin ihre Mitglieder:innen ansprechen können.
Für den Fall, dass sensible Daten für gezielte Werbung auf der Grundlage dieser Ausnahmen verarbeitet werden, sieht die Verordnung zusätzliche Maßnahmen vor, insbesondere die Erläuterung der internen Politik für diese Targeting-Techniken und die Aufzeichnung der Parameter und der Quelle der verwendeten personenbezogenen Daten.
Darüber hinaus sollten die Vermarkter:innen in der Lage sein, die Logik hinter dem Targeting zu erläutern, eine Transparenzmaßnahme, die den Einsatz von KI-gestützten automatisierten Tools einschränken soll, die oft hinter dem Verständnis ihrer Entwickler:innen verborgen bleiben.
Vollstreckung
Die Durchsetzung wird auf nationaler Ebene durch die von den EU-Regierungen benannten zuständigen Behörden erfolgen. Die Datenschutzbehörden werden die Verarbeitung personenbezogener Daten beaufsichtigen. Auch die Geldbußen werden von den EU-Ländern festgelegt, sofern sie verhältnismäßig, wirksam und abschreckend sind.
Bei den zuständigen Behörden dürfte es sich um diejenigen handeln, die für die Durchsetzung des Vorschlags für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) zuständig sind, einer horizontalen Rechtsvorschrift, mit der Transparenz- und Rechenschaftsregeln für Online-Plattformen eingeführt werden sollen.
Es besteht eine starke Übereinstimmung zwischen den beiden Vorschlägen, da durch den DSA vorgeschrieben wird, dass sehr große Online-Plattformen, d. h. solche mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, Archive für Anzeigen bereitstellen müssen, die Forschern zur externen Überprüfung zugänglich sind.
Beschränkungen für die Datenverarbeitung sensibler Informationen wurden auch in der Version des Europäischen Parlaments des DSA-Schwestervorschlags, dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), eingeführt.
[Bearbeitet von Alice Taylor]