EU-Kommission verklagt Portugal wegen Umweltverstöße
Die EU-Kommission verklagt Portugal vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung durch industrielle Aktivitäten. Grund ist unter anderem die unvollständige Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie.
In der Mitteilung erklärte die Kommission, dass Portugal es versäumt habe, seine nationale Gesetzgebung vollständig an die Europäische Industrieemissionsrichtlinie anzupassen. Es wurde betont, dass „industrielle Aktivitäten erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben können“.
Die Richtlinie legt Vorschriften zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie zur Vermeidung von Abfallaufkommen fest.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Portugal die Definitionen von „gefährlichen Stoffen“ und „bestehenden Anlagen“ in seiner nationalen Gesetzgebung nicht vollständig mit der Richtlinie in Einklang gebracht hat. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Pflichten von Industriebetreibern und zuständigen Behörden im Falle eines Vorfalls oder Unfalls nicht klar definiert sind.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im Jahr 2022 eingeleitet. Die Kommission ist nun der Ansicht, dass die Bemühungen der portugiesischen Behörden unzureichend waren und hat daher beschlossen, Portugal vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
Im Bereich Umwelt wurde heute ebenfalls ein Mahnschreiben an Lissabon gesendet, womit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Einhaltung der Verpflichtungen aus der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser eingeleitet wurde.
Die Richtlinie verlangt, dass kommunales Abwasser gesammelt und behandelt wird, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird. Brüssel betonte, dass „bis heute in 20 Ballungsgebieten in Portugal das in die Sammelsysteme eingeleitete kommunale Abwasser nicht ausreichend behandelt wird, bevor es eingeleitet wird. Darüber hinaus leiten drei Ballungsgebiete kommunales Abwasser in empfindliche Gebiete ein, ohne die erforderliche strengere Behandlung.“
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]