EU-Kommission will Kohäsionsmittel für Polen einfrieren

Die Europäische Kommission kann Zahlungen aus dem Kohäsionsfonds für Polen nicht einleiten, da Warschau aus ihrer Sicht wichtige Anforderungen der EU in Bezug auf die Grundrechte nicht erfüllt hat.

EURACTIV.pl
Robert-Plociennik
Polen sollte im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 75 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds erhalten. [[Shutterstock/Robert Plociennik]]

Die Europäische Kommission kann Zahlungen aus dem Kohäsionsfonds für Polen nicht einleiten, da Warschau aus ihrer Sicht wichtige Anforderungen der EU in Bezug auf die Grundrechte nicht erfüllt hat.

Polen stehen im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 eigentlich 75 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds zu. Das Land hat die Verhandlungen für vier von sechs nationalen operationellen Programmen abgeschlossen.

Warschau hat jedoch die Bedingungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die seit langem ein Streitpunkt zwischen der EU und der polnischen Regierung ist, nicht erfüllt.

Deswegen wird die Kommission die Erstattungen für die von der Regierung im Partnerschaftsabkommen vorgeschlagenen Zahlungen einfrieren, wie die polnische Zeitung Rzeczpospolita sowie die Financial Times unter Berufung auf eine Erklärung des Generaldirektors für Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Marc Lemaître, von letzter Woche berichten.

„Polen selbst hat in seiner Selbsteinschätzung [der operationellen Programme] darauf hingewiesen, dass es die Voraussetzungen [für den Erhalt der Erstattungen] in Bezug auf die EU-Grundrechtecharta nicht erfülle. Folglich ist die Kommission nicht in der Lage, die Erstattungen für die gemeldeten Investitionen freizugeben, mit Ausnahme der Gelder für die technische Hilfe und die Schritte, die notwendig sind, um die Voraussetzungen zu erfüllen“, sagte Kommissionssprecher Stefan De Keersmaecker gegenüber EURACTIV.pl.

Der Dialog zwischen der Kommission und der polnischen Regierung sei im Gange, und die Kommission erwarte von Polen Vorschläge, welche Maßnahmen es zur Erfüllung der Bedingungen ergreifen wird. Wenn die EU-Exekutive diese für zufriedenstellend halte, könne sie die Zahlungen erneut prüfen, so der Sprecher.

Für Verwirrung sorgte ein Tweet des EU-Agrarkommissars Janusz Wojciechowski, der sagte, es bestehe keine wirkliche Gefahr, dass die EU-Gelder für Polen eingefroren werden. Er bezog sich dabei auf Haushaltskommissar Johannes Hahn, der behauptet hatte, dass die Frage der Justiz nicht mit der Auszahlung des EU-Haushalts zusammenhänge.

Laut dem Europaabgeordneten Jan Olbrycht (EVP), Mitglied des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, ist Wojciechowski jedoch „entweder schlecht informiert oder erzählt die Unwahrheit“. Olbrycht erklärte gegenüber EURACTIV.pl, Hahns Aussage beziehe sich auf den Konditionalitätsmechanismus, der etwas völlig anderes sei als die Bedingungen für die Gewährung von EU-Fonds.

Letzten Monat, als die Kommission ankündigte, dass sie den nächsten Schritt beim Konditionalitätsmechanismus mit Ungarn aufgrund von Verstößen gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einleiten würde, war der österreichische Kommissar gefragt worden, ob die Kommission das gleiche Verfahren in Polen einleiten würde. Die Antwort Hahns war negativ. Er sagte, dass die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbares Risiko für die EU-Haushaltsinteressen in Polen sehe.

„Aber das bezog sich auf den Konditionalitätsmechanismus“, erklärte Olbrycht. Die Bedingungen für die Auszahlung der Kohäsionsgelder seien etwas anderes.

Obwohl der Kommissionssprecher sich weigerte zu bestätigen, ob das Einfrieren der Gelder mit Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta zusammenhängt, welcher sich auf die Unabhängigkeit der Justiz bezieht, glaubt Olbrycht, dass die Justiz der Grund für die Entscheidung, die Mittel einzufrieren, sein muss.

Das polnische Ministerium für Entwicklungsfonds und Regionalpolitik hat sich bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht dazu geäußert, ob die Kommission in ihrem Schreiben auf die fehlende Unabhängigkeit der Justiz als Grund für ihre Entscheidung, die EU-Mittel nicht freizugeben, verwiesen hat.