EU-Länder sollen Agrarsektor vorübergehend stärker bezuschussen dürfen

Die Europäische Kommission plant, angesichts des Ukrainekriegs die Obergrenze für staatliche Beihilfen im Agrarsektor zu erhöhen, die Mitgliedstaaten zur Unterstützung krisengeplagter Landwirt:innen gewähren können. Dies geht aus einem Dokument hervor, das EURACTIV vorliegt.

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Agrarkommissar Janusz Wojciechowski mit seiner Kollegin Margrethe Vestager, die für die Überwachung der EU-Kartellpolitik zuständig ist. [[EC/ANSOTTE]]

Die Europäische Kommission plant, angesichts des Ukrainekriegs die Obergrenze für staatliche Beihilfen im Agrarsektor zu erhöhen, die Mitgliedstaaten zur Unterstützung krisengeplagter Landwirt:innen gewähren können. Dies geht aus einem Dokument hervor, das EURACTIV vorliegt.

Die Änderung des sogenannten Befristeten Krisenrahmens der EU für staatliche Beihilfen war von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September angekündigt worden und soll noch diesen Monat offiziell vorgestellt werden.

Mit der Überarbeitung der entsprechenden Regeln soll vor allem auf die zunehmenden Beschwerden von Wirtschaftsverbänden reagiert werden, die angesichts der Auswirkungen des Ukrainekriegs, allen voran steigende Energiepreise, staatliche Unterstützung fordern, um eine Welle von Unternehmensschließungen zu verhindern.

So hatte beispielsweise der EU-Landwirtschaftsverband COPA-COGECA kürzlich von der Kommission gefordert, die Kriterien und die Liste der Sektoren des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen anzupassen. Auf diese Weise solle das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes sichergestellt werden.

„Was wir brauchen, ist ein überarbeiteter Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen, um ihn besser auf die Lieferkette der Agrar- und Ernährungswirtschaft abzustimmen und einen leichteren Zugang zu Krediten zu gewährleisten“, erklärte COGECA-Präsident Ramon Armengol in einer Mitteilung Anfang Oktober.

Dem aktuellen Rahmen zufolge, der im März vorgelegt und im Juli verschärft wurde, lag der Höchstbetrag für staatliche Beihilfen, die die Mitgliedstaaten einem Betrieb ohne gesonderte Genehmigung der Kommission auszahlen dürfen, bei 62.000 € pro in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätigem Unternehmen.

Laut dem Entwurf, der EURACTIV vorliegt, erwägt die Kommission nun, diesen Höchstbetrag um die Hälfte auf 93.000 € zu erhöhen.

Die einjährige Verlängerung des Beihilferahmens wurde von den Vertretern der Mitgliedstaaten am Montag (10. Oktober) bei einem Vorbereitungstreffen für das nächste Treffen der EU-27-Agrarminister:innen begrüßt.

Die EU-Botschafter:innen betonten jedoch, dass die vorgeschlagene Obergrenze nicht ausreiche, um der aktuellen Marktsituation zu begegnen, wie EURACTIV erfuhr.

Die EU-Beihilferegeln für die Landwirtschaft waren bereits während der COVID-Pandemie vorübergehend gelockert worden, um den landwirtschaftlichen Sektoren zu helfen, die nicht unter die Unterstützungsmaßnahmen der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) fallen. Die GMO ist das Sicherheitsnetz für Landwirt:innen im Falle von Marktkrisen, um beispielsweise einem Preisverfall entgegenzuwirken.

Der gelockerte kartellrechtliche Rahmen zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Störungen hält noch immer den Rekord für die höchste jemals genehmigte Obergrenze: Er sah damals eine Anhebung des Höchstbetrags für staatliche Beihilfen auf bis zu 100.000 € vor.

Die neuen Maßnahmen zur Bewältigung des Anstiegs der Energiepreise können auch mit den im Rahmen der Pandemie erlaubten Hilfen kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen sogenannten Kumulierungsvorschriften eingehalten werden.

Zusätzlich sollen unter den geänderten Regeln, die die Kommission voraussichtlich vorschlagen will, auch die sogenannten De-minimis-Beihilfen aufgestockt werden können. Dabei handelt es sich um eine Art von nationaler Unterstützung speziell für den Agrarsektor, die ohne vorherige Genehmigung der Kommission gewährt werden kann.

Die Obergrenze für diese Beihilfe war kürzlich auf 20.000 € und in besonderen Fällen auf bis zu 25.000 € angehoben worden. Das bedeutet, dass sich die gesamte nationale Unterstützung, die pro Betrieb gewährt werden kann, auf 113.000 € oder 118.000 € beläuft.

Die Beihilfen könnten in Form von direkten Zuschüssen, Steuer- und Zahlungserleichterungen oder anderen Formen wie rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen und Eigenkapital gewährt werden, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Produzenten von Mineraldünger kommen ebenfalls für eine Unterstützung im Rahmen dieses befristeten Rahmens infrage, da die Kommission die Auswirkungen der hohen Energiepreise und der Beschränkungen für Düngemittelimporte aus Russland und Weißrussland anerkennt.

Diese Hilfe für den Düngemittelsektor ergänzt den von der Kommission vorgeschlagenen Solidaritätsbeitrag. Diesen sollen große Unternehmen des fossilen Sektors zahlen, die hohe (Zufalls-)Gewinne verbuchen konnten. Die Einnahmen sollen unter anderem der Düngemittelbranche zugutekommen.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat sich in der Vergangenheit jedoch zurückhalten über den exzessiven Einsatz staatlicher Beihilfen im Agrarsektor geäußert.

Bei der Genehmigung des COVID-Sonderrahmens betonte er, dass es sich um eine „besondere Situation“ handele und fügte hinzu: „Wir sollten die Situation überwachen, denn es besteht die Gefahr, dass sie nicht gut für den fairen Wettbewerb und den gemeinsamen Markt ist.“

Einige Vertreter:innen der Mitgliedsstaaten haben bereits auf eine mögliche Diskriminierung hingewiesen, da die nationalen Haushalte, von denen die Auszahlung der staatlichen Beihilfen abhängt, von Land zu Land unterschiedlich sind.

Länder, die sich große Subventionspakete leisten können, um ihre Agrarunternehmen vor steigenden Energiepreisen zu schützen, könnten letztlich die Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt untergraben.

Aus diesem Grund stellen einige Mitgliedstaaten die Idee staatlicher Beihilfen zur Rettung angeschlagener Landwirt:innen in Frage und schlagen stattdessen ein gemeinsames Budget vor.

Das Thema wird auf dem nächsten Treffen der Landwirtschaftsminister:innen der EU-27 am 17. und 18. Oktober diskutiert werden.