EU-Mitgliedstaaten stellen sich bei Schutz kritischer Infrastrukturen gegen Kommission
EU-Mitgliedsstaaten haben sich gegen mehrere grundlegende Teile der Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen ausgesprochen, laut einem von EURACTIV erhaltenen schriftlichen Feedback.
EU-Mitgliedsstaaten haben sich gegen mehrere grundlegende Teile der Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen ausgesprochen, so ein von EURACTIV erhaltenes Dokument.
Die Verwundbarkeit der kritischen Infrastrukturen der EU geriet Ende September ins Rampenlicht, nachdem ein Leck in zwei Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee entdeckt wurde – ein gezielter Sabotageakt, den westliche Sicherheitsbehörden Russland zuschrieben.
Wenige Tage später wurde der Bahnverkehr in mehreren Regionen Deutschlands durch die Sabotage von Kabeln unterbrochen. Diese Vorfälle riefen bei den Staats- und Regierungschefs der EU ein Gefühl der Dringlichkeit hervor, die sich seitdem um die Sicherung von Gaspipelines, Unterseekabeln und Verkehrsnetzen bemühen.
Am 5. Oktober stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Fünf-Punkte-Plan zur Sicherung kritischer europäischer Infrastrukturen vor, der die Durchführung von Stresstests und die frühzeitige Umsetzung der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (CER) vorsieht.
Dieser Vorschlag wurde als Empfehlung an die EU-Länder zu Papier gebracht. Während die meisten Mitgliedsstaaten die Gesamtinitiative unterstützten, gab es laut den schriftlichen Kommentaren auch viele kritische Stimmen gegen den Kommissionsentwurf.
Erweiterungen nicht möglich
Der Kommissionsentwurf gehe aber deutlich über die in der CER-Richtlinie getroffenen Vereinbarungen hinaus, so der Hauptkritikpunkt von Deutschland, Frankreich, Schweden und Slowenien.
„Jede Verpflichtung durch die Empfehlung des Rates, die über den Umfang der in der CER-Richtlinie festgelegten Maßnahmen hinausgeht, wird abgelehnt. Die Empfehlung sollte sich nur darauf konzentrieren, die in der CER-Richtlinie festgelegten Maßnahmen voranzubringen, nicht aber, sie zu erweitern“, kommentierte Deutschland.
Auch Frankreich und die Niederlande wiesen erneut darauf hin, dass die CER-Richtlinie nicht für Kernkraftwerke gelte.
Frankreich wies darauf hin, dass die Frage gemeinsamer Reaktionen auf Zwischenfälle im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen freiwillig sein sollte. Auch die Niederlande betonten, dass die Kommission nicht, wie von ihr vorgeschlagen, grenzüberschreitenden Infrastrukturen Vorrang einräumen sollte, da diese Entscheidung den Ländern überlassen werden sollte.
Frankreich und Österreich halten die vorzeitige Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2) für problematisch, da sie Verpflichtungen für private Einrichtungen einführen wird, die ohne Rechtsgrundlage nicht durchgesetzt werden können.
Frühe Umsetzung unrealistich
In Bezug auf eine frühzeitige Umsetzung der CER- und NIS2-Richtlinien, die 2024 in Kraft treten sollen, betonten die Niederlande und Deutschland, dass dies möglicherweise nicht realistisch.
Ungarn, zum Beispiel, forderte die Kommission auf, die sekundären Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der NIS2- und der CER-Richtlinie rechtzeitig zu veröffentlichen und anzunehmen.
Für Kroatien sollte die Stärkung der kritischen Infrastrukturen auf nationaler und EU-Ebene aus dem EU-Haushaltsplan finanziert werden, wobei ein neuer Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung kleinerer EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollte.
Unterseeische Infrastruktur
Kritik aus Frankreich gegenüber der CER-Richtlinie wurde vor allem vorgebracht, weil sie sich nur auf terrestrische und nicht auf maritime Infrastrukturen bezieht, wobei Internetkabel und Gaspipelines unterseeisch und außerhalb nationaler Territorien verlaufen.
Finnland betonte aber, dass man sich bei Unterseekabelsystemen auf vertrauenswürdige Anbieter verlassen sollte. Da sich viele dieser Kabel am Ende ihres Lebenszyklus befinden, sollten erhebliche Investitionen in Betracht gezogen werden, um globale Verbindungen zu gewährleisten.
Erst vor zwei Wochen enthüllte EURACTIV, dass die Kommission die Finanzierung eines Internetkabels in Erwägung zieht, das Finnland über die Arktis mit Japan verbindet. Das Projekt wird von der finnischen Firma Cinia vorangetrieben.
Irland wies seinerseits auf die Herausforderungen bei der Überwachung der Unterwasserinfrastruktur hin. Diese sei wegen der Größe seiner Hoheitsgewässer, den überwiegend in Privatbesitz befindlichen Kabeln und seiner geografischen Rolle als Brücke zwischen der EU und den USA beim Datentransfer besonders problematisch.
Added-value
Die Reaktion der Kommission auf bedeutende Infrastrukturen sollte im Rahmen der sogenannten Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) koordiniert werden. Für Deutschland ist unklar, ob das IPCR eine Plattform für die ständige Koordinierung oder nur für den Fall erheblicher Störungen bieten sollte.
Darüber hinaus schlug die Kommission die Entwicklung eines neuen Konzepts für kritische Infrastrukturen und Krisen vor, um zu definieren, wie die IPCR ihre Reaktion koordinieren sollte. Im Gegensatz dazu hielt es Berlin für inakzeptabel, dass die Kommission einseitig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bestimmen könne, da dies eine Entscheidung des Rates sei.
Frankreich, die Niederlande, Finnland, die Slowakei, Österreich und Polen forderten mehr Klarheit über den Plan, insbesondere über seinen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Initiativen wie dem EU-Hybrid Playbook.
Informationsaustausch
Ein anderes heikles Thema für EU-Mitgliedstaaten und Regierungen war die Weitergabe von sensiblen Informationen.
Italien, die Niederlande, Polen, Schweden, die Slowakei und Frankreich sind besorgt über die Weitergabe von Informationen über kritische Infrastrukturen, da ein Abfangen dieser Informationen katastrophale Folgen haben könnte.
Paris und Bratislava äußerten sich zurückhaltend gegenüber dem Austausch von Informationen über Schwachstellen und Risiken im Zusammenhang mit Unterseekabeln.
Darüber hinaus betonte Frankreich, dass man zwischen der Durchtrennung von einem oder zwei Kabeln, die nur geringfügige Folgen hat, und einer massiven Durchtrennung mit schwerwiegenden Folgen unterscheiden müsse.
Stress-test
Zudem forderten Dänemark, Irland, Polen und die Niederlande die Kommission auf, zu klären, was die Stresstests beinhalten sollten.
Es scheint einen Konsens unter den EU-Mitgliedstaaten zu geben, dass diese Stresstests freiwillig sein sollten.
5G Toolbox
Der Empfehlungsentwurf forderte die Mitgliedstaaten auf, die 5G-Toolbox umzusetzen, eine Initiative, die darauf abzielt, Lieferanten für kritische Anlagen zu treffen, die als hochriskant gelten, wie etwa Huawei.
Irland und Schweden bekräftigten den optionalen Charakter der Toolbox.
Dänemark hingegen betonte, dass vor der vollständigen Umsetzung eine strategische Diversifizierung erforderlich sei.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]