EU muss Risikokontrolle verbessern
In Zeiten knapper Staatsfinanzen geraten auch die EU-Finanzen in den Fokus: Der Europäische Rechnungshof fordert nach seiner jüngsten Untersuchung ein besseres Liquiditätsmanagement
In Zeiten knapper Staatsfinanzen geraten auch die EU-Finanzen in den Fokus: Der Europäische Rechnungshof fordert nach seiner jüngsten Untersuchung ein besseres Liquiditätsmanagement
Der Europäischen Rechnungshof hat Mängel in der Koordination des Risikomanagement der EU-Finanzen in der Weltfinanzkrise aufgezeigt und fordert Verbesserungen. Zwar stellte der Hof in seinem diese Woche vorgelegten Bericht keine Verstöße gegen Regeln und Vorschriften für die Kassenmittelverwaltung fest, bezweifelt aber die Effizienz der Eigenmittel-Verwaltung.
In Fragen des Risikomanagements und der Risikokontrolle fehle es an Koordination zwischen den zuständigen Generaldirektionen – der GD Haushalt und der GD Wirtschaft und Finanzen. Dies habe dazu geführt, dass die betreffenden Generaldirektionen Obergrenzen für Guthaben bei Geschäftsbanken ohne Berücksichtigung des Gesamtrisikos festlegten, dem die Kommission bei der jeweiligen Geschäftsbank ausgesetzt war.
Geldbußen würden auf gesonderten Girokonten bei Geschäftsbanken gehalten, sodass ein erhöhtes Verlustrisiko besteht, falls diese Banken in den Strudel der Finanzkrise geraten. Die Kommission sollte "vordringlich" einer "optimale Lösung" für den Umgang mit vorläufig eingezogenen Geldbußen vorstellen.
Beim Finanzmanagement bemängelte der Rechnungshof: "Die Verfahren der Kommission zur Überweisung von Guthaben zwischen den Eigenmittelkonten der Mitgliedstaaten waren nicht hinreichend dokumentiert." Ferner sammelten sich auf den Konten, die von den Mitgliedstaaten für die EU-Kommission eröffnet wurden, im zweiten Halbjahr "beträchtliche Guthaben" an, die durch die Überweisung von Eigenmitteln der EU-Mitglieder zusammen kommen. Die Kommission sollee das derzeitige System der Eigenmittelkonten mit dem Ziel analysieren, die Guthaben auf diesen Konten während der zweiten Jahreshälfte zu verringern.
Dem Rechnungshof zufolge hielt die Kommission aber "im Großen und Ganzen" die durch das Gemeinschaftsrecht festgelegten Vorschriften ein und verfügt über "vernünftige Prognoseverfahren für das Liquiditätsmanagement", um sicherzustellen, dass ihr "ausreichende Mittel zur Deckung des Kassenbedarfs im Rahmen des Haushaltsvollzugs zur Verfügung stehen".
Auch die vorhandenen internen Kontrollverfahren für die Zahlungsabwicklung und die Bankkonten seien insgesamt wirksam. Die GD Haushalt habe jedoch im Gegensatz zur GD Wirtschaft und Finanzen weder ihre Handhabung der mit der Kassenmittelverwaltung verbundenen Risiken dokumentiert noch Verfahren zur Bewertung aller Aspekte ihrer eigenen Leistung eingeführt. Die GD Haushalt müsse die Dokumentation ihres Risikomanagements und den Umfang ihrer Leistungsmessung verbessern.
Hintergrund:
Die EU-Finanzen sind komplex. Die Hauptaufgaben im Bereich der Kassenmittelverwaltung bei der EU-Kommission umfassen erstens die Liquiditätsplanung und ?prognose, insbesondere die Cashflow-Prognose und die Entnahme von Finanzmitteln von Eigenmittelkonten, zweitens die Abwicklung von Kassenmitteloperationen (Zahlungseingänge und ?ausgänge) sowie drittens iii) die Verwaltung von Bankkonten.
Die Kassenmittelverwaltung wird von zwei Generaldirektionen (GD) wahrgenommen: der GD Haushalt und der GD Wirtschaft und Finanzen. Die GD Haushalt ist für die Verwaltung der Kassenmittel des gesamten von der Kommission verwalteten Haushalts sowie für den Europäischen Entwicklungsfonds zuständig. Die GD Wirtschaft und Finanzen ist für die Verwaltung der Kassenmittel von sonstigen außerbudgetären Posten und die Investition von Gemeinschaftsmitteln zuständig.
Die Kassenmittelverwaltung ist im Gemeinschaftsrecht geregelt. Die drei zentralen rechtlichen Anforderungen lauten wie folgt:
– Die Kommission sollte dafür sorgen, dass ihr ausreichende Mittel zur Deckung des Kassenbedarfs im Rahmen des Haushaltsvollzugs zur Verfügung stehen.
– Die Kommission sollte Liquiditätsmanagementsysteme einführen, die die Erstellung von Kassenmittelvorausschätzungen gestattet.
– Die Kommission sollte über die auf den Eigenmittelkonten gutgeschriebenen Beträge verfügen, soweit dies zur Deckung ihres mit der Ausführung des Haushaltsplans verbundenen Kassenmittelbedarfs notwendig ist.
Weiterführende Links:
Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs – Nr. 5/2009: http://eca.europa.eu/products/SR09_05