EU-Parlament einigt sich auf Kompromisstext für Reiseplattformen
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich am Dienstag (12. September) auf einen Kompromisstext zur Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften geeinigt. Mit dem neuen Gesetz will man die Vermietung über Online-Plattormen wie Airbnb standardisieren.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich am Dienstag (12. September) auf einen Kompromisstext zur Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften geeinigt. Mit dem neuen Gesetz will man die Vermietung über Online-Plattformen wie Airbnb standardisieren.
Der von Euractiv eingesehene Kompromisstext vom 12. September erzielte Einigung über mehrere umstrittene Elemente der Verordnung, die darauf abzielt, die Verpflichtungen zur Datenerhebung und dem Austausch für Reiseplattformen wie Airbnb, Booking.com und Trivago zu regeln.
Insider sagten Euractiv vertraulich, dass eine Einigung schon während des informellen Treffens am Dienstag erzielt wurde, bevor der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 19. September über den Text abstimmen wird.
Der europäische Rat hatte sich im März auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Erhebung und Austausch von Daten bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften geeinigt.
Haftung der Vermieter
Der neue Kompromisstext erlaubt es Vermietern, die Informationen über ihre auf den Plattformen registrierten Unterkünfte selbst zu melden. Gleichzeitig sieht er vor, dass die Plattformen „nach bestem Wissen und Gewissen“ beurteilen, ob die gemeldeten Informationen illegal sind oder nicht und die Vermieter über die geltenden Vorschriften informieren.
In ihrem im Mai veröffentlichten Berichtsentwurf schlug die Abgeordnete Kim van Sparrentak vor, die Plattformen für die von den Vermietern gemachten Angaben haftbar zu machen, um die Registrierung illegaler Unterkünfte zu verhindern.
Dieser Vorschlag wurde vom liberalen und mitte-rechts Lager heftig kritisiert, da sie die Vermieter zur Rechenschaft ziehen wollen, anstatt die Plattformen selbst zu belasten. Sie vertraten die Ansicht, dass die Verpflichtung der Plattformen über ihr Hauptziel – die Regulierung des Datenaustauschs – hinausgeht und in den Bereich der Regulierung des Marktzugangs übergeht.
Des Weiteren argumentierten sie, dass der Vorlschalg in van Sparrentaks Berichtsentwurf im Widerspruch zum Digital Services Act (DSA) stehe, der wichtigsten EU-Gesetzgebung zur Regulierung illegaler Online-Inhalte auf Plattformen.
Van Sparrentak erklärte Euractiv, dass sie und ihre Kollegen mit Experten zusammengearbeitet hätten, um diesen umstrittenen Vorschlag mit dem DSA in Einklang zu bringen.
Wie die Kontrollen durchgeführt werden
In ihrem Entwurf schlägt die Europäische Kommission die Einrichtung von 27 „Single Digital Entry Points“ vor, um „Online-Vermietungsplattformen die Möglichkeit zu geben, stichprobenartig […] die Richtigkeit der Selbstauskünfte zu überprüfen“.
Diese „Single Digital Entry Points“ sind von den Mitgliedstaaten eingerichtete Datenspeicher.
Die Abgeordneten der linken Mitte und der Grünen im Europäischen Parlament beschlossen, den Entwurf der Kommission beizubehalten, während die Abgeordneten der rechten Mitte, die Plattformen selbst und Josianne Cutajar, Berichterstatterin des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,dagegen waren.
Diese drängten auf eine einzige digitale Anlaufstelle statt 27, die von der Europäischen Kommission überwacht werden.
Amaryllis Verhoeven, Leiterin der Abteilung für die digitale Transformation der Industrie bei der Europäischen Kommission, erklärte jedoch im Juni während einer Anhörung im Ausschuss, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeite, um 27 Anlaufstellen zu organisieren, die „vollständig kompatibel“ seien.
Der Kompromisstext vermischt die unterschiedlichen Positionen. Single Digital Entry Points bleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, während die Kommission mit der Entwicklung einer einheitlichen kompatiblen digitalen Datenbank beauftragt wurde.
Darüber hinaus wurde eine Regelung hinzugefügt, die die Kommission ermächtigt, spätestens in vier Jahren zu prüfen, ob es notwendig und angemessen ist, einen Single Digital Entry Point auf EU-Ebene einzurichten, der eine einheitliche Anlaufstelle für alle Mitgliedstaaten bildet.
Die Regelmäßigkeit der Kontrollen
Progressive Mitglieder des Europäischen Parlaments wollten eine konkrete Anzahl an verpflichtenden Kontrollen durch Plattformen für ihre Unterkunftsangebote festlegen. Brando Benifei (S&D) schlug in einem Änderungsantrag vor, jährlich „mindestens 20 Prozent der Angebote“ zu überprüfen.
Dies war jedoch keine Option für seine konservativen Kollegen, die dies als zu aufwändig für die Plattformen betrachteten und sich weigerten, eine Zahl zu nennen.
Die Kompromissänderungsanträge scheinen Letzterem zuzustimmen, da sie fordern, dass die Plattformen „angemessene Vorkehrungen treffen sollten, um die Angebote regelmäßig stichprobenartig zu überprüfen“, ohne eine Zahl oder die Häufigkeit festzulegen.
Sanktionen
Linke, Mitte-Links und Grüne schlugen Änderungen vor, die härtere Sanktionen vorsehen als das liberale und mitte-rechts Lager.
Im Kompromisstext wurde der „Entzug“ einer Genehmigung zur Vermietung von Wohnraum gestrichen. Stattdessen können die Behörden eine Genehmigung “ vorübergehend aufheben“, damit die Vermieter die lokalen und nationalen Gesetze einhalten können.
Im Wiederholungsfall kann die zuständige nationale oder lokale Behörde laut Text „geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Kommerzialisierung einer Unterkunft zu verhindern“, was die Tür für einen Entzug der Genehmigung offen hält, wenn das lokale Recht dies erlaubt.
Weitere Schritte
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wird am Dienstag, den 19. September, über diese acht Änderungsanträge abstimmen.
Wenn sie genehmigt werden, wird der Ausschuss auch über das Mandat für interinstitutionelle Verhandlungen abstimmen.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]