EuGH bestätigt: Google, Amazon und Airbnb müssen keine Daten an Italien herausgeben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (30. Mai) Google, Amazon und Airbnb Recht gegeben. Die Unternehmen hatten sich gegen die Aufforderung der italienischen Kommunikationsbehörde zur Herausgabe von Unternehmensdaten gewehrt.

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Die Unternehmen argumentierten, dass die italienischen Anforderungen gegen EU-Recht verstoßen, insbesondere gegen das Herkunftslandprinzip. Die EU-Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Dienstleistungen anbieten, müssten davon absehen, eigene Gesetze einzuführen, argumentierten sie. [EPA-EFE/Rodrigo Sura]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (30. Mai) Google, Amazon und Airbnb Recht gegeben. Die Unternehmen hatten sich gegen die Aufforderung der italienischen Kommunikationsbehörde zur Herausgabe von Unternehmensdaten gewehrt.

Der EuGH bestätigte das sogenannte „Herkunftslandprinzip“, nach dem ein Unternehmen mit Sitz in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat Dienstleistungen in der gesamten Union anbieten kann, aber nur an die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates gebunden ist, in dem es seinen Sitz hat.

Die Online-Plattformen haben die italienische Kommunikationsbehörde (AGCOM) verklagt, nachdem sie verpflichtet wurden, der Behörde Informationen, einschließlich Finanzdaten der Unternehmen, zur Verfügung zu stellen und einen Beitrag an die Behörde zu zahlen.

Die Behörde wolle Fairness und Transparenz für die Verbraucher dieser digitalen Dienste fördern, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts. Die Nichteinhaltung der Anforderungen für 2020 und 2021 hätte zu Bußgeldern führen können.

Die Unternehmen argumentierten, dass die italienischen Anforderungen gegen EU-Recht verstoßen, insbesondere gegen das Herkunftslandprinzip. Die EU-Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Dienstleistungen anbieten, müssten davon absehen, eigene Gesetze einzuführen, argumentierten sie.

Im Januar gab der Generalanwalt des EuGH, Maciej Szpunar, den US-Klägern Recht. In einem nicht bindenden Gutachten erklärte er, dass AGCOM Google Irland, Airbnb Irland und Amazon Luxemburg keine „allgemeinen und abstrakten Verpflichtungen“ auferlegen könne, da sie ihren EU-Hauptsitz nicht in Italien hätten.

In seiner Pressemitteilung erklärte der EuGH, dass „der Gerichtshof feststellt, dass das EU-Recht Maßnahmen wie die von Italien ergriffenen ausschließt“.

Das Herkunftslandprinzip bildet seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 die Grundlage der EU-Gesetzgebung im digitalen Bereich.

Dieses Prinzip hat sich im Laufe der Jahre geändert, wurde aber in neueren digitalen Rechtsvorschriften wie der Datenschutz-Grundverordnung von 2018 und dem Gesetz über die Moderation von Inhalten von 2022, dem Gesetz über digitale Dienste, erneut bekräftigt.

Das Herkunftslandprinzip gilt nicht für das Unternehmen Expedia, das keinen Sitz in der EU hat und ebenfalls Teil des Rechtsstreits war.

Die Entscheidung des EuGH wird vom Verwaltungsgericht der Region Latium (Italien) umgesetzt, bei dem der ursprüngliche Rechtsstreit anhängig war.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]