EU-Parlament stimmt für stärkeren Einsatz grenzüberschreitender Güterzüge
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (24. April) für eine Aktualisierung der EU-Pläne für das Kernverkehrsnetz gestimmt. Ziel ist es, den Schienengüterverkehr zu fördern, indem höhere technische Standards für die wichtigsten Strecken festgelegt werden.
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (24. April) für eine Aktualisierung der EU-Pläne für das Kernverkehrsnetz gestimmt. Ziel ist es, den Schienengüterverkehr zu fördern, indem höhere technische Standards für die wichtigsten Strecken festgelegt werden.
Im Rahmen ihrer Klima-Agenda will die EU den Güterverkehr auf der Schiene ankurbeln und bis 2030 30 Prozent aller Güter auf der Schiene transportieren lassen. Derzeit sind es weniger als 20 Prozent.
Am Mittwoch verabschiedete das Parlament einen aktualisierten Plan für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V). Damit soll eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ermöglicht werden, indem höhere Standards für die wichtigsten grenzüberschreitenden Strecken festgelegt werden.
„Die Verordnung wird es dem Schienenverkehr ermöglichen, mit dem Straßenverkehr zu konkurrieren, wenn sie wie vorgesehen umgesetzt wird“, sagte die österreichische Europaabgeordnete Barbara Thaler in einer Erklärung.
Die neuen Regeln verpflichten die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, „alle möglichen Anstrengungen“ zu unternehmen, damit Güterzüge mit einer Länge von 740 Metern bis 2030 alle Strecken des Transeuropäischen Verkehrsnetzes nutzen können.
Bis 2040 muss ein neu eingerichtetes „erweitertes Kern“-Netz für diese Zuglänge ausgelegt sein, und bis 2050 sollte das gesamte oder „umfassende“ TEN-V-Schienengüternetz für diese Zuglänge ausgelegt sein.
Die Länge der Güterzüge ist entscheidend dafür, dass sie rentabel und damit wettbewerbsfähig gegenüber dem Straßenverkehr sind. Allerdings gibt es in den EU-Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede hinsichtlich der zulässigen Höchstlänge.
Wenn mehrere Staaten durchfahren werden, was bei mehr als der Hälfte der Güterzüge der Fall ist, müssen sich die Betreiber an die niedrigsten Grenzwerte aller beteiligten Staaten anpassen. Dies führt dazu, dass die Züge kürzer sind, als es den Betreibern lieb ist.
Auch andere technische Standards sollten im Hauptschienennetz der EU für den Güterverkehr besser angeglichen werden. Dazu gehören die Elektrifizierung der Gleise, die Zulassung einer Mindestgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde und einer Achslast von 22,5 Tonnen sowie die Umstellung auf ein EU-weites Verkehrsmanagementsystem.

Die Mitgliedstaaten sind auch verpflichtet, das Ziel zu verfolgen, die Wartezeiten von Güterzügen an Grenzübergängen zu verkürzen. Dies wurde als eine der Schwachstellen des EU-weiten Schienenverkehrs identifiziert.
Bei jeder Fahrt gehen oft mehrere Stunden verloren, weil technische Überprüfungen und Änderungen aufgrund abweichender Normen erforderlich sind oder weil bei Zugverspätungen nicht sofort entsprechende Zeitfenster zur Verfügung stehen.
Die neuen Ziele im Rahmen des Gesetzes sehen vor, dass bis 2030 ein Grenzübertritt nicht länger als 25 Minuten dauern soll.
Die Lobbygruppe für den Schienengüterverkehr ERFA begrüßte die Einführung der neuen Anforderungen. Es sei wichtig, dass es ein europäisches Konzept für Infrastrukturstandards und die Gewährung von Ausnahmen gebe, um die Interoperabilität und Kontinuität des Schienennetzes zu erhalten.
Für das EU-weite Verkehrsmanagementsystem ERTMS hätte sich die Gruppe allerdings mehr Unterstützung für die Installation des Systems in den Zügen der Betreiber erhofft. Die Umstellung auf das EU-weite System werde „für den Schienengüterverkehr nur möglich sein, wenn es eine kohärente und unternehmensfreundliche Strategie zur Einführung und Finanzierung des ERTMS in den Zügen gibt.“
Thaler befürchtet, dass die Umsetzung der neuen Regeln durch die EU-Mitgliedstaaten nicht so reibungslos verlaufen könnte wie erhofft. Sie wirft den nationalen Regierungen, insbesondere Deutschland, vor, dass sie zögern, kostspielige Investitionen in die Schieneninfrastruktur zu tätigen.
„Die Umsetzung [hängt] am guten Willen der Mitgliedsstaaten, da durch die von Berlin geforderte generelle Ausnahmeklausel „Haushaltsvorbehalt“ jeder Mitgliedsstaat einen Freischein hat was er umsetzt und was nicht.“, sagte sie Euractiv.
„Das kann paradoxerweise gerade für Länder wie Deutschland mit vielen Nachbarstaaten ein veritables Problem werden“, fügte sie hinzu.
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Zoran Radosavljevic]