EU-Parlament verschärft Nachhaltigkeitsregeln für Produkte: Online-Sales bleiben außen vor

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (12. Juli) dafür gestimmt, den Entwurf für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) zu verschärfen. Zur Enttäuschung von Verbraucherschützern wurde der Online-Verkauf allerdings ausgeschlossen.

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Die Verordnung, die von der Europäischen Kommission im März letzten Jahres vorgelegt wurde, verpflichtet die Hersteller, die Lebensdauer ihrer Produkte zu verlängern, indem sie beispielsweise Ersatzteile und Software-Updates für die Verbraucher leichter verfügbar machen. [<a href="https://multimedia.europarl.europa.eu/en/photo/ep-plenary-session-ecodesign-regulation_20230711_EP-153542L_BHA_0004" target="_blank" rel="noopener">Brigitte HASE</a>]

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (12. Juli) dafür gestimmt, den Entwurf für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) zu verschärfen. Zur Enttäuschung von Verbraucherschützern wurde der Online-Verkauf allerdings ausgeschlossen.

Die Verordnung, die von der Europäischen Kommission im März letzten Jahres vorgeschlagen wurde, verpflichtet die Hersteller, die Lebensdauer ihrer Produkte zu verlängern, indem sie beispielsweise Ersatzteile und Software-Updates für die Verbraucher leichter verfügbar machen.

„Es ist an der Zeit, das Modell ‚nehmen, herstellen, entsorgen‘ zu beenden, das so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist“, sagte Alessandra Moretti, eine italienische Sozialdemokratin, die das Gesetz fürs Parlament verhandelt.

„Dieses Gesetz wird sicherstellen, dass neue Produkte auf eine Art und Weise entwickelt werden, die für alle von Nutzen ist und die Grenzen unseres Planeten respektiert und die Umwelt schützt“, fügte Moretti hinzu.

Mit der neuen Verordnung werden Verbraucher befähigt, über einen „digitalen Produktpass“ umfassende und aktuelle Informationen über die von ihnen gekauften Waren zu finden, einschließlich Informationen über Reparaturen und Ersatzteile.

Der vom Parlament verabschiedete Gesetzesentwurf stellt außerdem Nachhaltigkeitsanforderungen für besonders umweltschädliche Produkte wie Metalle, Textilien, Möbel und Waschmittel in den Vordergrund. Darüber hinaus wird ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien sowie elektrischem und elektronischem Equipment eingeführt.

„Die heutige Abstimmung ist ein Wendepunkt, der länger haltbare und energieeffiziente Produkte zur neuen Normalität macht“, kommentierte Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes.

„Das Parlament hat die Verbraucher erhört, indem es eine starke Position gegen Designtricks eingenommen hat, die dazu führen, dass Produkte früher kaputtgehen, als man vernünftigerweise erwarten kann“, sagte sie in einer Erklärung.

Die EU-Abgeordneten haben den Vorschlag der Kommission auch in Bezug auf die Durchsetzung und die Marktüberwachung verschärft.

Für Produkte, bei denen ein hohes Risiko der Nichtkonformität besteht, sieht die Verordnung physische Kontrollen und Laborkontrollen vor. Die EU-Mitgliedsstaaten sind für die Bereitstellung der Ressourcen zur Durchführung dieser Kontrollen verantwortlich.

Online-Verkäufe ausgenommen

Die Abgeordneten der EU haben jedoch die Online-Marktplätze von der Rechenschaftspflicht befreit, falls die von ihnen verkauften Produkte nicht den neuen ESPR-Vorschriften entsprechen.

„Damit werden die Bemühungen der Europäischen Kommission abgeschwächt, die Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen, die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften für die von ihnen verkauften Produkte einzuhalten“, erläuterte Goyens.

„Dies würde die Möglichkeit eröffnen, dass nicht konforme Produkte die Verbraucher erreichen. Wir fordern die Verhandlungsführer der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten auf, dieses Schlupfloch beim Abschluss des Gesetzes zu schließen“, erklärte sie.

Dieser Meinung schlossen sich auch die Umweltverbände an. „Es ist bedauerlich, dass die Abgeordneten weiterhin das Risiko ignorieren, dass nicht konforme Produkte über den Online-Verkauf auf den Markt gelangen. Dies führt zu unfairem Wettbewerb für die europäische Industrie und untergräbt die Wirksamkeit künftiger Anforderungen“, sagte Jean-Pierre Schweitzer vom Europäischen Umweltbüro, einem Dachverband von Umweltorganisationen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben ihren Standpunkt zu dem Vorschlag im Mai während einer Sitzung des Umweltrates eingenommen.

Da sowohl das Parlament als auch der Rat ihren Standpunkt nun eingenommen haben, können die abschließenden Verhandlungen, auch als Trilog bekannt, beginnen.

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Nathalie Weatherald]