EU-Parlament will Europäische Betriebsräte stärken
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag (2. Februar) einen Bericht unterstützt, in dem vorgeschlagen wird, die Rechte der Europäischen Betriebsräte (EBR) zu stärken, um Arbeitnehmer:innen in großen europäischen Unternehmen mehr Gehör zu verschaffen.
Das Europäische Parlament will die Rechte der Europäischen Betriebsräte (EBR) stärken, um Arbeit:nehmerinnen in großen europäischen Unternehmen mehr Gehör zu verschaffen.
Mit einer Mehrheit von 385 Ja-Stimmen gegen 118 Nein-Stimmen hat das Parlament den Vorschlag des Mitte-Rechts-Abgeordneten Dennis Radtke zur Stärkung der Betriebsräte unterstützt.
„Wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern das bestehende Recht stärken und besser umsetzen“, sagte er in einer Erklärung nach der Abstimmung.
Verbesserung der Qualität
Europäische Betriebsräte sind Gremien, die die europäischen Arbeitnehmer:innen großer Unternehmen vertreten und die in der Richtlinie über Europäische Betriebsräte geregelt sind.
Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten das Recht der Arbeitnehmer:innen von Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und mindestens 150 Beschäftigten in jedem der beiden Mitgliedstaaten garantieren. Zu den Vorgaben gehört auch die Bildung eines Europäischen Betriebsrats.
Über diese Räte sollen die Beschäftigten Zugang zu Informationen von der Unternehmensleitung erhalten und zu wichtigen Unternehmensentscheidungen angehört werden.
Im Jahr 2020 gab es 1182 Europäische Betriebsräte, wobei die Zahl in den vergangenen Jahren nur sehr langsam wuchs, wenn nicht sogar stagnierte.
Für Radtke ist jedoch „Qualität wichtiger als Quantität.“ Er hat nicht unbedingt das Ziel, die Zahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen. Vielmehr will er sie effektiver machen.
So will er beispielsweise die Mindestanzahl der Sitzungen, die ein EBR pro Jahr abhalten sollte, von einer auf zwei erhöhen.
Mehr Macht für EBR
Eines der Probleme, über die sich die EBR häufig beklagen, ist die mangelnde Beteiligung der Unternehmensleitung. Da die Unternehmensleitungen die EBR oft mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse außen vor lassen, schlägt Radtke in seinem Vorschlag nun eine einheitliche Definition dessen vor, was als Geschäftsgeheimnis gilt.
Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass EBR Zugang zum Gerichtswesen haben. „Es gibt EBR, die seit mehr als zwei Jahren ein Gericht suchen, das sich ihrer Sache annimmt“, sagte Radtke.
Er möchte auch eine Regel verankern, wonach Unternehmen für die Kosten von Gerichtsverfahren zwischen dem EBR und der Unternehmensleitung aufkommen müssen. Dies ist in Deutschland bereits der Fall, aber nicht in allen EU-Mitgliedstaaten.
Vor allem aber wollen Radtke und die Kolleg:innen, die für seinen Bericht gestimmt haben, den Höchstbetrag der Geldbußen für Unternehmen, die die Rechte des EBR nicht respektieren, deutlich erhöhen.
Der Bericht orientiert sich dabei an der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR). „Ich sehe nicht ein, warum ein Unternehmen für einen Verstoß gegen Datenschutzregeln mehr zahlen soll, als wenn es das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Mitgestaltung ihres Arbeitsplatzes verletzt“, sagte Radtke in einem Briefing vor der Abstimmung im Parlament vor Journalist:innen.
Während Unternehmen bisher oft nur einige tausend Euro für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten zahlen mussten, könnten sie gemäß dem Vorschlag des Parlaments zu mehreren Millionen Euro verdonnert werden.
Zu restriktiv oder eine Voraussetzung für Erfolg?
Obwohl die meisten Mitglieder des Parlaments den Vorschlag unterstützten, sind einige Parlametarier gegen eine Reform der EBR-Vorschriften. In einer Parlamentsdebatte Mitte Januar warf beispielsweise Margarita de la Pisa Carrión von der rechtsextremen spanischen Partei Vox durch den Vorschlag den Unternehmergeist zu ersticken.
„Im Grunde wird damit wieder einmal die nationale Gesetzgebung mit Füßen getreten und die Freiheit der Unternehmen, in Europa Geschäfte zu machen, untergraben“, sagte sie.
Unternehmen kritisieren an den vorgeschlagenen Änderungen, dass sie Entscheidungen erschweren könnten, wenn schnelle Veränderungen notwendig erscheinen.
Mit diesem Argument konfrontiert, entgegnete Radtke, dass“EBR für den Übergang zu grünen Energien extrem wichtig sind.“
„Die betriebliche Mitbestimmung muss endlich als Mehrwert für die Unternehmen gesehen werden und nicht als Hürde“, sagte er und argumentierte, dass die Energiewende nur gelingen könne, „wenn die Betriebsräte bei möglichen Umstrukturierungen eng eingebunden werden.“
Die Kommission ist am Zug
Mit der Verabschiedung des Berichts forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission auf, innerhalb eines Jahres einen Legislativvorschlag zur Änderung der Europäischen Betriebsratsrichtlinie vorzulegen. Obwohl die EU-Kommission rechtlich nicht verpflichtet ist, dieser Aufforderung nachzukommen, hatte sie sich zu Beginn der Legislaturperiode dazu verpflichtet, erfolgreichen Vorschlägen des EU-Parlaments nachzukommen.
„Es wird ein Follow-up zu diesem Bericht geben, das auch Gesetzesänderungen einschließt, wenn dies erforderlich ist“, sagte der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, auf einer Pressekonferenz am 25. Januar auf die Frage, wie sie auf die Annahme des Berichts durch das Parlament reagieren werde.
[Bearbeitet von Alice Taylor]