EU plant Entwaldungs-Regeln nur für kleine Betriebe zu verschieben

Die Vorschläge müssen nun noch von den Mitgesetzgebern – den Mitgliedstaaten im Rat und dem Parlament – gebilligt werden. Dort sind weitere Änderungen an der Gesetzgebung möglich.

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[Credits: Justin Paget]
Die Europäische Kommission plant keine generelle Verschiebung der Entwaldungsverordnung. Stattdessen soll die Frist nur für kleine und Kleinstunternehmen – nicht nur für Landwirte – verlängert werden, die betroffene Rohstoffe in Verkehr bringen, bestätigten drei Parlamentsquellen gegenüber Euractiv.

Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte im vergangenen Monat eine einjährige Verschiebung der Vorschriften ins Spiel gebracht. Die Regeln sollen eigentlich im Dezember 2025 in Kraft treten, allerdings verzögert sich die technische Umsetzung aufgrund von IT-Problemen.

Nach intensiven Gesprächen am Montag zwischen den Kabinetten von Vizepräsidentin Teresa Ribera, die Berichten zufolge eine Neuauflage des Dossiers skeptisch sah, und Roswalls Team traf das Kollegium der Kommissare am Dienstag eine Entscheidung.

Demnach bleibt der Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung grundsätzlich beim 31. Dezember 2025. Für kleine und Kleinstunternehmen, die mit Produkten wie Kakao, Kaffee, Holz, Palmöl, Vieh oder Kautschuk handeln, soll die Anwendung der Vorschriften jedoch um ein Jahr – bis Dezember 2026 – verschoben werden.

Kleinproduzenten sollen zudem von einer vereinfachten Sorgfaltserklärung profitieren. Dieses Dokument bestätigt, dass für die Produktion der in die EU eingeführten Waren keine Wälder gerodet wurden.

Die Vorschläge müssen nun noch von den Mitgesetzgebern – den Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäisches Parlament – gebilligt werden. Dort sind weitere Änderungen an der Gesetzgebung möglich.

Nikolaus J. Kurmayer hat zur Berichterstattung beigetragen.

(adm, jl)