EU-Rat bereit für Verhandlungen über COVID-Gesundheitszertifikate

Die Botschafterinnen und Botschafter der 27 EU-Staaten haben am Mittwoch grünes Licht für die Position des Rates in den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament zu den sogenannten Digitalen Grünen Zertifikaten gegeben.

EURACTIV.com
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Die Zeit drängt: Das Parlament will seine Position zum "grünen Zertifikat" Ende April festlegen. Dann folgen Verhandlungen mit dem Rat. [<a href="https://www.shutterstock.com/it/image-photo/traveler-shows-health-passport-vaccination-certification-1911605602" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Die Botschafterinnen und Botschafter der 27 EU-Staaten haben am Mittwoch grünes Licht für die Position des Rates in den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament zu den sogenannten Digitalen Grünen Zertifikaten gegeben. Diese sind ein von der Europäischen Kommission erdachtes Instrument, mit dem die Reisebeschränkungen in der Sommersaison trotz der Pandemie gelockert werden sollen.

Die sogenannten grünen Zertifikate sollen dann einen Nachweis erbringen, dass Menschen entweder geimpft, negativ getestet oder von COVID-19 genesen sind, so dass sie frei und sicher innerhalb der EU reisen können.

Der Zeitplan für die Verabschiedung der Verordnung – die eine Einigung zwischen Parlament und Rat erfordert – ist sehr knapp bemessen: Ziel ist es, das Zertifikatsystem möglichst noch vor der Sommertourismussaison einsatzbereit zu haben.

Der Rat spricht sich derweil für die Einführung einiger neuer Aspekte hinsichtlich der gesammelten persönlichen Daten aus und fügt in seinem Verhandlungsmandat hinzu, dass die Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden könnten.

In einer Anhörung mit Justizkommissar Didier Reynders am Dienstag äußerten mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments Bedenken über solche Verwendung der Daten aus dem grünen Zertifikat, wenn diese über den Bereich Reiseverkehr hinausgehen.

„Unser Vorschlag schafft keine Rechtsgrundlage für andere Verwendungszwecke in den Mitgliedsstaaten als für die Freizügigkeit. Das ist in dem Vorschlag klar dargelegt,“ bemühte sich Reynders, die MEPs zu beruhigen. Er fügte hinzu, dass die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Daten zwar in nationalen Gesetzen geregelt wird, diese aber in jedem Fall mit der strengen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) übereinstimmen müssen.

Ein weiterer potenzieller Konflikt zwischen dem Rat und der Kommission betrifft die Dauer der Regelung. Die EU-Exekutive plant, die Anwendung der Zertifikate sofort auszusetzen, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Pandemie für beendet erklärt. „Wir haben diesen Ansatz vorgezogen, anstatt eine bestimmte Zeitspanne festzulegen – die ja recht willkürlich wäre, da wir zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, wie lange die Pandemie andauern wird,“ erklärte Reynders.

Die EU-Länder schlagen ihrerseits einen festgelegten Anwendungszeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens vor.

Kein „Reisepass“

Wichtiges Anliegen beider Institutionen ist es indes offensichtlich, zu unterstreichen, dass die grünen Zertifikate nicht als zweiter „Reisepass“ angesehen werden oder erscheinen dürfen. Der Rat ist der Ansicht, die Bemerkung „Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument“ solle am unteren Rand der Zertifikate eingefügt werden.

Die EU-Botschaften schlugen außerdem vor, die Verordnung um die Formulierung „Der Besitz eines digitalen grünen Zertifikats ist keine Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeitsrechte“ zu ergänzen.

Weiter erinnerten sie daran, dass das Recht, Beschränkungen der Freizügigkeit zu verhängen oder aufzuheben, in die nationale Zuständigkeit fällt, ebenso wie die tatsächliche Verwendung und Anerkennung von Zertifikaten.

Auf Nachfrage von EURACTIV.com bestätigte eine Sprecherin der Parlaments, dass die endgültige Abstimmung im Plenum für die nächsten Plenarsitzungen vom 26. bis 29. April angesetzt sei.

Die Abgeordneten hätten außerdem beschlossen, eine Klausel in der Geschäftsordnung des Parlaments auszulösen, die eine schnellere parlamentarische Prüfung eines Kommissionsvorschlags ermöglicht. Damit wolle man der Tatsache Rechnung tragen, dass die Zeit drängt und man möglichst schnell eine Einigung erzielen müsse.

Da es dementsprechend keinen Bericht eines zuständigen Parlamentsausschusses geben wird, wird der Vorsitzende des Bürgerrechtsausschusses (LIBE), Juan Fernando Lopez Aguilar, als Verhandlungsführer seitens des Parlaments in den Gesprächen mit dem Rat fungieren.

[Bearbeitet von Giedre Peseckyte, Zoran Radosavljevic und Tim Steins]