EU-Staaten gegen Pläne für weniger Emissionen in der Tierhaltung
Die EU-Länder wehren sich gegen Pläne der Europäischen Kommission, Regeln für weniger Emissionen im Industriesektor auf die Tierhaltung auszuweiten.
Die EU-Länder wehren sich gegen Pläne der Europäischen Kommission, Regeln für weniger Emissionen im Industriesektor auf die Tierhaltung auszuweiten.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die von der Kommission im April 2022 vorgelegt worden war, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren.
In ihrer jetzigen Form gilt die Richtlinie bereits für eine kleine Anzahl von Tierhaltungsbetrieben – etwa vier Prozent der Schweine- und Geflügelbetriebe in der EU.
Die Kommission hat jedoch vorgeschlagen, diesen Rahmen anzupassen und auf einen größeren Teil des Tierhaltungssektors auszudehnen, um den Emissionsminderungspfad mit den Zielen des Green Deal und der Methanstrategie der EU in Einklang zu bringen.
Der Vorschlag sieht vor, den Geltungsbereich der Richtlinie auf Rinder auszudehnen und die Schwellenwerte für Schweine und Geflügel zu senken, so dass 13 Prozent der größten Rinder-, Schweine- und Geflügelbetriebe in ganz Europa erfasst werden – auf diese Betriebe entfallen 60 Prozent der Ammoniak- und 43 Prozent der Methanemissionen in der EU-Tierhaltung.
Dieser Schritt hat sowohl den Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments als auch die Landwirt:innen aufgeschreckt.
Am Rande eines Vorbereitungstreffens der EU-Agrarminister:innen am Montag (16. Januar) hieß es aus EU-Kreisen, die Mitgliedstaaten würden sowohl den erweiterten Geltungsbereich als auch den niedrigeren Schwellenwert für die Viehhaltung ablehnen.
Bei dem Treffen, das auch eine Diskussion mit der Kommission beinhaltete, ergriffen laut einer internen Quelle alle Delegationen das Wort, um ihre Bedenken zu äußern.
Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Richtlinie für alle gewerblichen Betriebe mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) gelten.
Eine Großvieheinheit entspricht dem Weidegang einer erwachsenen Milchkuh, die jährlich 3.000 Kilogramm Milch produziert. Nach diesen Berechnungen entsprechen 150 Großvieheinheiten 150 ausgewachsenen Kühen oder 375 Kälbern oder 10.000 Legehennen, 500 Schweinen oder 300 Sauen.
Mehrere Delegationen wiesen jedoch darauf hin, dass ein höherer Schwellenwert als 150 Großvieheinheiten erforderlich sei, wobei einige unterschiedliche Schwellenwerte je nach Art des Betriebs und des Viehbestands sowie je nach nationalen und regionalen Besonderheiten vorschlugen.
Zum jetzigen Zeitpunkt schlägt der Berichterstatter des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments (ENVI) vor, die Aufzucht von Rindern, Schweinen und Geflügel im Rahmen der kleinen und ökologischen Landwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen und den Schwellenwert für die Großvieheinheiten auf 300 anzuheben.
Die Zuständigkeit für die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie, die sich auf die Tierhaltung beziehen, liegt jedoch beim Landwirtschaftsausschuss des Parlaments, der sich kürzlich geschlossen gegen einen Vergleich der Emissionen aus der Tierhaltung mit denen aus dem Industriesektor ausgesprochen hat.
Kommission bleibt standhaft
Weitere von den Vertreter:innen der Mitgliedstaaten angesprochene Punkte sind der erhöhte Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die nationalen Verwaltungen, die Notwendigkeit eines längeren Übergangszeitraums und Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Vorschlags auf die Lebensmittelsicherheit und die Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Frage, ob dies zu einer erhöhten Abhängigkeit von Exporten führen könnte, wurde ebenfalls gestellt.
Die EU-Vertreter:innen drängten auch auf eine „größere Beteiligung an der Angelegenheit“, laut der Quelle.
Ein Vertreter der Kommission, der auf der Sitzung anwesend war, verteidigte den Vorschlag und betonte, dass Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur „die Grundlage“ für die notwendigen Maßnahmen seien, wobei er darauf hinwies, dass in der gesamten EU nur geringe Fortschritte bei der Erreichung des Ziels einer Halbierung der Nährstoffverluste erzielt worden seien.
Daher sei die IED eine „goldene Gelegenheit“, um Maßnahmen an der Quelle zu ergreifen und sicherzustellen, dass der Tierhaltungssektor „seinen Teil in fairer und ausgewogener Weise beiträgt.“
Der Vertreter wies darauf hin, dass nicht weniger als 20 Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Verringerung der Ammoniakemissionen verstärken müssten.
Die Kommission sei demnach offen für Diskussionen über die angesprochenen Punkte.
Der Vertreter versicherte den Delegierten jedoch, dass sie „sich einig sind in dem Ziel, sicherzustellen, dass der Agrarsektor wettbewerbsfähig bleibt und dass wir jegliche administrative Belastung für kleine und mittlere Unternehmen vermeiden.“
„Unser Ziel ist es, die Vorschriften so einfach wie möglich zu gestalten, die Belastung so gering wie möglich zu halten und die Anstrengungen zu belohnen“, sagte er und fügte hinzu, man sei zuversichtlich, dass dieser Vorschlag „insofern verhältnismäßig ist, als er nur die größten landwirtschaftlichen Betriebe betrifft.“
Ein Berichtsentwurf wird nun vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsausschuss geprüft.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]