EU-Staaten nähern sich Einigung bei Halbleiter-Gesetz
Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft hat letzte Woche einen zweiten Kompromiss zum Chip-Gesetz in Umlauf gebracht, der die noch offenen Punkte wie den Anwendungsbereich des Vorschlags, die Bildung von Konsortien und Notfallmaßnahmen aufgreift.
Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft hat letzte Woche einen zweiten Kompromiss zum sogenannten Chips Act in Umlauf gebracht, der die noch offenen Punkte wie den Anwendungsbereich des Vorschlags, die Bildung von Konsortien und Notfallmaßnahmen aufgreift.
Das Chip-Gesetz ist ein Legislativvorschlag, der der EU dabei helfen soll, Lieferengpässe für Halbleiter, die für alle elektronischen Geräte unerlässlich sind, zu verhindern und zu bewältigen. Das Dossier ist derzeit eine der Prioritäten der derzeitigen Präsidentschaft.
Der neue Kompromisstext vom 13. Oktober, den EURACTIV einsehen konnte, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, da er mehrere frühere Änderungen bestätigt und versucht, einige der noch offenen Fragen zu klären. Das Dokument soll am Mittwoch (19. Oktober) im Rat der EU diskutiert werden.
Anwendungsbereich
Das Chip-Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um die Errichtung von hochmodernen Halbleiterfabriken – sogenannten Mega-Fabs – zu erleichtern, die mit öffentlichen Mitteln kofinanziert werden und die technologische Kapazität der EU voranbringen sollen.
Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob man sich auf die Entwicklung und der Ausbau von High-End-Microchips der neuesten Generation konzentrieren will, oder auf jede, die derzeit im Einsatz sind.
Die EU-Länder haben unterschiedliche Interessen, da sie in solche mit einer robusten Fertigungsinfrastruktur, einfache Nutzer:innen und Gastgeber starker Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften aufgeteilt sind.
Die Lösung bestand darin, den innovativen Aspekt, den die Chips enthalten müssen, auf Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und Effizienzsteigerung auszuweiten.
Geografische Balance
Eine weitere politische Frage ist, wie sichergestellt werden kann, dass die Initiative nicht nur den größten Mitgliedsstaaten zugutekommt, die über höhere Budgets verfügen, um die neuen Anlagen mit staatlichen Beihilfen zu finanzieren. Hier liegt der Schwerpunkt auf den Spillover-Effekten, die die Versorgungssicherheit der gesamten Union erhöhen.
Diese Spill-over-Effekte können in den Ländern, die nicht direkt betroffen sind, unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel in Form von akademischen Programmen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Aspekte schwer zu messen sind.
Europäisches Konsortium für die Chip-Infrastruktur
Im Zusammenhang mit der Frage der geografischen Ausgewogenheit steht die Bildung von Konsortien, die den Erhalt von EU-Mitteln erleichtern sollen. Im letzten Kompromiss haben die Tschech:innen Änderungen vorgenommen, um einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, wobei die Regeln für die Teilnahme in ihren Statuten festgelegt wurden.
Einige Mitgliedstaaten haben jedoch infrage gestellt, ob dieses Instrument notwendig sei. Sie halten es für einen Verwaltungsaufwand, der den größeren Ländern einen unfairen Vorteil verschaffe, da es für kleinere Länder schwieriger sei, teilzunehmen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass es diesbezüglich eine blockierende Minderheit geben könnte.
Für die Konsortien, die keine privaten Unternehmen umfassen, sieht der neue Text den Status einer internationalen Organisation vor.
Mega-Fabriken
In Bezug auf die Mega-Fabriken heißt es in dem Kompromiss, dass sie „in der Union in kontinuierliche Innovation investieren sollten, um konkrete Fortschritte in der Halbleitertechnologie zu erzielen oder Technologien der nächsten Generation vorzubereiten.“
Diese Einrichtungen sollen besondere Rechte genießen, wie etwa bevorzugten Zugang zu Pilotlinien, um mit innovativen Chips zu experimentieren. Gleichzeitig wird die Europäische Kommission ermächtigt, ihren Status aufzuheben, wenn sie den Anforderungen nicht mehr genügen.
Krisen-Monitoring
Ein weiteres heikles Thema ist die Einrichtung eines Frühwarnmechanismus, um Unterbrechungen der Lieferkette zu verhindern oder ihnen zuvorzukommen. Im letzten Kompromiss hat die Präsidentschaft die Überwachungsaufgaben von den Mitgliedsländern auf die Kommission übertragen, um die Einheit des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Während sich der zentralisierte Aspekt des Überwachungsmechanismus nicht geändert hat, räumt der neue Text auch den nationalen Behörden eine bedeutendere Rolle bei der Marktaufsicht ein.
So müssen die Mitgliedstaaten beispielsweise eine Kontaktliste aller relevanten Unternehmen der Halbleiterlieferkette vorlegen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind.
Im Gegenzug soll die Kommission den Unternehmen standardisierte und sichere Mittel zur Verfügung stellen, um relevante Informationen zu übermitteln, und die erhaltenen Informationen mit dem Land des Unternehmens teilen.
Notfall-Status
Wenn eine Unterbrechung der Lieferkette nicht vermieden werden kann, so könnte die Kommission in Absprache mit dem Europäischen Ausschuss für Halbleiter (European Semiconductor Board) – einem Gremium, in dem die zuständigen nationalen Behörden vertreten sind, den Notfall-Status auslösen.
Unter diesen außergewöhnlichen Umständen könnte die EU-Kommission vorrangige Aufträge an Mega-Produktionsstätten erteilen, die die Produktion von Halbleitern, die entweder direkt oder indirekt in kritischen Sektoren verwendet werden, priorisieren müssten.
Zu diesen kritischen Sektoren zählen Energie, Verkehr, Gesundheit und Verteidigung. Offen ist noch, ob die Automobilindustrie einbezogen werden sollte, da dies auch die strengeren Berichtspflichten, denen diese Sektoren unterliegen, auf viele Wirtschaftsakteure ausweiten würde.
Es wurden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den Ermessensspielraum der Kommission bei der Ausübung dieser Notfallbefugnisse einzuschränken. So müsste die EU-Exekutive im Durchführungsrechtsakt die Dauer des Krisenzeitraums sowie die praktischen und operativen Modalitäten festlegen.
Außerdem müsste die Kommission dem Europäischen Halbleiterausschuss regelmäßig, und zwar mindestens alle drei Monate, über den Stand der Krise berichten. Vor dem Erlass einer Prioritätsanordnung soll der Empfänger zur Durchführbarkeit und den Einzelheiten der Anordnung gehört werden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]