EU und Neuseeland schließen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ab
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (30. Juni) die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland abgeschlossen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (30. Juni) die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland abgeschlossen.
Ein Großteil der verbleibenden Zölle zwischen den beiden Handelspartnern wurde reduziert. Gleichzeitig wurden bestimmte Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse beibehalten und beispiellose Nachhaltigkeitsbestimmungen aufgenommen.
Nachdem sich die von der Leyen-Kommission in den vergangenen Monaten und Jahren darauf konzentriert hatte, die EU-Handelsagenda durchsetzungsfähiger zu machen, ist dies das erste neue Freihandelsabkomme der Kommission. Es könnte auch das erste einer Reihe von weiteren Abkommen sein, die die Kommission in den kommenden Monaten unter Dach und Fach bringen will.
„Dieses Handelsabkommen bietet große Chancen für unsere Unternehmen, unsere Landwirt:innen und unsere Verbraucher:innen auf beiden Seiten“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Mit einer Anspielung auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine betonte von der Leyen, dass es sich um ein Abkommen zwischen Demokratien handele.
Durchsetzbare Nachhaltigkeitsbestimmungen
Bei einem Besuch in Brüssel betonte die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern, dass die EU und Neuseeland dieselben Werte teilten, und zeigte sich zufrieden, dass das Handelsabkommen ihrer Meinung nach einige der gemeinsamen Ziele Neuseelands und der EU festschreibe.
Das Freihandelsabkommen ist das erste Abkommen, das den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet, der erst letzte Woche von der Kommission vorgestellt worden war.
So enthält das Abkommen beispielsweise sanktionsfähige Verpflichtungen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Außerdem enthält es verbindliche Bestimmungen über Arbeitsnormen und ein Kapitel über Handel und Geschlechtergleichstellung.
Der Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, sagte dazu: „Einfach ausgedrückt sind dies die ehrgeizigsten Nachhaltigkeitsbestimmungen, die jemals in ein Handelsabkommen aufgenommen wurden.“
„Wenn eine der beiden Seiten ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, können sie durch Sanktionen durchgesetzt werden“, sagte er und fügte hinzu, dass die Strafen jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden würden.
Das Freihandelsabkommen betrifft aber auch ganz konkrete Interessen. So werden beispielsweise die Zölle für europäische Autos und Textilien, die derzeit 5 bis 10 Prozent betragen, mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vollständig abgeschafft.
Landwirtschaftliche Schutzklauseln
Die Verhandlungen über das Handelsabkommen hatten vier Jahre gedauert.
Obwohl sich die EU und Neuseeland dabei als „gleichgesinnte Partner“ betrachten, war der Erfolg der Verhandlungen nie garantiert, wobei die letzten verbleibenden Differenzen erst während Arderns Brüssel-Besuch am Donnerstag ausgeräumt wurden. Insbesondere der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten ist in der Regel eine schwierige Materie bei Handelsverhandlungen.
Wohl auch deshalb betonte von der Leyen bei der Vorstellung des Abkommens am Donnerstag, dass „Landwirt:innen auf beiden Seiten profitieren werden.“
So würden beispielsweise mehr als 2000 europäische Produkte durch geografische Angaben geschützt, insbesondere Weine. Außerdem könnte die EU einige Handelsschutzmaßnahmen für Rind- und Lammfleisch sowie für Milchprodukte beibehalten.
Premierministerin Ardern betonte, dass auch die neuseeländischen Hersteller:innen davon profitieren würden. „Kiwi-Früchte können endlich zollfrei auf den europäischen Markt kommen“, sagte sie.
Wie geht es weiter?
Um in Kraft zu treten, muss das Freihandelsabkommen vom Europäischen Parlament sowie von den Wirtschaftsminister:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen werden.
Es wird das erste von mehreren geplanten Handelsabkommen sein, die die Kommission nach jahrelangem Stillstand in diesem Bereich zum Abschluss bringen möchte. So sind beispielsweise die Abkommen mit Chile, dem Mercosur und Mexiko seit langem ausgehandelt und könnten bald unterschriftsreif sein.
Außerdem haben die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Indien gerade erst begonnen.
Kommissar Dombrovskis betonte, dass das Freihandelsabkommen mit Neuseeland ein gutes Zeichen für eine offenere EU-Handelspolitik sei.
„Die weiteren Auswirkungen dieses Abkommens sollten nicht unterschätzt werden. Es zeigt, dass unsere Handelsagenda nicht stillsteht, sondern dynamisch ist und sich weiterentwickelt“, sagte er.
Der eigentliche Test, ob die Handelspolitik der EU neuen Schwung erhält, steht jedoch noch aus.
Während Neuseeland ein „gleichgesinnter“ Handelspartner mit relativ wenigen Nachhaltigkeitsproblemen ist, wird ein Abkommen mit dem Mercosur viel ernsthaftere Umweltfragen beantworten müssen, die bereits von mehreren EU-Regierungen aufgeworfen wurden, und ein Abkommen mit Indien wird mit viel weniger „Gleichgesinnten“-Bonus zustande kommen müssen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]