EU und UK leiten kartellrechtliche Untersuchung gegen Google und Meta ein

Die Europäische Kommission hat am Freitag (11. März) eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Google und Meta wegen eines möglichen Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht. Dies erfolgt parallel zu eigenen Untersuchung der britischen Competition Market Authority (CMA).

EURACTIV.com
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Die Ermittlungen erinnern auch an eine Klage, die 2020 in den Vereinigten Staaten eingereicht und Anfang dieses Jahres ergänzt wurde und in der eine illegale Absprache zwischen den beiden Unternehmen in Bezug auf die Vergabe von Werbedienstleistungen behauptet wurde. [Shutterstock / Tada Images]

Die Europäische Kommission hat am Freitag (11. März) eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Google und Meta bei der Nutzung von Online-Display-Werbung gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben. Dies erfolgt parallel zur Untersuchung der britischen Competition Market Authority (CMA).

Die EU-Untersuchung bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen aus dem Jahr 2018, in deren Rahmen Metas Audience Network – das im Namen von Drittanbietern, wie beispielsweise Apps, für Werbeplätze bietet – Googles Open Bidding-Programm beitritt, das Echtzeitauktionen für Werbeplätze ermöglicht.

Die Untersuchung der Kommission wird sich auf diese Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen im Rahmen einer Vereinbarung namens „Jedi-Blue“ konzentrieren.

Geprüft wird, ob die beiden Unternehmen Absprachen getroffen haben, um Ad-Tech-Dienste, die mit Googles Open Bidding-Programm konkurrieren, auszuschließen und damit den Wettbewerb auf dem Online-Werbemarkt einzuschränken oder zu verzerren.

Am selben Tag leitete die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) ihre Untersuchung der Partnerschaft ein, mit dem ähnlichen Ziel zu prüfen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Die Ermittlungen erinnern auch an eine Klage, die 2020 in den Vereinigten Staaten eingereicht und Anfang dieses Jahres ergänzt wurde und in der eine illegale Absprache zwischen den beiden Unternehmen in Bezug auf die Vergabe von Werbedienstleistungen behauptet wurde.

„Durch die sogenannte „Jedi Blue“-Vereinbarung zwischen Google und Meta wurde möglicherweise eine Konkurrenztechnologie zu Googles Open Bidding ins Visier genommen, um sie zu schmälern und vom Anzeigenmarkt für Publisher-Websites und Apps auszuschließen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

„Wenn unsere Untersuchung dies bestätigt“, so Vestager, „würde dies den Wettbewerb auf dem bereits konzentrierten Ad-Tech-Markt einschränken und verzerren, zu Lasten der konkurrierenden Ad-Serving-Technologien, der Herausgeber und letztendlich der Verbraucher:innen.“

In Großbritannien konzentriert sich die Untersuchung der CMA auf das sogenannte Header-Bidding, eine Methode, die es Publishern ermöglicht, ihren Werbeplatz mehreren Interessenten gleichzeitig und nicht nacheinander anzubieten.

Dieser Übergang erhöht theoretisch die Wettbewerbsfähigkeit des Auktionsprozesses und damit auch die Einnahmen der Publisher, stellt aber auch eine Bedrohung für Google dar, das den sequenziellen Ansatz betreibt und daher auch davon profitiert.

Die CMA untersucht, ob Google und Meta die Nutzung dieser Header-Bidding-Dienste eingeschränkt oder blockiert haben und, im weiteren Sinne, ob Google seine marktbeherrschende Position missbraucht hat, um sich einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu verschaffen, die ähnliche Ad-Tech-Dienste anbieten.

„Wir befürchten, dass Google sich möglicherweise mit Meta zusammengetan hat, um Wettbewerbern, die wichtige Online-Display-Werbedienste für Publisher anbieten, Steine in den Weg zu legen“, sagte Andrea Coscelli, Leiter der CMA.

„Wenn ein Unternehmen einen bestimmten Bereich fest im Griff hat, kann dies den Markteintritt für Start-ups und kleinere Unternehmen erschweren – und letztlich die Auswahl für die Kunden verringern.“

Im Jahr 2020 schloss die CMA eine Marktstudie über Online-Plattformen und den digitalen Werbemarkt in Großbritannien ab, einschließlich Google und seiner Header-Bidding-Dienste.

Die Untersuchung umfasste auch die breitere Palette von Ad-Tech-Tools (oder „Ad-Tech-Stack“); die CMA bemerkt, dass sie diesbezüglich weitere Beschwerden über Googles Vorgehen erhalten habe.

Als Reaktion auf die Untersuchungen sagte ein Google-Sprecher: „Die Vorwürfe, die über diese Vereinbarung gemacht werden, stimmen nicht. Es handelt sich um eine wettbewerbsfördernde und öffentlich dokumentierte Vereinbarung, die es Facebook Audience Network (FAN) erlaubt, neben Dutzenden von anderen Unternehmen an unserem Open Bidding Programm teilzunehmen.“

„Die Teilnahme von FAN ist nicht exklusiv und FAN erhält keine Vorteile, die ihm helfen würden, Gebote zu gewinnen. Das Ziel des Programms ist es, mit einer Reihe von Werbenetzwerken zusammenzuarbeiten, um die Nachfrage nach Werbeplätzen von Publishern zu erhöhen und diesen Publishern so zu ermöglichen, mehr Einnahmen zu erzielen“.

„Die Teilnahme von Facebook an diesem Programm trägt dazu bei. Wir sind bereit, alle Anfragen der Kommission oder der CMA (britische Wettbewerbsbehörde) entgegenzunehmen“, schloss er.

Die Ermittlungen der CMA und der Kommission folgen auf eine Zivilklage des Generalstaatsanwalts von Texas aus dem Jahr 2020, in der erstmals auf mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen Google und Meta hingewiesen wurde, wobei allerdings nur ersterer als Angeklagter genannt wurde.

In einer im Januar dieses Jahres veröffentlichten Neufassung dieser Texas-Klage wurde behauptet, dass die Geschäftsführer beider Unternehmen den Abschluss der Vereinbarungen beaufsichtigt hätten, was Meta einen Vorteil bei den von Google angebotenen Anzeigenauktionen verschafft hätte.

Die Klage behauptet, Meta habe im Rahmen der Vereinbarung Googles Open Bidding-Programm anstelle des Header Bidding-Ansatzes unterstützt. Laut den Prozessunterlagen bezeichnete Sheryl Sandberg, leitende Geschäftsführerin bei Facebook, die Vereinbarung als „strategisch große Angelegenheit „in einer E-Mail an Adressaten, darunter auch Mark Zuckerberg, den CEO des Unternehmens.

Beide Unternehmen haben sich gegen die Klage aus Texas gewehrt und die Anschuldigungen sowie die Idee, dass die Vereinbarung wettbewerbswidrig sei, zurückgewiesen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]