EU unterliegt im Streit um Einfuhrzölle
Eine Niederlage für die EU-Wirtschaftspolitik? Die Welthandelsorganisation (WTO) hat entschieden, dass die EU Einfuhrzölle auf bestimmte Elektronikartikel aus den USA, Japan und Taiwan zurücknehmen muss. Die EU-Kommission will die Entscheidung jedoch nicht akzeptieren und prüft derzeit einen Einspruch.
Eine Niederlage für die EU-Wirtschaftspolitik? Die Welthandelsorganisation (WTO) hat entschieden, dass die EU Einfuhrzölle auf bestimmte Elektronikartikel aus den USA, Japan und Taiwan zurücknehmen muss. Die EU-Kommission will die Entscheidung jedoch nicht akzeptieren und prüft derzeit einen Einspruch.
Ein WTO-Gremium entschied Anfang dieser Woche, dass die EU keine Einfuhrabgaben auf bestimmte Elektronikprodukte aus den drei Ländern erheben darf. Die Genfer Organisation forderte die EU auf, sich an die internationalen Handelsvereinbarungen zu halten.
Die USA, Japan und Taiwan hatten der EU vorgeworfen, mit den Einfuhrbestimmungen gegen ein im Jahr 1994 geschlossenes Handelsabkommen für Informationstechnologie (ITA) zu verstoßen.
Im Fall von Elektronikartikeln erhebt die EU auf Importe von Flachbildschirmen, digitalen TV-Empfangsgeräten und multifunktionalen Faxen und Druckern Zölle von bis zu 14 Prozent.
60 Tage Einspruchsfrist
Die EU-Kommission will innerhalb der Frist bis zum 21. September entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) Einspruch erhebt. Dies sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde gegenüber dem Handelsblatt.
Er ließ zugleich erkennen, dass die Europäer das WTO-Urteil voraussichtlich nicht einfach akzeptieren und die Zölle auf die betroffenen elf Produktgruppen senken werden. Darüber müsse weiter verhandelt werden.
Das ITA-Abkommen selbst sei unstrittig und nützlich, betonte der Kommissionssprecher. Allerdings gebe es Auseinandersetzungen darüber, welche Produkte unter das Abkommen fallen und daher unverzollt in die EU eingeführt werden müssen.
Hintergrund
Hintergrund der Debatte sei der technologische Fortschritt seit 1996, so der Kommissionssprecher. Ein Kopierer könne heute beispielsweise auch scannen und E-Mails versenden. Nach europäischer Interpretation gehört ein Kopierer deshalb nicht mehr automatisch zu den Produkten, die dem Abkommen zufolge zollfrei in die EU eingeführt werden können.
Die EU verlangt seit einiger Zeit immer wieder, dass die Liste der zollfreien elektronischen Produkte in dem Abkommen aktualisiert werde, sagte der Sprecher. Damit habe sich die EU bei der WTO allerdings bisher nicht durchsetzen können.
Vor allem die USA, Japan und Taiwan bestehen auf einem zollfreien Handel mit solchen Produkten, die zu ihren Exportschlagern gehören. Der Weltmarkt für Produkte, die unter das ITA fallen, wird auf ein Volumen von rund vier Billionen Dollar geschätzt.
dto / rtr
Links / Dokumente
WTO: Panel reports issued on information technology dispute (16. August 2010)