EU unterstützt einheitlichen Standard für mobiles Fernsehen

Die Europäische Kommission hat am 17. März 2008 entschieden, DVB-H (Digitaler Videorundfunk für Handgeräte - Digital Video Broadcasting Handheld) als den EU-Standard für mobiles Fernsehen festzulegen. Mitgliedstaaten sollen zum Gebrauch von DVB-H „ermutigen“, ihn jedoch vorerst nicht zur Pflicht machen.

Die Europäische Kommission hat am 17. März 2008 entschieden, DVB-H (Digitaler Videorundfunk für Handgeräte – Digital Video Broadcasting Handheld) als den EU-Standard für mobiles Fernsehen festzulegen. Mitgliedstaaten sollen zum Gebrauch von DVB-H „ermutigen“, ihn jedoch vorerst nicht zur Pflicht machen.