EU will Grenze für Einwohner Kaliningrads öffnen
Die Bewohner Kaliningrads könnten bald schon visafrei über die Grenze nach Polen und Litauen pendeln. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Sonderregelung für die russische Enklave vorgeschlagen.
Die Bewohner Kaliningrads könnten bald schon visafrei über die Grenze nach Polen und Litauen pendeln. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Sonderregelung für die russische Enklave vorgeschlagen.
Die knapp eine Million Einwohner der russischen Enklave Kaliningrad sollen künftig ohne Visa ins Grenzgebiet nach Polen und Litauen reisen können. Mit dem am 29. Juli vorgelegten Vorschlag reagiert die EU-Kommission auf entsprechende Forderungen aus Polen und Russland.
Die EU-Kommission will die bisher geltende Verordnung von 2006 so ändern, dass Reiseerleichterungen für die Bewohner der gesamten Region Kaliningrad gelten. Die neue Reisefreiheit endet allerdings 30 bis 50 Kilometer hinter der EU-Grenze.
"Die Situation der Enklave Kaliningrad ist ein besonderes Thema. Die Lösung, die die Kommission vorschlägt, wird die persönlichen Kontakte und die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf beiden Seiten der Grenze fördern, ohne dass dabei die Sicherheit betroffen ist", sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.
Besondere Lage Kaliningrads
Das Kaliningrader Gebiet, das zu Russland gehört, wurde nach der EU-Erweiterung 2004 zu einer Enklave innerhalb der EU. In diesem Gebiet leben fast eine Million Menschen, davon rund 430.000 in der Hauptstadt Kaliningrad.
Nach den bisher geltenden Vorschriften zum kleinen Grenzverkehr müsste die Region Kaliningrad in drei Zonen eingeteilt werden: eine Zone, die von einem Grenzverkehrsabkommen mit Polen erfasst würde, eine Zone, die unter ein Abkommen mit Litauen fiele und eine Zone, für die es überhaupt kein Abkommen gäbe, da sie außerhalb des Grenzgebiets liegt.
Polen und Russland haben bereits 2010 die EU-Kommission aufgefordert, die Verordnung so zu ändern, dass die gesamte Region Kaliningrad in die Verordnung einbezogen wird.
Russisch-Polnische Beziehungen
Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Rat und im EU-Parlament diskutiert wird, kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt, um die schwierigen polnisch-russischen Beziehungen zu verbessern.
Die polnischen Behörden hatten zeitgleich mit dem Kommissionsvorschlag einen Bericht über die Ursache des Flugzeugunglücks bei Smolensk vorgelegt, bei dem am 10. April 2010 Polens Präsident Lech Kaczy?ski und 95 weitere Menschen starben. Laut diesem Bericht sind Fehler des russischen Bodenpersonals in Smolensk und die schlechten Bedingungen auf dem Smolensker Flughafen für das Unglück mitverantwortlich. Der Bericht weist aber auch auf die ungenügende Ausbildung der Besatzung der verunglückten Tupolev TU-154 hin, die zudem Sicherheitsvorschriften missachtet hätte.
Ein kürzlich veröffentlichtes "Weißbuch", das Lech Kaczy?skis Zwillingsbruder Jaros?aw Kaczy?ski finanziert hat, sieht die alleinige Schuld des Flugzeugunglücks bei Russland.
Bilaterale Abkommen
Seit Erlass der EU-Verordnung sind vier bilaterale Abkommen über den kleinen Grenzverkehr in Kraft getreten: Ungarn-Ukraine (seit Januar 2008), Slowakei-Ukraine (seit September 2008), Polen-Ukraine (seit Juli 2009) und Rumänien-Moldau (seit Oktober 2010).
Nach Angaben der EU-Kommission entspricht nur das Abkommen zwischen Rumänien und Moldau in allen Punkten der Verordnung. Die anderen Abkommen betreffen entweder ein Grenzgebiet, das größer ist als in der Verordnung erlaubt (Ungarn-Ukraine, Slowakei-Ukraine), oder schreiben entgegen der Verordnung eine Reisekrankenversicherung vor (Polen-Ukraine).
Zwischen Slowenien und Kroatien gibt es außerdem ein Abkommen seit 2001, das nicht mit der Verordnung vereinbar ist. "Die Kommission hat Slowenien wiederholt aufgefordert, das Abkommen mit der Verordnung in Einklang zu bringen. Slowenien hat der Kommission jedoch weder entsprechende Änderungen mitgeteilt noch einen Zeitplan für die geplanten Änderungen übermittelt", heißt es in einem Bericht der EU-Kommission.
Weitere bilaterale Abkommen wurden bereits unterzeichnet und sollen in Kürze in Kraft treten: Polen-Weißrussland, Lettland-Weißrussland, Litauen-Weißrussland und Norwegen-Russland. Die zwei erstgenannten Abkommen verstoßen nach Angaben der EU-Kommission gegen die geltende EU-Verordnung.
Weitere bilaterale Abkommen sind geplant zwischen Lettland und Russland, Litauen und Russland sowie zwischen Rumänien und der Ukraine, Bulgarien und Serbien sowie zwischen Bulgarien und Mazedonien.
Verordnung in der Praxis
Die geltende Verordnung lässt einen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat von bis zu drei Monaten zu. In den meisten Abkommen ist die zulässige Höchstdauer für Aufenthalte im EU-Grenzgebiet deutlich niedriger festgelegt. Die Genehmigungen für den Grenzübertritt sollten laut EU-Verordnung gebührenfrei sein, in der Praxis verlangen die Behörden eine Gebühr von 20 bis 35 Euro.
mka
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.
Links
Kommission: Towards easier cross-border travel in the Kaliningrad area (29. Juli 2011)
Kommission: Zweiter Bericht über die Regelung für den kleinen Grenzverkehr (9. Februar 2011)
EU: Verordnung zum kleinen Grenzverkehr (20. Dezember 2006)
Kommission: Schengener Grenzkodex (15. März 2006)