EU will Rechte der Energieverbraucher stärken [DE]
Aufgrund der Bedenken über die steigenden Energiepreise arbeitet die Kommission an einer neuen Online-Informationsplattform für Energieverbraucher. Unterdessen haben die Europaabgeordneten des Parlamentsausschusses für Industrie über Maßnahmen abgestimmt, um Verbraucher besser zu schützen. Dies ist Teil der Bemühungen der EU, ihren Energiemarkt zu liberalisieren.
Aufgrund der Bedenken über die steigenden Energiepreise arbeitet die Kommission an einer neuen Online-Informationsplattform für Energieverbraucher. Unterdessen haben die Europaabgeordneten des Parlamentsausschusses für Industrie über Maßnahmen abgestimmt, um Verbraucher besser zu schützen. Dies ist Teil der Bemühungen der EU, ihren Energiemarkt zu liberalisieren.
Die Rechte der Energieverbraucher werden zwar in den Richtlinien der EU über die Liberalisierung des Strom- und Gassektors erläutert, dennoch seien sich die Europäer nur in „begrenztem“ Maße über ihre Rechte bewusst, so die Kommission, die am 6. Mai 2008 Erstellung einer Checkliste für Energieverbraucher veranlasst hat.
Die Checkliste wird in einer Online-Datenbank Informationen über lokale und regionale Energiemärkte zusammentragen. Die Informationen werden in Form von Antworten der Behörden der Mitgliedstaaten auf eine Sammlung von „häufig gestellten Fragen“ über verschiedene Aspekte der Einzelhandelsmärkte für Energie präsentiert werden. Die Liste der Fragen, die von der Kommission vorbereitet wurden, wurde noch nicht fertiggestellt.
Die Kommission errichte ebenfalls ein neues Bürgerforum „Energie“ als eine Plattform für die Diskussion von Verbraucherschutzfragen zwischen Stakeholdern aus allen Bereichen des Einzelhandelsmarktes. Dies kündigte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs am 6. Mai 2008 in Brüssel an.
Das Forum werde Energieregulierungsbehörden, Wettbewerbsbehörden, nationale Organe, die für die Stärkung der Rechte von Energieverbrauchern zuständig sind, Energie- und Verbraucherorganisationen der Mitgliedstaaten sowie Verbraucherverbände umfassen – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, sagte er.
Während die Checkliste und das Forum nicht-verbindliche Maßnahmen enthalten, stimmten die Europaabgeordneten des Parlamentsausschuss für Industrie am 6. Mai 2008 für die Aufnahme einer Reihe verbraucherbezogener Maßnahmen in das dritte Energiepaket der Kommission.
Zusätzlich zur Gewährleistung des Zugangs zu Informationen wollen die Europaabgeordneten, dass die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf die sanktionsfreie Kündigung von Verträgen mit Stromanbietern sowie Entschädigungen für schlechte Servicequalität erhalten.
Europaabgeordnete fordern zudem eine Versorgung der Verbraucher mit „intelligenten Zählern“ innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des dritten Pakets. Solche Zähler geben sowohl den Verbrauchern als auch den Energieversorgern detaillierte Informationen über den Energieverbrauch.
Auch Änderungen, um die ärmeren Bürger zu schützen, wurden von den Europaabgeordneten befürwortet. Mit den Änderungen sollen angemessene Maßnahmen umgesetzt werden, um die Ziele eines sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts zu erreichen, der die Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkommen senken und gleiche Bedingungen für diejenigen schaffen soll, die in abgelegenen Gegenden wohnen.
Während die Europaabgeordneten sich gegen ein System von Energietarifen ausgesprochen haben, die durch den Staat reguliert werden, wie dies in Frankreich üblich ist, stimmten sie dafür, dass nationale Behörden – im Fall eines plötzlichen Anstiegs der Energiepreise –verläufige Preisgrenzen (für einen Monat oder weniger) festlegen können.