EuGH: EU-Staaten müssen Flüchtlingen kein Visum erteilen
EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen, damit Flüchtlinge in der EU einen Asylantrag stellen können. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine humanitären Visa ausstellen, damit Flüchtlinge in der EU einen Asylantrag stellen können. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Vielmehr sei es eine Entscheidung nach nationalem Recht, ob eine solche Einreiseerlaubnis erteilt werden könne, so der EuGH in seinem Urteil. Ein entsprechendes EU-Gesetz, das die Mitgliedstaaten verpflichten würde, Asylsuchenden ein so genanntes humanitäres Visum auszustellen, gebe es nicht. Die Luxemburger Richter widersprachen damit überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi an, der seine Schlussanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.
Die EU-Staaten hatten nach dem Antrag Mengozzis weitreichenden Konsequenzen für die gemeinsame Asylpolitik befürchtet. Denn wäre das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt, hätten Flüchtlinge bei einer Auslandsvertretung der 28 EU-Staaten einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.
Konkret ging es um eine christlich-orthodoxe Familie aus Aleppo in Syrien. Die Eltern und ihre drei Kinder hatten in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Der Familienvater gab dazu an, er sei in Syrien bereits von einer bewaffneten Gruppe entführt und gefoltert worden, bis er gegen Lösegeld frei kam. Wegen ihres Glaubens drohe der Familie weitere Verfolgung.
Das belgische Ausländeramt lehnte die Visaanträge ab. Wie nun der EuGH entschied, ist es Sache der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen. EU-Recht regle bislang nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Bei einer Einreise für einen Asylantrag gehe es aber um einen längeren Aufenthalt. Ohne EU-rechtliche Grundlage sei aber auch die Grundrechtecharta der EU nicht anwendbar.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach in einer Pressemitteilung von einem „traurigen Tag für den Flüchtlingsschutz“. Der Flüchtlingsschutz, die Menschenwürde und das Recht auf Leben seien die „Essenz des europäischen Projekts“ gewesen. Das EUGH-Urteil sei daher „ein Feiertag für die Festungsbauer und die Schlepperindustrie“.