EuGH nimmt bestimmte Gentechnologie von strengeren Vorschriften aus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist zu dem Schluss gekommen, dass Organismen, die durch sogenannte Zufallsmutagenese, eine bestimmte Gentechnologie, gewonnen wurden, nicht unter das reguläre europäische Gentechnik-Recht fallen.

Euractiv.com
Tissue,Culture,With,Leaves
Bei der Zufallsmutagenese werden spontane genetische Mutationen in lebenden Organismen ausgelöst, beispielsweise durch den Einsatz bestimmter Chemikalien, die das Erbgut von Pflanzenzellen verändern können. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/tissue-culture-leaves-692704726" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist zu dem Schluss gekommen, dass Organismen, die durch sogenannte Zufallsmutagenese, eine bestimmte Gentechnologie, gewonnen wurden, nicht unter das reguläre europäische Gentechnik-Recht fallen.

Während die Industrie das Urteil begrüßte, schlugen Umweltverbände Alarm.

Mit dem am Dienstag (7. Februar) veröffentlichten Urteil wird ein Verfahren aus dem Jahr 2015 abgeschlossen, das der französische Kleinbauernverband Confédération Paysanne zusammen mit acht anderen grünen Kampagnengruppen angestrengt hatte. Diese hatten eine Klärung des Status bestimmter Mutagenese-Methoden im Rahmen der Richtlinie der EU von 2001 zu gentechnisch veränderten Organismen gefordert.

Die Richtlinie sieht eine Ausnahmeregelung vor, wonach bestimmte Techniken der genetischen Veränderung nicht in ihren sehr strengen Anwendungsbereich fallen.

Die Reichweite dieser Richtlinie stand bis zu einem weiteren EU-Gerichtsurteil im Jahr 2018 zur Debatte, das herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen einerseits und neue Techniken der Genom-Editierung – die gezielte Veränderung des Genoms durch die Technologie CRISPR/Cas9 – gleichstellte.

Während damit klargestellt wurde, dass letztere grundsätzlich unter die Richtlinie von 2001 fallen sollte, blieb die Situation im Hinblick auf eine andere Gentechnologie, der sogenannten Zufallsmutagenese, zurück.

Bei der Zufallsmutagenese werden spontane genetische Mutationen in lebenden Organismen ausgelöst, beispielsweise durch den Einsatz bestimmter Chemikalien, die das Erbgut von Pflanzenzellen verändern können.

Der Gedanke hinter dieser Technik ist, dass diese Veränderungen dann zu einer Pflanze mit einer erwünschten Eigenschaft führen können, zum Beispiel einer höheren Toleranz gegenüber Trockenheit oder Resistenz gegenüber Schädlingen, auf die dann selektiert werden kann.

Die Zufallsmutagenese kann in vitro – wenn mutagene Stoffe auf Pflanzenzellen aufgebracht werden und die ganze Pflanze dann künstlich rekonstruiert wird – oder in vivo – wenn mutagene Stoffe auf die ganze Pflanze oder Pflanzenteile aufgebracht werden – angewendet werden.

Während die In-vivo-Random-Mutagenese in der EU eine gängige Praxis in der Pflanzenzüchtung ist und in dem Urteil von 2018 für freigestellt erklärt wurde, da die Technologie bereits vor 2001 eingesetzt wurde, war die In-vitro-Random-Mutagenese ein Streitpunkt.

Da die Zufallsmutagenese jedoch „üblicherweise in einer Reihe von In-vivo-Anwendungen eingesetzt wird und in Bezug auf diese Anwendungen eine lange Sicherheitsbilanz aufweist“, befand der Gerichtshof, dass die durch In-vitro-Zufallsmutagenese gewonnenen Organismen ebenfalls für eine Ausnahme von der Gentechnik-Richtlinie der EU infrage kommen sollten. Er gab damit de facto grünes Licht für deren Verwendung in der EU.

Zeitlich kommt das Urteil kurz vor einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Lockerung der EU-Vorschriften für neue Gentechniken (NGT), der für Anfang Juni 2023 erwartet wird.

Aus Sicht des Agrochemie-Giganten Bayer sollte die Entscheidung über die In-vitro-Zufallsmutagenese „Europa den Weg ebnen, um die Chancen der biologischen Revolution in den Pflanzen- und Bodenwissenschaften zu erschließen“, da sie weniger zielgerichtet und weniger risikobehaftet sei ist als herkömmliche Gentechnik.

Auch der EU-Landwirtschaftsverband COPA-COGECA begrüßte das Urteil und betonte, der Sektor müsse „die Vorteile der Innovation nutzen, um nachhaltiger zu werden und die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen.“

„Pflanzenzüchter:innen sollten in der Lage sein, bestimmte Mutagenese-Techniken in ihren Züchtungsprogrammen zu berücksichtigen, wodurch sich die Zeit bis zur Marktreife um etwa 10 Jahre verkürzen würde“, so der Verband in einer Erklärung.

Umweltschützer:innen und Vertreter:innen der kleinbäuerlichen Landwirtschaft warnten jedoch, dass das Urteil die Tür zu einer „massiven Flut nicht gekennzeichneter und nicht bewerteter Gentechnik auf den Feldern der Landwirt:innen und auf den Tellern der europäischen Bürger:innen“ öffnen könnte.

Der Kleinbauernverband European Coordination Via Campesina (ECVC) warf dem Gericht vor, zugunsten der multinationalen Saatgutkonzerne zu kapitulieren. Er vertrat die Ansicht, dass die Technologie dieselben Gesundheits- und Umweltrisiken berge, die die derzeitigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Risikobewertung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit rechtfertigen.

Der Verband warnte, dass es für Landwirt:innen und Verbraucher:innen nun unmöglich sein werde, diese durch In-vitro-Random-Mutagenese erzeugten Pflanzen von anderen konventionell gezüchteten Pflanzen zu unterscheiden, die keine gentechnisch veränderten Organismen sind.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]